970 Fachanwälte für Strafrecht | Seite 41

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Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Lüdtke
Rechtsanwältin Barbara Lüdtke
Schulte & Lüdtke, Jungfernstieg 13, 18435 Stralsund 6854.7045515296 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Mediation • Zivilrecht
Fachanwältin für Strafrecht
aus 6 Bewertungen Frau Lüdtke vertrat mich in einer Verkehrsrechtlicher Angelegenheit. Sie war bei mir von Anfang an ehrlich und … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Ecker
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Ecker
Kanzlei Ecker, Ubierstraße 54, 56564 Neuwied 6731.6884460327 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 43 Bewertungen Ich konnte bei Herr Ecker im Frühjahr ein dreiwöchiges Praktikum absolvieren. Herr Ecker nahm sich stets viel Zeit für … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Häller
Rechtsanwalt Jürgen Häller
Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht, Bismarckstraße 36, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.8437012367 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
(16.01.2024) محام ممتاز
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Riedl
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Riedl, Kaiserstr. 11-13, 90403 Nürnberg 7011.5037368069 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 12 Bewertungen Herr Riedl ist ein sehr freundlicher und kompetenter Anwalt der mit viel Menschlichkeit und gewissenhaft seine arbeit … (08.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andrew Patzschke
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Andrew Patzschke
Fachkanzlei für Steuerstrafrecht Dr. Patzschke, Meinekestr. 4, 10719 Berlin 6971.5669516053 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 62 Bewertungen Herr Patzschke hat sich sofort für mein Anliegen Zeit genommen und mich professionell beraten. Herzlichen Dank! (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Helkenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Peter Helkenberg
ELFERING – Dr. HELKENBERG, Rechtsanwälte und Fachanwälte, Espachstr. 5a, 99094 Erfurt 6921.6491602601 km
Sie schildern Ihr Problem, ich sorge für die Lösung
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 28 Bewertungen Herr Helkenberg ist sehr kompetent und professionel. Er ist ein sehr kluger und erfahrener Anwalt. Ich kann ihn sehr … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Albrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Albrecht
H/T Defensio Strafverteidiger, Schüsselkorb 17/18, 28195 Bremen 6675.5703647839 km
Fachanwalt Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 43 Bewertungen Herr Albrecht hat mich und meine Familie aus einer sehr schwierigen Lage befreit. Er hat das gehalten, was er … (03.10.2023)
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Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer
Kanzlei Daniel Gönnheimer, Moerser Straße 98, 47803 Krefeld 6630.237200593 km
EHRLICH - ERFAHREN - ENTSCHLOSSEN
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Familienrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 164 Bewertungen Ich habe Herrn Gönnheimer aufgrund einer Trennung mit bevorstehender Scheidung kontaktiert. Er hat meine Erwartungen … (06.02.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Sven Hüners
Kanzlei Hüners, Colonnaden 21, 20354 Hamburg 6719.574129945 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Fachanwalt für Strafrecht
aus 139 Bewertungen Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Resümee ziehen, da der Fall noch keinen Abschluss erreicht hat. (02.05.2024)
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Rechtsanwalt Stefan Schmidt
STRAFVERTEIDIGER SCHMIDT, Rizzastrasse 49, 56068 Koblenz 6745.1345425496 km
beraten, vertreten, verteidigen ! menschlich !
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 106 Bewertungen Nach einem Auffahrunfall wurde ich absolut z. Unrecht v.d. Staatsanwaltschaft wegen "Betrugsversuch" … (11.03.2024)

Rechtstipps von Fachanwälten für Strafrecht

Fragen und Antworten

  • Strafrecht: Was bedeutet „Nulla poena sine lege“?
    Das Strafrecht basiert auf dem rechtlichen Grundsatz „Nulla poena sine lege“. Dieser besagt, dass es in Deutschland keine Strafe ohne entsprechende Gesetzesgrundlage geben darf. Dadurch wird willkürlich verhängten Sanktionen im Strafrecht wirkungsvoll vorgebeugt. In Bezug auf § 1 StGB spricht man vom gesetzlichen „Rückwirkungsverbot“. Ist eine Sanktionsmaßnahme nicht in einem gültigen Gesetz geregelt, ist sie laut Strafrecht unzulässig. Würde eine solche Strafe gegen einen deutschen Bürger verhängt, so könnte er sich insbesondere aufgrund der Verletzung seiner verfassungsmäßig garantierten Rechte mit einer Verfassungsklage dagegen wehren. Die Organe der Rechtspflege erhalten durch das Strafrecht die Möglichkeit, weitreichend in das Recht des Bürgers einzugreifen. Verhängt ein Gericht beispielsweise eine Freiheitsstrafe oder ordnet eine Sicherheitsverwahrung an, so wird mit dieser Entscheidung in eines der höchsten bürgerlichen Grundrechte eingegriffen, verankert in Art. 2 Abs. 2 GG: das Recht auf Freiheit.
  • Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
    Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren.
  • Strafrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
    Da das Fachgebiet Strafrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Strafrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen.
  • Was kostet ein Fachanwalt?
    Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen.
  • Strafrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Strafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
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Das Strafrecht ist die Basis von Sanktionen gegenüber deutschen Bürgern und stellt die Grundlage jeder Entscheidung eines Strafgerichtes, am OLG, BGH und weiteren Gerichten dar. Gesetzlich verankert sind zu diesem Zweck unterschiedlichste Vorschriften, die die staatliche Strafbefugnis regeln. Das Strafrecht gibt einen Hinweis darauf, welche Verhaltensweisen in Deutschland verboten sind. Für den Fall, dass Bürger gegen diese Vorgaben verstoßen, werden die zu verhängenden Strafen definiert. Rechtsanwälte für Strafrecht können diese vor Gericht verteidigen, Richter unter anderem Geld- und Freiheitsstrafen verhängen. Dabei sind allerdings Grenzen gesetzt, wenn es um die Körperstrafe und die Todesstrafe geht. In einigen Ländern der Erde stellen diese reguläre Sanktionen im Strafrecht dar, in Deutschland sind sie jedoch nicht zulässig.

Keine Sanktionen ohne gesetzliche Grundlage

Das Strafrecht basiert auf dem rechtlichen Grundsatz „Nulla poena sine lege“. Dieser besagt, dass es in Deutschland keine Strafe ohne entsprechende Gesetzesgrundlage geben darf. Dadurch wird willkürlich verhängten Sanktionen im Strafrecht wirkungsvoll vorgebeugt. In Bezug auf § 1 StGB spricht man vom gesetzlichen „Rückwirkungsverbot“. Ist eine Sanktionsmaßnahme nicht in einem gültigen Gesetz geregelt, ist sie laut Strafrecht unzulässig. Würde eine solche Strafe gegen einen deutschen Bürger verhängt, so könnte er sich insbesondere aufgrund der Verletzung seiner verfassungsmäßig garantierten Rechte mit einer Verfassungsklage dagegen wehren.

Die Organe der Rechtspflege erhalten durch das Strafrecht die Möglichkeit, weitreichend in das Recht des Bürgers einzugreifen. Verhängt ein Gericht beispielsweise eine Freiheitsstrafe oder ordnet eine Sicherheitsverwahrung an, so wird mit dieser Entscheidung in eines der höchsten bürgerlichen Grundrechte eingegriffen, verankert in Art. 2 Abs. 2 GG: das Recht auf Freiheit.

Materielles und formelles Strafrecht

Das Strafrecht ist in das materielle und das formelle Strafrecht zu unterteilen:

Das materielle Strafrecht

Das materielle Strafrecht regelt, welche Verhaltensweisen zu bestrafen sind, wann die Strafbarkeit eines Fehlverhaltens vorliegt und wie die Sanktionen in Bezug auf Art und Umfang auszusehen haben. Die wichtigste Rechtsnorm in diesem Bereich ist das Strafgesetzbuch (StGB), das aufgrund seiner Bedeutung auch als Kernstrafrecht bezeichnet wird. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Nebengesetzen, die ebenfalls Strafvorschriften für bestimmte Delikte vorsehen. Beispiele für solche Nebengesetze sind:

Das formelle Strafrecht

Das formelle Strafrecht regelt, wie ein Strafverfahren abzulaufen hat (Strafverfahrensrecht). Die wichtigste Gesetzesgrundlage dieses Bereichs ist die Strafprozessordnung (StPO). Diese Gesetzesnorm klärt unter anderem die folgenden Aspekte des Strafrechts:

  • Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtsstand
  • Zeugen
  • Sachverständige und Augenschein
  • Beschlagnahmung
  • Verhaftung von Personen und vorläufige Festnahme, Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und -vollstreckung
  • Vernehmung
  • Verteidigung durch Rechtsanwälte
  • Öffentliche Klage
  • Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung durch einen Richter
  • Rechtsmittel (Beschwerde, Berufung, Revision)
  • Beteiligung des Geschädigten am Verfahren (Privatklage, Nebenklage, Entschädigung)
  • Strafvollstreckung
  • Kosten des Verfahrens
  • Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht

Neben der StPO gibt es im Strafprozessrecht zusätzliche Rechtsvorschriften, die ebenfalls dem formellen Strafrecht zuzuordnen sind. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) klärt den grundsätzlichen Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit, deren Zuständigkeit und definiert die Aufgaben der Staatsanwaltschaft, der Geschäftsstellen und der Gerichtsvollzieher. Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) stellt im Strafprozessrecht die Basis für den Vollzug von verhängten Freiheitsstrafen dar. Es gibt einen Überblick über die Unterbringung und Ernährung der Gefangenen und klärt weitere wichtige Themen rund um Besuche, Briefe, Ausgang, Urlaub, Arbeit, Ausbildung, Gesundheitsfürsorge, Freizeit oder soziale Hilfe.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) beschäftigt sich mit den Rechtsvorschriften, die für strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche maßgeblich sind. Hier sind Erziehungsmaßnahmen vorrangig vor der Anordnung von Gefängnisstrafen zu ergreifen. Ehe eine Jugendstrafe verhängt wird, arbeiten Richter für ihr Urteil mit Erziehungsmaßnahmen wie einer Verwarnung, einer Auflage oder einem Jugendarrest. Zudem regelt das Gesetz, wie sich Jugendgerichte zusammensetzen, wie die Ermittlungen ablaufen und dass Jugendgerichtsprozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen müssen.

Das Strafgesetzbuch als Bestandteil des materiellen Strafrechts

Das Strafgesetzbuch gliedert sich als Gesetz mit 358 Paragraphen in einen allgemeinen und einen besonderen Abschnitt auf:

Der allgemeine Teil

Im allgemeinen Teil des Gesetzes werden zahlreiche generelle Vorschriften und Definitionen getroffen. Dieser Teil der Rechtsvorschrift zeigt in der Übersicht, wann überhaupt eine vollendete Straftat, ein Versuch oder ein Rücktritt vorliegt. Thema sind ebenfalls die Täterschaft, die Anstiftung und die Beihilfe zu einer Straftat. Das allgemeine Strafrecht zeigt auf, welche Strafarten die Gerichte in ihrem Urteil berücksichtigen können - von der Freiheitsstrafe über die Geldstrafe und Vermögensstrafe bis hin zu Nebenstrafen wie der Erteilung eines Fahrverbots. Definiert wird zusätzlich, wie die Strafbemessung im Strafrecht abläuft. Das Strafgesetzbuch thematisiert außerdem Themen wie die Strafaussetzung zur Bewährung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, freiheitsentziehende Maßregeln und die Führungsaufsicht.

Der besondere Teil

Im besonderen Teil des StGB sind die genauen Tatbestandsmerkmale der einzelnen durch das Gesetz erfassten Straftatbestände festgehalten. Dabei beschreibt das Gesetz nicht nur, welche Merkmale eine Straftat in der Praxis objektiv gesehen aufweist, sondern auch die subjektive Ebene. Sie hilft dabei, die Straftat nach fahrlässigen, vorsätzlichen oder absichtlichen Gesichtspunkten zu klassifizieren. Das Strafgesetzbuch kennt folgende Gruppen von Straftaten:

§§ 110 - 122 Widerstand gegen die Staatsgewalt

Ein Widerstand gegen die Staatsgewalt im Sinne des StGB liegt beispielsweise vor, wenn sich ein Tatverdächtiger bei der Verhaftung den Vollstreckungsbeamten widersetzt. Auch die Gefangenenbefreiung und -meuterei fallen in diesen Bereich.

§§ 123 - 145d Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

Als Straftat gegen die öffentliche Ordnung bezeichnet man den Haus- und Landfriedensbruch, die Bildung bewaffneter Gruppen sowie krimineller oder terroristischer Vereinigungen. Auch die Volksverhetzung, die Anleitung zu Straftaten, die Gewaltdarstellung, die Amtsanmaßung und der Verwahrungsbruch fallen neben weiteren Delikten in diesen Abschnitt.

§§ 146 - 152b Geld- und Wertzeichenfälschung

Geld, Wertpapiere oder Wertzeichen (z. B. Briefmarken) zu fälschen, ist ebenso strafbar wie das Nachahmen von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln.

§§ 153 - 163 Falsche uneidliche Aussage und Meineid

Falschaussagen vor Gericht sind strafbar. Ob es sich um eine uneidliche Falschaussage oder einen Meineid handelt, wird beim Strafmaß berücksichtigt.

§§ 164 - 165 Falsche Verdächtigung

Wer andere zu Unrecht einer Straftat bezichtigt oder ihn verdächtigt, muss mit Konsequenzen rechnen und sollte besser einen Rechtsanwalt zurate ziehen.

§§ 166 - 168 Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

Die Störung der Religionsausübung, einer Bestattungsfeier und der Totenruhe sind im Strafrecht strafbar. Rechtliche Konsequenzen muss außerdem derjenige befürchten, der Bekenntnisse, Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen beschimpft.

§§ 169 - 173 Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie

In diesen Bereich des besonderen Teils fällt die Strafbarkeit von Delikten wie der Personenstandsfälschung, der Verletzung der Unterhalts-, Fürsorge- oder Erziehungspflicht, der Doppelehe sowie der Beischlaf zwischen Verwandten.

§§ 174 - 184g Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, Gefangenen und Kindern kann im Strafrecht empfindliche Strafen nach sich ziehen. Ebenfalls zum Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zählen die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, exhibitionistische Handlungen, die Verbreitung pornografischer, gewalt-, kinder-, oder tierpornografischer Schriften und Darbietungen und viele weitere Straftaten.

§§ 185 - 200 Beleidigung

Neben der einfachen Beleidigung gehören auch die üble Nachrede, die Verleumdung und die Verunglimpfung zum Abschnitt „Beleidigung“.

§§ 201 - 210 Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist ebenso wie das Ausspähen von Daten, die Verletzung von Privatgeheimnissen, der Vertraulichkeit des Worts und des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eine Straftat.

§§ 211 - 222 Straftaten gegen das Leben

Als Straftaten gegen das Leben bezeichnet man Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Schwangerschaftsabbruch und die fahrlässige Tötung.

§§ 223 - 231 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Diese Straftaten sind darauf ausgerichtet, andere Menschen zu verletzen. Hierzu zählen im Strafrecht die Tatbestände der (gefährlichen) Körperverletzung, der Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Verstümmelung weiblicher Genitalien, der Körperverletzung mit Todesfolge und der Beteiligung an einer Schlägerei.

§§ 232 - 241a Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Wer andere durch Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung oder Bedrohung in ihrem Recht auf Freiheit einschränkt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

§§ 242 - 248c Diebstahl und Unterschlagung

Diebstähle und Unterschlagungen sind ebenfalls im Strafrecht geregelt.

§§ 249 - 256 Raub und Erpressung

Welche Tatbestandsmerkmale ein Raub, ein schwerer Raub, ein Raub mit Todesfolge, ein räuberischer Diebstahl oder eine räuberische Erpressung aufweisen, erklärt dieser Abschnitt des besonderen Teils.

§§ 257- 262 Begünstigung und Hehlerei

Die Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei und Bandenhehlerei sind ebenso wie die Geldwäsche im Strafrecht verboten.

§§ 263 - 266b Betrug und Untreue

Dieser Abschnitt umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Betrugsdelikte, darunter den Computer-, Subventions-, Kapitalanlage- und Kreditbetrug, die Untreue sowie den Versicherungsmissbrauch und das Erschleichen von Leistungen. Auch der Betrug im Internet wird immer mehr Teil der Rechtsprechung des BGH.

§§ 267 - 282 Urkundenfälschung

Zu einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen sollte auch derjenige, der Dokumente, technische Aufzeichnungen oder beweiserhebliche Daten gefälscht, amtliche Ausweise verändert, Urkunden unterdrückt, oder Gesundheitszeugnisse gefälscht hat.

§ 283 - 283b Insolvenzstraftaten

Verletzen insolvente Bürger bestimmte Rechts von Gläubigern oder Schuldnern oder ihre Buchführungspflicht, so sieht das Rechtsgebiet „Strafrecht“ eine Bestrafung vor.

Über diese Bereiche hinaus kennt der besondere Teil des Strafgesetzbuchs noch weitere Abschnitte:

  • Strafbarer Eigennutz (§§ 284 - 297)
  • Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 - 302)
  • Sachbeschädigung (§§ 303 - 305a)
  • Gemeingefährliche Straftaten (§ 306 - 323c)
  • Straftaten gegen die Umwelt (§ 324 - 330d)
  • Straftaten im Amt (§ 331 – 358)
  • und andere

Ergänzt wird das Strafrecht durch das Jugendstrafrecht, das besondere Regelungen für straffällig gewordene Jugendliche trifft.

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