3.389 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Collmann
Collmann & Stuke, Bahnhofstr. 11, 26655 Westerstede 6614.4780275284 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Manfred Collmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Kötteritzsch
Rechtsanwalt Axel Kötteritzsch
JASPER Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Straße 55, 42103 Wuppertal 6669.6378424666 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Axel Kötteritzsch für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Kurz, klar, kompetent - so geht Anwalt (09.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Kerscher
Kanzlei Beate Kerscher, Bauerstr. 22, 80796 München 7117.696355438 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Beate Kerscher unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Kellner
Rechtsanwältin Kathrin Kellner
Kanzlei Gleixner Kellner Mahrer, Marienplatz 10, 84130 Dingolfing 7147.9862621152 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Kellner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Vasco de Ataide Marques
Rechtsanwalt Vasco de Ataide Marques
PLMJ Lawyers SP, RL, Av. Fontes Pereira de Melo 43, 1050-119 Lissabon, Portugal 6157.0502251475 km
Hochspezialisierte Rechtsberatung für deutschsprachige Mandanten in Portugal mit unmittelbarer und ständiger Verfügbarkeit
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Vasco de Ataide Marques unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(25.09.2023) Sehr schnelle Antwort erhalten kompetente Beratung ich habe mich gut beraten gefühlt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Patrick Kühnemund
Rechtsanwalt Dr. Patrick Kühnemund
Dr. Hantke & Partner Rechtsanwälte, Ebertallee 1, 22607 Hamburg 6713.1940291842 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Patrick Kühnemund
aus 6 Bewertungen Herr Dr. Kühnemund hat sehr schnell und für Laien verständlich geantwortet. Ich kann ihn nur positiv beurteilen. (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Pollok
Rechtsanwalt Thomas Pollok
Kanzlei am Wieter, Bürgermeister-Peters-Strasse 2b, 37154 Northeim 6820.1490580674 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Pollok ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Super Anwalt, schnell und zuverlässig (18.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Klapatat
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Klapatat
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Axel Klapatat
aus 80 Bewertungen Obwohl Herr Klapatat eine Auszeit genommen hatte, wurde meine Anfrage super schnell beantwortet. Auch die … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Juan-Ramón Munuera
sehr gut
Rechtsanwalt Juan-Ramón Munuera
Anwaltskanzlei Munuera, Monreposstraße 57, 71643 Ludwigsburg 6922.9442754715 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Juan-Ramón Munuera
aus 15 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden einfach weiter empfehlen 👍 (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Silvio Anger
sehr gut
Rechtsanwalt Silvio Anger
Anwaltskanzlei Anger, Sankt-Jakob-Str. 1, 07743 Jena 6958.4030170412 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Silvio Anger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 136 Bewertungen Fachkompetenz, Transparenz und Empathie zeichnen die Arbeit der Kanzlei Silvio Anger aus. (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Tigges
Rechtsanwalt Jörg Tigges
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jörg Tigges
(24.02.2022) !!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M.
ANWALTSHAUS Rechtsanwälte Gerle und Partner mbB, Volkhartstr. 7, 86152 Augsburg 7062.4550920135 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Herr Hullermann hat uns bei einem Streit um Schadensersatz nach Eigentümerwechsel einer Eigentumswohnung sehr … (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Liebich
sehr gut
Rechtsanwalt Marko Liebich
Rechtsanwaltskanzlei Liebich, Max-Kamprath-Strasse 5, 01662 Meißen 7060.1857132211 km
Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marko Liebich - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Marko Liebich hat sich fundiert in den Fall eingearbeitet und mir sehr besonnene, umsetzbare und hilfreiche Tipps … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Molitor
Rechtsanwalt Wolfgang Molitor
Kanzlei Wolfgang Molitor, Tegernseer Straße 2, 83607 Holzkirchen 7142.6435261043 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Molitor
aus 8 Bewertungen Bei Herrn Molitor wusste ich immer sofort, wie viel ich ihm zu honorieren habe. Er hat immer klar und offen … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Leikam
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Leikam
Herrmann & Mey Rechtsanwälte, Obere Hauptstr. 52, 85354 Freising 7114.1787389799 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Daniela Leikam ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 28 Bewertungen Von Anfang an vermittelte Frau Leikam ein Gefühl der Sicherheit und Fairness in dem sich lange ziehenden Verfahren. … (05.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Volquardts
LUHMANN & VOLQUARDTS PartG mbB, Bahnhofstr. 7, 23858 Reinfeld (Holstein) 6733.8756137076 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Volquardts im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Promter Rückruf, kompetente Beratung und Hilfe zum Lösen des Problems. DANKE (07.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Jaeger
Rechtsanwalt Mario Jaeger
JAEGER Rechtsanwaltskanzlei, Brunnenstraße 13 A, 34537 Bad Wildungen 6798.675823901 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Jaeger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(04.02.2024) Der Herr Rechtsanwalt Jaeger verfügt nicht nur über kompetentes Fachwissen um das Anliegen seiner Klienten erfolgreich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger
Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger
WANNINGER & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER, Auf der Schanze 15 und 20, 93413 Cham 7124.54557521 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Arnold
Rechtsanwalt Arnold, Lattengasse 63, 65604 Elz 6768.9687968083 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dieter Arnold
(04.10.2022) Anliegen konnte schnell und kompetent geklärt werden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Schäfer
Bürogemeinschaft Schäfer, Lechner, Klingelhöfer & Petry, Kolb, Brühlsbachstr. 2b, 35578 Wetzlar 6791.2598558276 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Schäfer
aus 23 Bewertungen Ich kann Herrn Schäfer absolut weiterempfehlen ! Schnelle, sachliche, fundierte Beratung! Herzlichen Dank (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Torsten Witt
Rechtsanwalt Mag. Torsten Witt
Kanzlei Torsten Witt, Währinger Straße 5-7, 1090 Wien, Österreich 7411.0547509049 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Torsten Witt gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Jacob
Rechtsanwalt Thilo Jacob
Rechtsanwalt Thilo Jacob, Bellinghausen 11, 51399 Burscheid 6678.6255600053 km
Ihr gutes Recht ist mein Ansporn
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thilo Jacob bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ohne zu zögern hat er uns genommen als Mandanten und wir sind mehr als zufrieden hat sich Zeit genommen sich unseren … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Wolff
Rechtsanwalt Rainer Wolff
Rechtsanwälte und Fachanwälte Wolff, Bultmann, Wolff, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen 6654.5388798357 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Rainer Wolff
Profil-Bild Rechtsanwalt Max-Hermann Jäger
Rechtsanwalt Max-Hermann Jäger
Kanzlei Max-Hermann Jäger, Bahnhofstraße 15, 86609 Donauwörth 7035.259742569 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Max-Hermann Jäger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.