3.559 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Pawlowski
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Pawlowski
Kanzlei Pawlowski, Oligsbendengasse 22, 52070 Aachen 6630.1109858163 km
Dem Recht Gehör verschaffen!
Fachanwalt Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Pawlowski ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 21 Bewertungen Herr Pawlowski hat mich extrem gut vertreten! Eine ganz klare Empfehlung von mir. (24.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Artopée
sehr gut
Kanzlei Artopée, Gerichtsstraße 3, 07973 Greiz 7011.2384128051 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Artopée
aus 34 Bewertungen Sehr sehr netter und guter Anwalt. Kann ich nur weiter empfehlen. 👍🏻 (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Rechenberger
Rechtsanwalt Jürgen Rechenberger
ADVORANGE – Funk, Rechenberger & Steck GbR, Eybstraße 16, 73312 Geislingen an der Steige 6981.6539294111 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Rechenberger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Alles tipptopp (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Noe
Rechtsanwältin Katja Noe
Kanzlei Noe, Jülicher Str. 14, 40477 Düsseldorf 6648.5304075258 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katja Noe unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Stallecker
Rechtsanwalt Günter Stallecker
Rechtsanwaltskanzlei Günter Stallecker, Aschmattstr. 8, 76532 Baden-Baden 6867.7495242894 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Jagdrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Günter Stallecker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
(26.05.2022) Top Rechtsanwalt , menschlich & fachlich. Absolut vertrauenswürdig !
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Schumacher
Rechtsanwältin Sonja Schumacher
Hüsing | Stark | Partner, Am Bohrfeld 3, 21684 Stade 6689.7800629877 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sonja Schumacher gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Sehr zügiges Abwickeln aller Vormalitäten, gute Erreichbarkeit, sehr freundlich (08.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt C. Sam
sehr gut
Rechtsanwalt C. Sam
Anwaltskanzlei Sam, Kreuzbergstraße 3, 63811 Stockstadt am Main 6858.8038455816 km
Siegreich kann nur derjenige sein, der es auch versucht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt C. Sam – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 11 Bewertungen Schnell und umfangreich. (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber
Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber
Kanzlei Scheichenzuber, Residenzplatz 10, 94032 Passau 7211.2935044226 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber
(04.05.2024) Sehr freundlich und zuverlässig. Hat gut beraten und sich mit meinen Wünschen sehr eingehend beschäftigt für die beste …
Profil-Bild Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
Bernsdorf & Duee Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 54, 04109 Leipzig 6981.4200992349 km
Steuerrecht • Öffentliches Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Douglas
Rechtsanwalt Michael Douglas
Rechtsanwälte Douglas & Luther, Drakestr. 47, 12205 Berlin 6973.1376219938 km
Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Douglas ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jens P. Kroll
Rechtsanwalt Dr. Jens P. Kroll
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Jens P. Kroll
Profil-Bild Rechtsanwalt Luis Elias
Rechtsanwalt Luis Elias
Kanzlei Walter und Elias, Kohlhöckerstraße 21, 28203 Bremen 6676.216858434 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Luis Elias bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(29.12.2023) Es ging um ein chaotisches Mietrecht. Hr. Elias hat das maximale aus den gesetzlichen Gegebenheiten rausgeholt und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Holdschick
Rechtsanwalt Harald Holdschick
Neugebauer & Holdschick, Karlsruher Straße 11/1, 70771 Leinfelden-Echterdingen 6935.1809677725 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Harald Holdschick
(21.04.2024) Herr Holdschick hat sich spontan bereit erklärt, sich um dem Fall zu kümmern.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Renz
Rechtsanwalt Jürgen Renz
Leichthammer, Scheckel, Breil & Partner, Reichsstr. 35, 09112 Chemnitz 7043.25574432 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jürgen Renz für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
(23.10.2023) Auf alle Fälle einige gute Hinweise
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Grau
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Grau
Kanzlei Rabe / Arnold, Lange Straße 6/1, 71332 Waiblingen 6936.7146536014 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Grau ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 41 Bewertungen War bisher immer sehr zufrieden. Beste Adresse für mich! (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt K. Michael Elkurdi
sehr gut
Rechtsanwalt K. Michael Elkurdi
Kanzlei Elkurdi, Treskowallee 125, 10318 Berlin 6991.4946019515 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt K. Michael Elkurdi
aus 193 Bewertungen Herr RA Elkurdi ist absolut weiter zu empfehlen. Super Beratung, Vertretung und Ergebnis. Dazu eine sehr nette und … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Josef Hösl
Rechtsanwalt Max Josef Hösl
Hösl • Dr. Hösl • Hösl | Fachanwaltskanzlei, Rosenheimer Str. 13, 83714 Miesbach 7156.4113081892 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Max Josef Hösl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jafar Weissi
Kanzlei Jafar Weissi, Ballindamm 6, 20095 Hamburg 6720.2087898371 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jafar Weissi - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Jantos
Rechtsanwalt Reinhard Jantos
Kanzlei Reinhard Jantos, Ludwigstr. 9, 35510 Butzbach 6807.8029855426 km
Strafrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Jantos hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten
Anwaltskanzlei Dr. Karsten, Parkallee 117, 28209 Bremen 6676.2344543109 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten
Profil-Bild Rechtsanwalt Ole Sierck
sehr gut
Rechtsanwalt Ole Sierck
Kanzlei Ole Sierck, Knesebeckstraße 59-61, 10707 Berlin 6971.2494109759 km
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen.“ (Dieter Hildebrandt)
Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ole Sierck bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Einfach wunderbar! Ich bin sehr dankbar und zufrieden mit der Beratung.Der Rechtsanwalt Ole Sierck war ganz … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert LL.M.
sehr gut
KAHLERT KOPP Rechtsanwälte, Akademiestr. 63, 76133 Karlsruhe 6868.34661741 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert LL.M.
aus 24 Bewertungen Ich habe schnell einen Termin bekommen und Dr. Kahlert hat mir alles erklärt, ich bin sehr zufrieden. (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Hönig
sehr gut
Kanzlei Helmut Hönig, Nordstr.1 1, 74196 Neuenstadt am Kocher 6914.6100475679 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Hönig bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Wie gewohnt habe ich sofort eine Rückmeldung auf meine Frage bekommen und bin kompetent und professionell beraten … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Albrecht
Rechtsanwalt Thomas Albrecht
Kanzlei Thomas Albrecht, Mindelweg 3, 89343 Jettingen-Scheppach 7032.349030594 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Albrecht ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
(08.03.2020) Herr RA Albrecht hat mich in einem Vergleich zu einem Erbfall absolut korrekt und mit viel juristischer Erfahrung …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.