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Urlaubsanspruch bei Kündigung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt.
  • Bei einer 5-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer 20 Urlaubstage zu, bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 Tage.
  • Bei weniger Arbeitstagen verringert sich auch die Anzahl der Urlaubstage.
  • Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat man erst nach 6 Monaten Anstellung.

Welcher Urlaubsanspruch gilt bei Beendigung bis einschließlich 30.06.?

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ist das Datum wichtig. Bei einer Kündigung, die bis zum 30. Juni des Jahres erfolgt, richtet sich der Urlaubsanspruch anteilig nach der Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters. Dem Arbeitnehmer steht dann ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat zu.

Beispiel A:

Mitarbeiter A verfügt über einen Jahresurlaub von 30 Tagen und kündigt zum 30. Juni. Er hat demnach 6 volle Monate gearbeitet und somit Anspruch auf 15 Urlaubstage (30 Urlaubstage / 12 Monate x 6 Monate).

Welcher Urlaubsanspruch gilt bei Beendigung nach dem 30.06.?

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte (ab 01. Juli) kündigt. In diesem Fall hat der ausscheidende Mitarbeiter Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub (20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche), wenn das Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 01. Januar des Jahres bestand.

Wenn Ihnen arbeitsvertraglich zusätzliche Urlaubstage von Ihrem Arbeitgeber gewährt wurden, sollten Sie einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Enthält er eine sogenannte „Pro rata temporis“-Klausel (dt. „zeitanteilig“), dann muss der Arbeitgeber den vertraglich über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehenden Urlaub nur anteilig gewähren. Liegt eine solche Klausel nicht vor, haben Sie Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Urlaub.

Beispiel B:

Mitarbeiter B verfügt über einen Jahresurlaub von 30 Tagen und kündigt zum 30. September. Das Arbeitsverhältnis besteht mindestens seit dem 01. Januar des Jahres und der Arbeitsvertrag erhält eine „Pro rata temporis“-Klausel. Mitarbeiter B hat somit – zeitanteilig berechnet –Anspruch auf 23 Urlaubstage (30 Urlaubstage / 12 Monate x 9 Monate).

Beispiel C:

Mitarbeiter C verfügt über einen Jahresurlaub von 30 Tagen und kündigt zum 30. September. Das Arbeitsverhältnis besteht mindestens seit dem 01. Januar des Jahres und der Arbeitsvertrag erhält keine „Pro rata temporis“-Klausel. Mitarbeiter C hat somit Anspruch auf 30 Urlaubstage.

Foto(s): ©Pexels.com/RiccardoBresciani

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Rechtstipps zu "Urlaubsanspruch bei Kündigung" | Seite 13

  • 04.04.2011 Rechtsanwalt Ralph Sauer
    Urlaubsansprüche erlöschen nicht während der Dauer einer langen Krankheit, sondern bleiben bestehen. Die Regelung des deutschen Urlaubsrechts verstößt gegen Europarecht. Immer wieder besteht …“ Weiterlesen
  • 09.11.2010 Rechtsanwalt Thorsten Ruppel
    „Die Deutschen vereisen zwar gerne und häufig, aber in Sachen Urlaubsregelung und Urlaubsanspruch existieren bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern noch immer viele Fehleinschätzungen. Nachfolgend …“ Weiterlesen
  • 02.09.2010 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft
    „… der Kündigungsschutz nicht dadurch umgangen werden, indem der Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung zunächst abberufen wird, um dann sein Anstellungsverhältnis mit der Begründung zu kündigen …“ Weiterlesen
  • 20.07.2010 Rechtsanwalt Hans-Georg Rumke
    „Einleitung Soll das Arbeitsverhältnis gekündigt werden, egal ob durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag, wird der Arbeitnehmer oftmals freigestellt. Dies bedeutet, er braucht nicht mehr …“ Weiterlesen
  • 19.05.2010 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
    „… sei ein Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Urlaubsanspruch letztlich gerichtlich durchzusetzen. Ansonsten könne die Selbstbeurlaubung im schlimmsten Fall sogar zur fristlosen Kündigung führen.“ Weiterlesen
  • 10.05.2010 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
    „… Kündigungsschutz. Bei betriebsbedingten Kündigungen in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern muss eine Sozialauswahl erfolgen. 2) Urlaubsanspruch: Minjobbern steht der gesetzlich geregelte Mindesturlaub von vier …“ Weiterlesen
  • 10.05.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… oder ordentliche) Kündigung des Arbeitgebers, ein schlechtes Zeugnis, nicht erfüllte Urlaubsansprüche, Überstundenvergütung oder sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geht. Örtlich können …“ Weiterlesen
  • 26.04.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… des Folgejahres genommen werden. War der Arbeitnehmer weiter krank, verfiel der Urlaubsanspruch. Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr festgestellt, dass ein solcher Verfall, der sich auf § 7 Absatz …“ Weiterlesen
  • 23.04.2010 Rechtsanwalt Fatih Bektas
    „… Urlaub von 30 Tagen beansprucht. Er möchte vom 01.09.2010 - 31.08.2011 in EZ gehen. Nach der Kürzungsregelung hätte er für das Jahr 2009 lediglich einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen gehabt, womit …“ Weiterlesen
  • 10.11.2009 Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
    „Zunächst muss zwischen Abgeltung des Urlaubsanspruchs und des Freizeitausgleichanspruchs unterscheiden werden. Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter …“ Weiterlesen
  • 23.09.2009 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft
    „… Tätigkeiten nachgehen muss, die seinen Neigungen entsprechen. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Dies gilt allerdings nicht für …“ Weiterlesen
  • 02.03.2009 Rechtsanwalt Torsten Klose
    „… werden. Auf jeden Fall muss der Arbeitnehmer sich über den Urlaubszeitpunkt mit dem Arbeitgeber einigen. Wer „einfach so" in den Urlaub fährt, riskiert die Kündigung. Nach der Rechtsprechung …“ Weiterlesen
  • 29.01.2009 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR
    „… einer krankheitsbedingten Kündigung zurückschreckten. Diese Praxis wird sich nach der Entscheidung des EuGH nachhaltig ändern müssen. Denn nach Auffassung des EuGH, die für uns bindend ist, hat …“ Weiterlesen
  • 18.04.2008 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft
    „… auf Entgeltzahlung im Krankheitsfall ● Kündigungsfristen Im Falle einer Kündigung durch das Unternehmen ● Zahlung eines Abfindungssumme für den Fall einer ordentlichen Kündigung ● Abschluss einer Lebens …“ Weiterlesen
  • 23.04.2007 Rechtsanwältin Simone Weber
    „… möchte und jede weitere Streitigkeiten vermeiden möchte, sei es weil eine Kündigung nicht wirksam ausgesprochen werden kann oder eine bereits erteilte Kündigung unwirksam ist, weil z.B …“ Weiterlesen