3.542 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Heindl
sehr gut
Rechtsanwalt Tom Heindl
Heindl & Lang Rechtsanwälte, Promenadeplatz 11, 80333 München 7118.9158056983 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Tom Heindl ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 21 Bewertungen Unser Sohn befand sich in Untersuchungshaft. Durch umfangreiche Recherche haben wir Herrn Heindl gefunden. Vorneweg: … (21.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Michl
Rechtsanwalt Andreas Michl
Anwaltskanzlei Dr. jur. Kay Achtelik, Freiherr-vom-Stein-Promenade 5, 04758 Oschatz 7028.5287591247 km
ADAC-Vertragsanwalt . Strafverteidiger . Verkehrsrecht . Mietrecht . Grundstücksrecht . Nachbarrecht . Erbrecht . Sozialrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Sozialrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Michl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.
MPH Legal Services Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martin P. Heinzelmann, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main 6825.0978443791 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 215 Bewertungen Herr Dr. Heinzelmann ist ein sehr engagierter und kompetenter Anwalt, der einfach nur top in seinem Fachgebiet ist. Er … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Grimm
sehr gut
Rechtsanwältin Anna Grimm
SUCKERT & COLLEGEN RECHTSANWÄLTE MÜNCHEN, Belgradstr. 9/III, 80796 München 7117.8139823388 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Grimm bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 16 Bewertungen Sehr nette und kompetente Rechtsanwältin . Die Reaktion war schnell und das Ergebnis mehr als zufriedenstellend. Ich … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kuhn
Rechtsanwaltskanzlei Eva Kuhn, Am Justizzentrum 3, 50939 Köln 6674.553564547 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Eva Kuhn gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Jakobi
Rechtsanwältin Jennifer Jakobi
Kanzlei Jakobi, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen 6675.0955424437 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Jennifer Jakobi
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek
Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek
Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek, Kreisstr. 23, 59379 Selm 6667.0402379326 km
Rechtsberatung & Notariat - bei mir erhalten Sie alles aus einer Hand!
Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Eichinger
Rechtsanwalt Michael Eichinger
Eichinger & Fackler Rechtsanwälte, Salzstraße 3, 87616 Marktoberdorf 7079.8348972194 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Eichinger
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schulvater
Kanzlei Christian Schulvater, Bahnhofallee 2c, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.1548424031 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schulvater bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
(20.09.2021) Sehr nette, umfängliche und verständliche Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M.
Anwaltssozietät Kyprianou & Hasan GbR, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main 6825.8162734172 km
“I'm for truth, no matter who tells it. I'm for justice, no matter who it is for or against (...)" -Malcolm X -
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 38 Bewertungen Herr Hasan hat mich jetzt über ein knappes Jahr in 2 Instanzen in einer sehr speziellen Angelegenheit vertreten: Wir … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska
sehr gut
Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska
Kanzlei zu Klampen • Janssen • Rechtsanwälte, Schillerstraße 3, 26655 Westerstede 6614.5257319107 km
Ihr Problem ist unsere Aufgabe!
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 31 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Frau Sarzhovska hat sich sehr für mich eingesetzt. Am Ende habe ich einen … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel F. Schütz
Rechtsanwalt Daniel F. Schütz
Anwaltskanzlei Daniel F. SCHÜTZ, Cours des Bastions 5, 1205 Genf, Schweiz 6877.2189564489 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel F. Schütz ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
(12.07.2022) Herr RA Daniel F. Schütz war uns, der Ruby Hotelgruppe, u.a. mit Sitz in Zürich, zur Erlangung der Betriebsbewilligung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Wienecke
Rechtsanwalt Ulrich Wienecke
dsp. Dr. Schäder + Partner Rechtsanwälte mbB, Nymphenburger Str. 121, 80636 München 7116.259442465 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Wienecke bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
(15.05.2024) Nach einem Verkehrsunfall war ich zum ersten Mal in der Not einen Anwalt zu suchen. Herr Wienecke hat sich nach …
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Los
sehr gut
Kanzlei Alexandra Los, Klaus-Groth-Straße 42, 20535 Hamburg 6721.9775567664 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Los
aus 13 Bewertungen schnelle, nette und gute Beratung (09.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Slotta
sehr gut
Kanzlei Marco Slotta, Breite Str. 38, 39576 Hansestadt Stendal 6879.8890405471 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Slotta vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 17 Bewertungen Super Anwalt immer für einen Spaß zu haben dabei sehr kompetent. Würde ihn jederzeit weiterempfehlen. Also in diesem … (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou
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Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou
Tragalou, Fürther Str. 38, 90429 Nürnberg 7010.5810804416 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Kompetent auf den Punkt gebracht. Sehr zu empfehlen. (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Küchler
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Rechtsanwalt Volker Küchler
vbk Anwälte, Bismarckstr. 55, 45128 Essen 6651.8860445911 km
Betreuungsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Küchler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Herr Küchler wickelte Anliegen stets freundlich, zeitnah und kompetent ab. Er formulierte Schreiben an die Gegenseite … (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Paul Marcus Martin
Rechtsanwalt und Notar Paul Marcus Martin
Martin & Stapel, Bahnhofstr. 16, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0622741308 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Paul Marcus Martin
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Bugiel
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Rechtsanwältin Birgit Bugiel
ABALEGIS Graser - Rechtsanwälte Fachanwälte und Spezialisten, Scheidtmanntor 2, 45276 Essen 6655.8326993585 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Bugiel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 88 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden. Scheidung verlief schnell und unkompliziert. Bin seit 2020 bei Frau Bugiel und lasse mich … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Süß
Rechtsanwalt Christian Süß
Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen, Engelsberg 12, 75015 Bretten 6886.7038344354 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Süß vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt André Knapheide
sehr gut
Rechtsanwalt André Knapheide
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt André Knapheide
aus 57 Bewertungen Herr Knapheide ist ein sehr kompetenter Anwalt, der das Beste für seine Mandanten herausholt. Sehr zu empfehlen. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Lundevall-Unger LL.M.
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Rechtsanwalt Patrick Lundevall-Unger LL.M.
avocado advokater, Fridtjof Nansens plass 4, Oslo 0160, Norwegen 6438.1647336969 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Lundevall-Unger LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 50 Bewertungen Ich bin Überglücklich das ich herren Ludevall- Unger gefunden habe ein wahsinns Mensch. Grüße aus Bayern (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Flemming
Rechtsanwalt Jürgen Flemming
Dr. Flemming & Partner, Wandsbeker Marktstraße 75, 22041 Hamburg 6723.1425949991 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jürgen Flemming für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Seine Ehrlichkeit, Ünterstützung in der Erbsache meiner Eltern und Bruder. (25.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Krull
Rechtsanwalt Tobias Krull
SHK Anwaltspraxis, Süderstr. 75, 24955 Harrislee 6620.6692884478 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tobias Krull
aus 9 Bewertungen Ich fühle mich sehr wohl und total gut aufgehoben bei Herrn Krull! Nicht nur, dass er sehr kompetent ist, sondern er … (02.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.