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Rechtsanwalt Jörn Baltruweit
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Herr Rechtsanwalt Jörn Baltruweit vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietrecht
(16.02.2022) Unsere Fragen wurden beantwortet. Es wurden die infrage kommenden Szenarien gegeneinander abgewogen. Nach dem Gespräch …
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Rechtsanwalt Christian Schaller
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sehr gut
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aus 14 Bewertungen Alles sehr gut gelaufen! Gute Beratung und Unterstützung vor, während und nach dem Prozess. Zudem gute … (03.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen trifft das Mietrecht für den Wohnraummietvertrag?
    Für Wohnraummietverträge gelten vor allem zum Schutz des Mieters zahlreiche Sonderregelungen §§ 549-577a BGB. Sie bestimmen etwa, wann und in welchem Rahmen Mieterhöhungen möglich sind, wann der Mieter eine Mietminderung wegen Sachmängeln oder Rechtsmängeln vornehmen darf und regeln den besonderen Kündigungsschutz, der bei Wohnraummietverträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, gilt.
  • Mietrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Das Mietrecht gehört zum Zivilrecht und umfasst alle Bestimmungen, die ein Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln. Die wesentlichen Vorschriften sind die §§ 535 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch. Man unterscheidet dabei zwischen Mietverträgen über Wohnraum, sogenannter Wohnraummietvertrag, Mietverträgen über Gewerberäume, sogenannter Gewerbemietvertrag und sonstigen allgemeinen Mietverträgen über andere Gegenstände oder Räume.

Für Wohnraummietverträge gelten vor allem zum Schutz des Mieters zahlreiche Sonderregelungen §§ 549-577a BGB. Sie bestimmen etwa wann und in welchem Rahmen Mieterhöhungen möglich sind, wann der Mieter eine Mietminderung wegen Sachmängeln oder Rechtsmängeln vornehmen darf und regeln den besonderen Kündigungsschutz, der bei Wohnraummietverträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, gilt. 

Der Gewerbemietvertrag muss im Einzelfall von einem Pachtvertrag abgegrenzt werden. Kommt neben der Gebrauchsüberlassung für das vereinbarte Entgelt auch das Recht zur Fruchtziehung hinzu, liegt ein Pachtvertrag vor, kein Mietvertrag. Beispiel: Wird ein Grundstück an einen Gewerbetreibenden zur gewerblichen Nutzung vermietet liegt zunächst ein Gewerbemietvertrag vor. Darf der Gewerbetreibende jedoch aus dem Grundstück selbst auch Früchte ziehen, z.B. durch Ackerbau, Obsternte o.ä. liegt ein Pachtvertrag vor, der sich nach den §§ 581-597 BGB richtet. 

Zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Mietverhältnissen sind die allgemeinen Zivilgerichte, das Verfahren richtet sich nach der Zivilprozessordnung ZPO. 

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