Über das BGB
Das BGB - ein Buch für alle (privatrechtlichen) Fälle
Verrückt gewordene Grenzzeichen, herrenlose Bienenschwärme und Vorschriften, die auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch gelten – trotz kurioser Formulierungen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch Lösungen und Vorgehensweisen für sämtliche Fälle oder Situationen aus dem privatrechtlichen Bereich. Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch, auch häufig einfach nur BGB genannt, eines der bedeutendsten Gesetzeswerke der deutschen Rechtsgeschichte und eines der meistverkauften Bücher ist, bewegt es den Bürger nicht gerade dazu, in seiner Freizeit in den eigenen Rechten zu schmökern. Dies mag vor allem an der Komplexität und an der komplizierten Sprache des Werkes liegen. Trotzdem gibt es einige Dinge, die man über das mehr als 100 Jahre alte BGB wissen sollte.
Was ist das BGB?
Damit in Deutschland alles geordnet und mit rechten Dingen zugeht, hat man vor einiger Zeit bestimmte Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesetzbüchern festgehalten. Zu unterscheiden sind hier die Rechtsgebiete des Privatrechts (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht) und des öffentlichen Rechts inklusive des Strafrechts. Und da vermutlich ein einziges Gesetzbuch für alle Rechtsgebiete den Rahmen sprengen würde, hat man die Rechtsgebiete auf bestimmte Gesetzbücher verteilt So wurde z. B. ein großer Teil des Privatrechts auf das BGB verteilt. Das BGB ist quasi das Betriebssystem der Gesellschaft. Dieses regelt viele Bereiche unseres Alltagslebens und des menschlichen Miteinanders. Aber: Es regelt nur die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen, die sich auf gleicher Ebene begegnen. Somit ist das Privatrecht durch den Grundsatz der Gleichordnung gekennzeichnet und unterscheidet sich dadurch vom öffentlichen Recht, das von einem Bürger-Staat-Verhältnis geprägt ist.
Die unendliche Geschichte - wie ist das BGB entstanden?
Gesetze – kaum sind sie verabschiedet, werden sie schon wieder geändert –, doch nicht das BGB. Seit über 100 Jahren existiert es nun schon und ist trotz groben Änderungen und Reformen in seinem Kern und Inhalt gleich geblieben. Im Jahr 1896 vom Reichstag verabschiedet, trat es am 1. Januar 1900 in Kraft. Vorher galt teilweise der französische Code civil sowie das Preußische Landrecht oder auch der mittelalterliche Sachsenspiegel. Da diese Zersplitterung der Rechtsordnungen für den Rechtsverkehr und insbesondere für die Wirtschaft äußerst unpraktisch war, hat man sich mit der Gründung des Deutschen Reichs auch an die Vereinheitlichung der Rechtsordnung gemacht. Der Prozess erwies sich als langwierig und kompliziert, hat sich jedoch bewährt.
BGB – wo finde ich was?
Ordnung ist das halbe Leben, so hört man es zumindest oft. Trotzdem erscheint das BGB mit seinem Paragrafendschungel auf den ersten Blick alles andere als geordnet. Doch, wie so oft, täuscht der erste Eindruck. Und ganz nach dem juristischen Motto: „Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht“, kann man sich am Inhaltsverzeichnis des BGB orientieren. Das BGB ist nämlich in mehrere Bücher aufgeteilt, die schnell eine Struktur erkennen lassen. Hat man sich diese Struktur einmal genauer angesehen, wird schnell klar, dass Regelungen zu Kaufverträgen nicht im Buch für Erbrecht zu finden sind.
Buch 1 | Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB) | Wesentliche Grundvorschriften, die auf weitere Bereiche des BGB anwendbar sind |
Buch 2 | Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB) | Regelungen für verschiedene Vertragsarten, wie z. B. Kauf-, Miet-, Dienstleistungsverträge |
Buch 3 | Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB) | Ausführungen zu Eigentum und Besitz |
Buch 4 | Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB) | Regelungen über Familie und Ehe |
Buch 5 | Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB) | Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erbenstellung |
Trotzdem können selbstverständlich weitere Unklarheiten auftreten, etwa wenn man nach Vorschriften zur Verjährung sucht. Es gibt nämlich eine allgemeine Regelung zur Verjährung im ersten Buch. Doch kann es vorkommen, dass speziellere Vorschriften hierzu in anderen Büchern stehen. Dann lohnt es sich, die einzelnen Bücher genauer unter die Lupe zu nehmen und sich einen groben Überblick über die einzelnen Normen zu verschaffen.
Was steht in Buch 1?
Die Idee des Allgemeinen Teils des BGB (auch BGB AT) war es, inhaltliche Wiederholungen, sog. Doppelregelungen, zu vermeiden. Darum hat der Gesetzgeber im ersten Buch des BGB Grundvorschriften untergebracht, die für die restlichen 4 Bücher gelten.
Hier stehen bspw. Regelungen zur Geschäftsfähigkeit einer Person (§ 104 ff. BGB), der arglistigen Täuschung oder zu Insichgeschäften (§ 181 BGB). Grundsätzlich werden hier, in verschiedenen Abschnitten, Angaben gemacht zu:
- Personen
- Sachen und Tieren
- Rechtsgeschäften
- Fristen und Terminen
- Verjährung
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- Sicherheitsleistung
Was steht in Buch 2?
Das zweite Buch beinhaltet Vorschriften zu Schuldverhältnissen und wird auch als Schuldrecht zusammengefasst.
Zudem ist das Buch wiederum aufgeteilt in das:
- Allgemeine Schuldrecht
- Besondere Schuldrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
In den Abschnitten 1–7 findet man allgemeine Regelungen, die jedoch nur für den Bereich des Schuldrechts gelten und als allgemeines Schuldrecht bezeichnet werden. Hier findet man bspw. Vorschriften zum Inhalt von Schuldverhältnissen sowie zu allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Erlöschen von Schuldverhältnissen.Anschließend an das allgemeine Schuldrecht werden in den §§ 433 bis 853 BGB Regelungen zu den einzelnen Schuldverhältnissen festgehalten. Unter anderem findet man hier Informationen über vertragliche Schuldverhältnisse wie zu Kaufverträgen, Mietverträgen oder Werkverträgen sowie zu Darlehensverträgen. Auch gesetzliche Schuldverhältnisse, wie die Geschäftsführung ohne Auftrag oder die unerlaubte Handlung, sind hier angesiedelt.
Was steht in Buch 3?
Das dritte Buch des BGB beinhaltet Vorschriften zum Sachenrecht. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hier hauptsächlich um die Rechtsbeziehung zwischen Personen und Sachen.
Neben den Rechten an beweglichen Sachen sind auch sämtliche Vorschriften zum Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken beschrieben. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Sachenrecht sowohl die Befugnisse eines Eigentümers an einer Sache (Ausgangszustand) betrifft als auch die Übertragung von Eigentum.
Hier finden Sie übrigens in § 919 I BGB Regelungen zu verrückten Grenzzeichen.
Was steht in Buch 4?
Buch vier des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten zu durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Doch nicht nur Gesetze zu Ehe, Scheidung oder Unterhalt sind hier zu finden, sondern auch wichtige Vorschriften für die Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie eine Patientenverfügung (§ 1901 a BGB) oder Vorsorgevollmacht (§ 1901 c BGB) erstellen möchten.
Was steht in Buch 5?
Das fünfte und letzte Buch des BGB enthält Regelungen rund um das Erbrecht, also um die vermögensrechtlichen Folgen, die mit dem Tod eines Menschen verbunden sind.
Will man wissen, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht oder wer laut Gesetz die Beerdigungskosten zu tragen hat, wirft man am besten einen Blick in das fünfte Buch des BGB.
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Rechtstipps zu "BGB" | Seite 673
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08.12.2008 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… den Richter noch schlimmer. 2. Nachweis- oder Abschlussmakler? Der Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision kann sich aus § 652 Abs. 1 S. 1 BGB ergeben. Dazu müsste ein Maklervertrag geschlossen worden …“ Weiterlesen
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04.12.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… . Und die Rechtsprechung erkennt auch an, dass eine Partnervermittlungsagentur angemessen für ihre erbrachten Dienste entlohnt werden muss. Doch § 656 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmt zum Schutz der Kunden …“ Weiterlesen
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28.11.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… die Fracht (Porto) bezahlt. Da bei diesem Beförderungsvertrag auch der Erfolg geschuldet wird (Ablieferung beim Empfänger), ist der Frachtvertrag gleichzeitig auch Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB …“ Weiterlesen
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20.11.2008 Rechtsanwalt Florian Sievers„… war, macht man sich sogleich Gedanken darüber, ob die Forderung noch durchsetzbar oder aber bereits verjährt ist. I. Dauer der Verjährung Die regelmäßige Verjährung beträgt nach § 195 BGB drei Jahre …“ Weiterlesen
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18.11.2008 Rechtsanwalt Thomas Schulze„… Jahren auf den Prüfstand gestellt und verworfen. Derartig lange Fristen seien gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 des BGB unangemessen und daher unwirksam. Hintergrund …“ Weiterlesen
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18.11.2008 Rechtsanwalt Florian Sievers„… , dass er keine Werbung wünscht. Dieser Wille ist zu beachten. Wird dieser Wille nicht beachtet, steht dem dadurch Verletzten ein Unterlassungsanspruch nach den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB zu. Unverlangte …“ Weiterlesen
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14.11.2008 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… , zu Renovierungsarbeiten verpflichtet zu sein. Das Gericht hat dies wie folgt begründet: Nach § 539 BGB kann der Mieter vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache, die der Vermieter ihm nicht nach § 536a …“ Weiterlesen
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10.11.2008 Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.„… Verstoßes gegen die §§ 135, 136 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches oder behördliches Veräußerungsverbot) unwirksam. Das Zahlungs- und Veräußerungsverbot gilt für alle Gläubiger, also auch für die Einleger …“ Weiterlesen
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03.11.2008 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… Schwierigkeiten gerieten. Die wichtigsten Neuregelungen des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG): 1. Schnellere Abschlagszahlungen (Änderung des § 632 BGB) Abschlagszahlungen sollen schon gefordert werden können …“ Weiterlesen
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20.10.2008 Rechtsanwalt Harro Graf von Luxburg„Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts durch die Neuregelung ab 01.01.2008 1. Grundsatz der Eigenverantwortung Dieser in § 1569 BGB Grundsatz, der bisher durch die Ausnahmen ins Gegenteil …“ Weiterlesen
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20.10.2008 Rechtsanwalt Harro Graf von Luxburg„… . Halbsatz BGB bisher nicht. Der Ehegatte, der mit Verbindlichkeiten in die Ehe ging und diese während der Ehe abgebaut hat, brauchte dafür bisher keinerlei Zugewinnausgleich zu zahlen. Diese Regelungen …“ Weiterlesen
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14.10.2008 Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.„… Hotelzimmer mit Frühstück und Bedienung die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung finden. Die Vorschriften über den Mietvertrag finden sich ab § 535 BGB. Gemäß § 580 a …“ Weiterlesen
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14.10.2008 Rechtsanwalt Thomas Schulze„… den Regelungen des früheren AGBG, nunmehr §§ 307 ff BGB nicht erfolgt, da sie nach allgemeiner Auffassung als ein für beide Vertragspartner ausgewogenes Regelwerk galt. Nur dann, wenn lediglich einzelne …“ Weiterlesen
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13.10.2008 Rechtsanwalt Thomas Schulze„… Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung erklärt werden, als sogenannte Auflösungsverträge im Sinne des § 623 BGB anzusehen seien, mit der Folge, dass diese Erklärungen nur dann …“ Weiterlesen
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06.10.2008 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„(BGB §§ 171, 172, HaustürWG a.F., BGB n.F. §§ 312, 312a, 355 ff.) 1. In den 90er-Jahren wurden von Banken und Bausparkassen im großen Stil vermietete Wohnungen als Kapitalanlage und Steuersparmodelle …“ Weiterlesen
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01.10.2008 Löber Steinmetz & García„… an diese gebunden (§§ 2270, 2271 BGB). Anfechtungsmöglichkeiten bestehen nur sehr eingeschränkt. Der überlebende Ehegatte kann es sich nach dem Tod des Erstverstorbenen nicht „noch einmal anders überlegen …“ Weiterlesen
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29.09.2008 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… aus § 254 Abs. 2 BGB verstoßen hat . Er hätte nämlich mit einer Notreparatur eine Maßnahme ergreifen können, welche den Nutzungsausfall gering gehalten hätte . Die provisorische Instandsetzung hätte …“ Weiterlesen
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29.09.2008 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… vertragliche Ansprüche nicht zustehen, da der mit der Antragsgegnerin abgeschlossene Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und damit gemäß § 134 BGB nichtig ist. Der Vertrag war nämlich darauf …“ Weiterlesen
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22.09.2008 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… des Fahrzeugs angenommen hat und den Rücktritt des Klägers vom Kaufvertrag für berechtigt erklärt. Das vom Kläger erworbene Fahrzeug ist gem. § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB mangelhaft, weil er sich nicht für …“ Weiterlesen
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16.09.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… gelassen, ob nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei einem Mieterwechsel die Berechnung nach dem Abflussprinzip unzulässig sein kann. Keine Pauschale für Heiz- und Warmwasserkosten Während …“ Weiterlesen
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16.09.2008 Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel„BGH, Urteil v. 16.07.2008, Az. XII ZR 109/05 §§ 1615 l Abs. 2, 1570 BGB Im Unterschied zum Betreuungsunterhaltsanspruch bei ehelichen Kindern (§ 1570 BGB ) gibt es beim Unterhaltsanspruch der Mutter …“ Weiterlesen
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10.09.2008 Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik„… die getroffene Vereinbarung wirksam oder nach § 138 BGB in Verbindung mit Art. 2, 12 GG nichtig ist. Dies folgt nach dem BGH daraus, dass die Vorschriften der §§ 74 ff. HGB grundsätzlich nicht für …“ Weiterlesen
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04.09.2008 Rechtsanwalt Georg Calsow„… in § 90a Satz 3 BGB auf die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anwendbar. Ein Verbrauchgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine bewegliche Sache - hier Tier …“ Weiterlesen
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Bundesgerichthof stärkt erneut die Rechte der Mieter - Mietzuschlag wegen Schönheitsreparaturen unwi03.09.2008 Laux Rechtsanwälte PartGmbB„… einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete wegen Schönheitsreparaturen nicht vor. Nach § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB könne der Vermieter eine Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nicht darüber …“ Weiterlesen