155 Fachanwälte für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht | Seite 7

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Rechtsanwalt Dr. Andreas Lang
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lang, Gänsheidestr. 43, 70184 Stuttgart 6932.3355019149 km
Ihr Recht im Zentrum!
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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Rechtsanwalt Thomas Fetsch
Thomas Fetsch Rechtsanwalt, Sophienstr. 17, 68165 Mannheim 6848.1088276473 km
Schnelligkeit, Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit sind mir wichtig!
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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Rechtsanwalt Patrick Barz
Rechtsanwaltskanzlei Barz, Fichtenweg 8, 37181 Hardegsen 6811.7776379129 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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Rechtsanwalt Martin Krause
W.I.R. Wille Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, An der Markthalle 3-5, 09111 Chemnitz 7043.6269065971 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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Rechtsanwältin Laura Josten
Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater, Wilhelmstr. 40-42, 53111 Bonn 6694.2026800534 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Fachanwältin für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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Rechtsanwalt Karl Niessler
Rechtsanwaltskanzlei Karl Niessler, Grabenstrasse 16-18, 65549 Limburg an der Lahn 6772.5613491045 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
aus 8 Bewertungen Sehr geehrter Herr Niessler, wir haben mehrere Jahre eine für uns fruchtbare Zusammenarbeit mit Ihnen. Es ist uns … (07.07.2020)
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sehr gut
Rechtsanwalt LL.M. (Lond.) Jens Plümpe
Kanzlei Jens Plümpe, Fleyer Straße 89, 58097 Hagen 6684.900624329 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
aus 17 Bewertungen Ich habe Herr Rechtsanwalt Plümpe in meiner Insolvenzrecht beauftragt, ich muss sagen Er ubd seine Kollegen sind immer … (17.05.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
Kanzlei Lutz Eberhardt, Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6792.4505752354 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
aus 43 Bewertungen Herr Eberhardt hat uns sehr geholfen (29.01.2024)
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sehr gut
Rechtsanwältin Carola Bertram
Kanzlei Carola Bertram, Steinsdorfstr. 10, 80538 München 7120.158722256 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Fachanwältin für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
aus 79 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Bertram hat uns vor Insolvenzeröffnung, kompetente und schließlich entscheidende Ratschläge … (11.05.2023)
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Rechtsanwalt Volkert Schmidt
Kanzlei Volkert Schmidt, Rübekamp 33, 25421 Pinneberg 6702.4836138355 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Neidlinger
Rechtsanwalt und Steuerberater Marcus Neidlinger, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg 7062.3190584662 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
aus 11 Bewertungen Herr Neidlinger hat mir schon mehrmals (auch unentgeltlich!) beratend zur Seite gestanden, obwohl ich vorher einmal … (14.05.2024)

Rechtstipps von Fachanwälten für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht

Fragen und Antworten

  • Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
    Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren.
  • Was kostet ein Fachanwalt?
    Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen.
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
    Da das Fachgebiet Insolvenzrecht & Sanierungsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen.
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
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Zwar kann jeder zugelassene Anwalt einem Betroffenen juristisch weiterhelfen. Aber ein Fachanwalt für Insolvenzrecht hat sich besonders auf Bereiche wie Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, Insolvenzstrafrecht oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens spezialisiert. Schließlich muss jeder Fachanwalt für Insolvenzrecht einen entsprechenden Fachanwaltslehrgang besucht und erfolgreich abgeschlossen haben. Weitere Voraussetzung, um Fachanwalt für Insolvenzrecht werden zu können, ist der Nachweis einer bestimmten Anzahl von selbst bearbeiteten Fällen aus dem Rechtsgebiet Insolvenzrecht, der der Rechtsanwaltskammer unter anderem zusammen mit dem Fachanwaltsantrag vorgelegt werden muss.

Info Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht gehört zum Zivilrecht und wurde grundlegend in der Insolvenzordnung (InsO) niedergeschrieben. Mit dem Insolvenzrecht wird bezweckt, dass Gläubiger eines zahlungsunfähigen bzw. überschuldeten Schuldners doch noch befriedigt werden können. Hierzu bedarf es zunächst eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren wird aber nur eröffnet, wenn neben dem Insolvenzantrag ferner ein Eröffnungsgrund sowie ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, mit der zumindest die Kosten des Verfahrens – z. B. Gerichtskosten – gedeckt werden können.

Ein Eröffnungsgrund ist entweder die akute Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO. Daneben gibt es noch die drohende Zahlungsunfähigkeit, bei der nach § 18 InsO aber nur der Schuldner den erforderlichen Antrag stellen darf. Juristische Personen bzw. Personengesellschaften können als Eröffnungsgrund ferner die Überschuldung nach § 19 InsO anführen.

Hat das Insolvenzgericht – das ist gemäß § 2 InsO das sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht – festgestellt, dass zumindest einer der Eröffnungsgründe und ausreichend Insolvenzmasse vorliegen, wird das Insolvenzverfahren eingeleitet. Im Insolvenzrecht gibt es diesbezüglich zwei verschiedene Verfahren: das Regelinsolvenzverfahren und die Verbraucherinsolvenz, auch Privatinsolvenz genannt. Letzteres wird durchgeführt, wenn der Schuldner eine natürliche Person bzw. ein ehemaliger Selbstständiger ist, dessen Vermögensverhältnisse überschaubar sind – was bei bis zu 19 Gläubigern noch der Fall ist – und keine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis existiert. Dagegen ist das Regelinsolvenzverfahren durchzuführen, wenn der Schuldner eine juristische Person oder ein Selbstständiger ist bzw. war, sofern die Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind, also mindestens 20 Gläubiger existieren.

Noch vor der Eröffnung wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der verhindern soll, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners noch weiter verschlechtern. Ferner wird in der Regel ein Sachverständiger vom Gericht mit der Prüfung beauftragt, ob ein Insolvenzverfahren sowie Sicherungsmaßnahmen nötig und ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sind.

Nach dem Erlass des Eröffnungsbeschlusses können die einzelnen Gläubiger keine Zwangsvollstreckung mehr in das Schuldnervermögen betreiben. Sie werden vielmehr vom Gericht aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist ihre Forderungen und Rechte anzumelden, die dann in der sog. Gläubigerversammlung auf Berechtigung, Wert und Rang geprüft werden. Außerdem verliert der Schuldner unter Umständen sowohl die Verwaltungs- als auch die Verfügungsgewalt über die Insolvenzmasse. Wer nun als Dritter geltend macht, dass ihm z. B. eigentlich das Eigentum an einem Gegenstand zusteht, der sich in der Insolvenzmasse befindet, kann Aussonderung begehren; wer etwa angibt, ein Sicherungsrecht an einem Gegenstand zu haben – z. B. ein Pfandrecht –, kann dagegen Absonderung verlangen. Die Gegenstände werden dann aus der Insolvenzmasse genommen. Danach wird nach § 159 InsO die Insolvenzmasse verwertet. Das kann geschehen durch z. B. eine Zwangsversteigerung, Firmenverkauf, aber auch durch Sanierung des Unternehmens. Hier erfolgen so eine Art Unternehmensbewertung und eine Klärung der Frage, wie es zu der Krise kam, verbunden mit Vorschlägen zur Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung des Betriebs. Kurz: Es soll die Unternehmensinsolvenz verhindert und der Betrieb wieder wettbewerbsfähig werden. Die später erwirtschafteten Gewinne werden dann an die Gläubiger ausgezahlt.

Nach einer evtl. Aus- bzw. Absonderung, einer Aufrechnung und Abzug der Verfahrenskosten können die Massegläubiger – z. B. Arbeitnehmer, die Ansprüche aus einem Sozialplan haben – die volle Befriedigung aus der Insolvenzmasse verlangen. Erst danach werden die Insolvenzgläubiger quotenmäßig befriedigt, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Anspruch gegen den Schuldner hatten, z. B. eine Bank, die dem Schuldner vor dessen Insolvenz einen Kredit gewährt hat. Beträgt die Insolvenzmasse dann noch z. B. 100.000 Euro, die Verbindlichkeiten dagegen belaufen sich auf 200.000 Euro, dann beträgt die Quote ½. Ein Insolvenzgläubiger kann daher die Hälfte seiner ursprünglichen Forderung ausbezahlt verlangen.

Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger theoretisch wieder einzeln die Zwangsvollstreckung in das Vermögen ihres Schuldners betreiben.

Neben der Verbraucherinsolvenz gibt es im Insolvenzrecht weitere spezielle Verfahren. Nennenswert sind hier etwa die Nachlassinsolvenz, bei der Nachlass und Privatvermögen des Erben getrennt werden, die Eigenverwaltung, der Insolvenzplan oder auch die Restschuldbefreiung.

Übrigens: Im Fall von Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO und Bankrott nach § 283 StGB muss der Schuldner im Insolvenzrecht mit einem Strafverfahren rechnen, was unter Umständen zu einer Freiheitsstrafe führen kann.

(VOI)

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