3.542 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten von Lennep
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten von Lennep
Rechtsanwaltskanzlei Th. von Lennep, Moerser Landstr. 420, 47802 Krefeld 6629.9577330028 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten von Lennep vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 198 Bewertungen Photovoltaik-Anlage – fehlende Fertigstellung Der Errichter meiner PV-Anlage hatte nach technischer Fertigstellung … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatiana Slivina
Rechtsanwältin Tatiana Slivina
Etinger & Cazan Rechtsanwälte, Prymstraße 1, 97070 Würzburg 6921.5383734023 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Tatiana Slivina bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
(30.05.2024) Ich kann die Anwältin nur wärmstens empfehlen! Sie hat mich in meinem Fall kompetent und professionell vertreten. Ihre …
Profil-Bild Rechtsanwalt Zeljko Grgic
sehr gut
Rechtsanwalt Zeljko Grgic
Rechtsanwälte de Filippis & Grgic, Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main 6826.3823090037 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Zeljko Grgic vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 56 Bewertungen Alle Empfehlungen (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Höer
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Höer
Kanzlei Jens Höer, Katharinenstr. 9, 10711 Berlin 6969.6532152959 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Höer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 14 Bewertungen Rechtsanwalt Jens Höer hat mich sehr kompetent und erfolgreich nach einer fristlosen Kündigung vertreten. Er hat mich … (02.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Bellen jun.
Rechtsanwalt Johannes Bellen jun.
Bellen Rechtsanwälte & Steuerberater, Herzogenstr. 5, 47574 Goch 6587.9696727037 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Bellen jun. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Handke
Rechtsanwalt Stefan Handke
Anwaltskanzlei Handke & Geerhardt, Rothenhofer Straße 5, 96472 Rödental 6962.1286944603 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Handke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
(22.10.2021) Schnelle Antwort seitens der Kanzlei
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Arnhold
Rechtsanwalt Thilo Arnhold
Kanzlei Thilo Arnhold, Dossenheimer Landstr. 11, 69121 Heidelberg 6863.8907862541 km
Sie haben ein Problem, ich die Lösung!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thilo Arnhold gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Binder
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Binder
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7713871112 km
Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Binder ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 66 Bewertungen Trotz privater, umfangreicher Recherche war das Beratungsgespräch bei Herrn Binder ein großer Zugewinn. Hier haben wir … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Verena Werner
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4042278588 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Verena Werner
aus 44 Bewertungen Ich habe Frau Werner als kompetente und sympathische Anwältin kennengelernt. Weiterempfehlung 100 %👍👍 (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Karwiese
Rechtsanwalt Bernd Karwiese, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Karwiese ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
(06.07.2020) Die Ruhe und die genaue fachliche und umfassende Beratung haben mich überzeugt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Jürgen Auer
sehr gut
Rechtsanwalt Hans Jürgen Auer
Auer & Roczen | Rechtsanwälte, Lindenstr. 20, 50674 Köln 6674.0249313888 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hans Jürgen Auer für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 117 Bewertungen Hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten und das unmögliche möglich gemacht. (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch
sehr gut
DR. STORCH & Kollegen, Alt-Kaulsdorf 107, 12621 Berlin 6986.9554807387 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 11 Bewertungen Bisher nur positiv (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Schüler
Rechtsanwältin Cornelia Schüler
Kanzlei Cornelia Schüler, Öttinger Str. 21b, 84307 Eggenfelden 7178.1086664395 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Cornelia Schüler
Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Fittschen
sehr gut
Rechtsanwalt Dierk Fittschen
Kanzlei Fittschen, Hermann-Burgdorf-Str. 1, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.5474778905 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dierk Fittschen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 28 Bewertungen Herr Fitschen hat mich super vertreten und für einen guten Abschluss gesorgt. Er ist sehr zu empfehlen und ich würde … (26.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Hegendörfer
Rechtsanwaltskanzlei Michaela Hegendörfer, Reuterstraße 7, 91522 Ansbach 6988.8672227989 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Michaela Hegendörfer
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Arnold
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Arnold
Kanzlei Frank Arnold, Königstrasse 68, 32427 Minden 6722.7781823899 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Arnold
aus 10 Bewertungen Aus einem kleinen Fall wurden aktuell 4 Mandate im Sozialrecht und Versicherungsrecht . Es wird alles sauber … (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schölzel
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Schölzel
Anwaltskanzlei Beckers & Pütz, Friedrich-Ebert-Straße 38, 50354 Hürth 6673.289968421 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Schölzel
aus 11 Bewertungen In einer für mich schwierigen Zeit, habe ich einen besonderen und trotz seiner Jugend kompetenten Anwalt an meiner … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Röthig
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Rechtsanwalt Reinhard Röthig
Rechtsanwaltskanzlei Röthig, Bergstraße 61, 09113 Chemnitz 7042.6729527425 km
Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Reinhard Röthig
aus 131 Bewertungen fachlich kompetente Rechtsberatung in allen Aspekten und Fragen im Rahmen des Verfahrens, hervorragende Klärung des … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Wardin
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Wardin
Anwaltskanzlei Norbert Wardin, Schützenstraße 8, 41469 Neuss 6648.9676828247 km
Lösungen finden, wo andere Streit suchen.
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Wardin ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 13 Bewertungen Einfach super der Ablauf,alles nur schriftlich bekommen nach jedem Erfolg. Bis hin zum einstellen des verfahrens. … (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Hartkorn
Rechtsanwältin Anja Hartkorn
Kanzlei Hartkorn, Saarbrücker Str. 14, 54290 Trier 6717.2329282384 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Hartkorn
(31.03.2022) Frau Hartkorn ist sehr kompetent und freundlich!
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Reisenhofer LL.M.
Rechtsanwältin Marion Reisenhofer LL.M.
Lutz und Dr. Hepach Rechtsanwälte PartGmbB, Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt 7070.9803380919 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Sportrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Reisenhofer LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
(17.04.2024) Frau RA Reisenhofer hat mich sehr kompetent beraten und vor Gericht vertreten. Eine sehr freundliche und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Bernd Büning
Rechtsanwalt Hans-Bernd Büning
Kanzlei Franken, Büning und Gerecht, Nordstraße 54, 46399 Bocholt 6607.5461814381 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Bernd Büning ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Wüst
sehr gut
Rechtsanwalt Mario Wüst
Bohlender, Wüst & Lindholz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Elisenstr. 33, 63739 Aschaffenburg 6862.1732042378 km
Ich verspreche Ihnen, Ihren Fall so zu behandeln, als wäre es meiner!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Wüst ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 103 Bewertungen Freundliche und professionelle Beratung. Vorgehensweise besprochen und danach mit Erfolg durchgeführt. Verfahren … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Wolf Ansorge
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Rechtsanwalt und Notar Wolf Ansorge
Ansorge & Ansorge, Notar | Rechtsanwälte u. Fachanwalt, Huestr. 5, 44787 Bochum 6663.1741390122 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Wolf Ansorge
aus 21 Bewertungen Herr Wolf Ansorge hat sehr engagiert und kompetent meinen Fall im Bereich Arbeitsrecht bearbeitet und zu einem guten … (28.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.