3.403 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Homann
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Homann
W&B Anwaltssozietät, Hofkamp 86, 42103 Wuppertal 6670.5513889138 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Homann ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 53 Bewertungen Perfekt gelaufen sehr gute Erfahrung sehr kompetent (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Wagner
Urban & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bamberger Str. 1, 97483 Eltmann 6956.8108296272 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Wagner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 38 Bewertungen In einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit konnte ich glücklicherweise auf die rechtliche Beratung durch Herrn … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Müller
Rechtsanwalt Christian Müller
Müller und Kollegen, Rechtsanwälte, Pichelsdorfer Str. 92, 13595 Berlin 6962.8094142174 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Müller ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Nach der übersendung sämtlicher Unterlagen funktionierte alles automatisch. (29.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Dusik
sehr gut
Rechtsanwältin Verena Dusik
Rechtsanwälte Dusik & See Gbr, Humboldtstraße 7, 90443 Nürnberg 7012.0301096772 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Dusik – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 17 Bewertungen Wurde umgehend von Frau RA Dusik zurück gerufen und sie nahm sich viel Zeit um alles zu erörtern. Sie nennt die Dinge … (06.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Denner
Rechtsanwalt David Denner
Anwaltskanzlei Denner, Am Zollberg 7, 97616 Bad Neustadt an der Saale 6909.5006699694 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt David Denner für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Thomas Staib
sehr gut
STAIB & PARTNER Rechtsanwälte, Goethestr. 41, 75173 Pforzheim 6894.0535409033 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Thomas Staib
aus 27 Bewertungen Er hat meine Anfrage freundlich, aber negativ beantwortet. Das ist in meinen Augen Professionalität, auch nein sagen … (01.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Niehus
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Niehus
Rechtsanwalt Christian Niehus, Südstr 7, 53343 Wachtberg 6702.7625316659 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Niehus ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Besser geht es nicht! Die juristische Beratung zu einer fragwürdigen Nebenkostenabrechnung wurde außerordentlich … (10.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Harbring
Rechtsanwalt Klaus Harbring
HARBRING DR. WIGGER & KOLLEGEN, Hermannstr. 23, 46399 Bocholt 6607.3746943271 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Harbring ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(21.07.2017) Hat sich viel Zeit genommen und umfassend beraten! Wir waren sehr zufrieden!
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Fusser
Kanzlei Adelaida & Fusser, Sprendlinger Landstraße 5, 63069 Offenbach am Main 6831.419104241 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Arno Fusser ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Schumacher
Rechtsanwältin Diana Schumacher
FÖRSTER KRAFT Rechtsanwaltsgesellschaft, Warnowufer 59, 18057 Rostock 6812.7441579504 km
Fachanwältin Transportrecht & Speditionsrecht • Öffentliches Baurecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Rechtsanwältin Diana Schumacher ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sander
Rechtsanwalt Martin Sander
Sander Rechtsanwälte GbR, Rosenweg 7, 01920 Oßling 7088.7985190285 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Sander - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(12.03.2024) Herr Sander ist eine angenehme und vertrauenswürdige Person. Rechtlich hat er mir gute Tipps gegeben und mich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Gruber
Rechtsanwalt Dr. Thomas Gruber
Anwaltskanzlei Holub I Gruber, Uhlandstr 24, 71522 Backnang 6937.4077982415 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Medizinrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Gruber
(21.04.2022) Sehr nett, sehr kompetent. Kann nur empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfdietrich E. Axmann
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfdietrich E. Axmann
ASRA - Kanzlei für Generationen, Möllner Landstr. 8, 22111 Hamburg 6727.1121925309 km
Richtig erben und vererben ist mit der richtigen Beratung keine Kunst.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wolfdietrich E. Axmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Herrn Axmann ist ein Großartiger Anwalt. Als wir mit unserer Wohungsgenossenschaft nur Probleme hatten und diese … (19.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Benholz
Rechtsanwalt Thomas Benholz
Benholz Mackner Faust, Wittbräucker Str. 42, 44287 Dortmund 6683.2045413655 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Benholz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(25.10.2023) Hervorragend, empathisch und unbedingt zu empfehlen. HR. Benholz informiert, berät und hilft. Ich war mehrere Male …
Profil-Bild Rechtsanwältin Alice Gonschorek
Rechtsanwältin Alice Gonschorek
Gonschorek & Coll. Rechtsanwalts- und Notarkanzlei, Weserstr. 127, 27572 Bremerhaven 6640.6810496076 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alice Gonschorek hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(01.12.2020) Sehr informativ, gute Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Bobbert
Rechtsanwalt Christoph Bobbert
Rechtsanwaltssozietät Dr. Dr. Lichtenberg & Kollegen, Sternstr. 79, 53111 Bonn 6694.3084120717 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Bobbert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Christoph Bobbert hat sich entschuldigt, denn er ist zu beschäftigt um sich um mein Anliegen zu … (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kramer
Rechtsanwalt Christoph Kramer
Schwerfel & Kramer, Sülzburgstr. 13, 50937 Köln 6674.2735653913 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Kramer
(30.04.2024) Christoph Kramer hat mir während meiner beruflichen Karriere sowohl auf Arbeitgeberseite wie auch als Arbeitnehmer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
sehr gut
Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Dr. Lang & Kollegen, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8425457041 km
Heute schon an Morgen denken
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
aus 26 Bewertungen Bis jetzt bin ich zufrieden. Kompetent. Vielen Dank (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer, Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien, Österreich 7412.3995967992 km
Unterm Strich. Gut verhandelt.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 17 Bewertungen Herr Mag. Hofer hat sich rasch zurückgemeldet und ich musste nicht lange auf einen Termin warten. Das Erstgespräch war … (19.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Haydn
Rechtsanwalt Markus Haydn
Langnickel & Haydn Rechtsanwälte, Straubingerstr. 12, 94405 Landau an der Isar 7156.9973167289 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Markus Haydn
(12.02.2024) Sehr nett, rasche Abwicklung und sehr Verständnisvoll Danke für alles
Profil-Bild Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
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Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick, Brandteichstraße 20, 17489 Greifswald 6884.1091708731 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
aus 12 Bewertungen Herr Zirwick hat mich in einer verzwickten Situation super vertreten, sodass es am Ende einen Freispruch gab. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Wenzel, Binder & Wittemann, Neuer Markt 31, 53340 Meckenheim 6696.4112052018 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Wittemann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Weiss
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Rechtsanwalt Florian Weiss
Kanzlei Florian Weiss, Randersackerer Straße 66, 97072 Würzburg 6923.0039231821 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Weiss
aus 20 Bewertungen Auf meine Anfrage bzgl. einer Erstberatung und der sachlichen Schilderung meiner Probleme, erhielt ich nach nicht … (28.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Orhan Uyar
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Rechtsanwalt Orhan Uyar
Kanzlei am Forum, Königstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4594894772 km
Leidenschaft für Lösungen
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Orhan Uyar
aus 104 Bewertungen Nach langer Suche nach einem fachkundigen Anwalt für die Erstellung eines Ehevertrages bin ich auf die Kanzlei am … (26.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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