3.388 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lutz
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Lutz
Kanzlei Sabine Lutz, Savignyplatz 6, 10623 Berlin 6970.9307227547 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Lutz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Seit einem Jahr vertritt mich Frau Lutz in Familienrechtlichen Verfahren zu Umgangs- und Sorgerecht und hat dabei mein … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett
Kanzlei Konzett, Gänsbacher Str. 3, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.1497252517 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Kompetent, schnell und erfolgreich. Wir haben uns bestens betreut gefühlt. (31.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Weyer
Rechtsanwältin Brigitte Weyer
Hammecke & Weyer Rechtsanwälte • Fachanwälte, Möllerstr. 18, 58119 Hagen 6690.4211537464 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Weyer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Kösterke
Rechtsanwalt Manfred Kösterke
Adlmaier Pusch Kösterke Rechtsanwälte Fachanwälte, Herzog-Otto-Str. 2 b, 83278 Traunstein 7202.3148463593 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Manfred Kösterke
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Weyer
Kanzlei Klaus Weyer & Petra Weyer, Kaiserstr. 63, 63065 Offenbach am Main 6831.2879951729 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Weyer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(01.05.2023) Sehr schnelle Terminvereinbarung, Gespräch in angenehmer Atmosphäre. Es handelte sich um eine Erstberatung mit dem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Korcz
Rechtsanwalt Paul Korcz
Rechtsanwälte Schomberg & Korcz, Kalkentalstr. 2, 60489 Frankfurt am Main 6821.059801604 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Paul Korcz für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Herr RA Korcz hat uns in ein einer familienrechtlichen Angelegenheit beraten. Es gab sehr schnell einen Termin. Auf … (16.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
Kanzlei Kahnau, Rendsburger Str. 119, 24340 Eckernförde 6663.5246636066 km
Ihr Fall ist unser Schwerpunkt
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
aus 216 Bewertungen Fühlte mich gut beraten. Ein Schreiben reichte aus, um mein Recht zu bekommen. (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Dr. jur. Arnim Rosenbach
Rechtsanwalt und Mediator Dr. jur. Arnim Rosenbach
Kanzlei Arnim Rosenbach, Widenmayerstr. 49, 80538 München 7119.8963790461 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Dr. jur. Arnim Rosenbach ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Matusch
Rechtsanwalt Mathias Matusch
Streitbörger PartGmbB – Rechtsanwälte Steuerberater, Birkenstr. 10, 14469 Potsdam 6961.3802429791 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Mathias Matusch - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Knapp
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Knapp
ELK Rechtsanwälte und Notarinnen Evers-Lüdeke & Knapp, Böckenhoffstr. 1, 46236 Bottrop 6642.6461833331 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Mediation
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Andrea Knapp
aus 13 Bewertungen Sehr gute Beratung und gute Kommunikation (21.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Fouquet
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Fouquet
KGH Anwaltskanzlei, Gustav-Schickedanz-Str. 15, 90762 Fürth 7005.2519336973 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Oliver Fouquet für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 29 Bewertungen Herr RA Fouquet hat sehr kompetent beraten und mich souverän bis hin zur Klage/Vergleich erfolgreich vertreten. Alles … (03.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Mayer
Rechtsanwältin Kirsten Mayer
Horacek Rechtsanwälte, Hasenplatz 1, 71083 Herrenberg 6921.8177342119 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Kirsten Mayer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(06.01.2023) Dies war jetzt schon der zweite Fall der zu meiner absoluten Zufriedenheit bearbeitet wurde. Erstklassige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz
Rechtsanwaltskanzlei Beetz, Offenbacher Landstr. 410, 60599 Frankfurt am Main 6829.7569488238 km
Ihr Recht - mein Fokus!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz
aus 54 Bewertungen Excellent lawyer (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Broicher
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Broicher
Bedekorn Rechtsanwälte, Rethelstraße 7, 40237 Düsseldorf 6650.111722891 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Robert Broicher
aus 17 Bewertungen Herr Broicher hat mir sehr geholfen. Er ist menschlich und fachlich top! Ich kann ihn weiterempfehlen und würde mich … (21.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Oshadnik
sehr gut
RECHTSANWALTSKANZLEI JOHANNES MICHAEL OSHADNIK, Lutherstr. 11, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6968.0086980314 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Oshadnik ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Mieterhöhungsverlangen erfolgreich verschoben!!! Nett, kompetent und fachlich absolut top. Ohne viel hin und her - … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer
Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pauer, Mozartstr. 24, 71691 Freiberg 6923.5979479996 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer
aus 6 Bewertungen Sehr nett, hat mein Anliegen beantwortet. (24.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Dethloff
Rechtsanwalt Thomas Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Dethloff, Kietzstr. 32, 17291 Prenzlau 6954.9405194096 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Dethloff für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(25.07.2023) Sehr kompetent
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Breckweg
Rechtsanwalt Heiner Breckweg
Prof. Dr. Feige, Breckweg & Möllmann, Alte Post-Passage 2, 49577 Ankum 6647.5318572557 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Heiner Breckweg vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(06.03.2024) Zum Herrn Breckweg bin auf Empfehlung gekommen und habe es nicht bereut. Er ist genauso, wie ich es mir einen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Fübi
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Fübi
Kanzlei Claudia Fübi, Welle 50, 33602 Bielefeld 6714.3656543107 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Fübi hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Pauschalreise bei Ausbruch Corona unsererseits kurz vor Reisebeginn storniert aufgrund unklarer vor Ort Bedingungen. … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Bolter bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Wir lernten RA Bolter durch einen Streitfall kennen, wo er sich menschlich engagierte. Das Gespräch mit ihm zeigte … (04.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Ehrich
Rechtsanwaltskanzlei Volker Ehrich, Benrader Str. 28, 47918 Tönisvorst 6627.1193090587 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Ehrich – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Kirschler LL.B.
Rechtsanwältin Verena Kirschler LL.B.
Kanzlei Kirschler, Benzstraße 6, 75196 Remchingen 6883.2666213621 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Verena Kirschler LL.B.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Dietrich MBA
Anwaltsbüro DIETRICH, Rossmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main 6825.7867265736 km
Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Christian Dietrich MBA
aus 8 Bewertungen Ich hatte mit Herrn Dietrich sehr netten Telefonkontakt. Leider konnte er aus zeitlichen Gründen das Mandat nicht … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Johnsen
sehr gut
Kanzlei Jens Johnsen, Manteuffelstr. 9-10, 12103 Berlin 6976.5606324715 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Jens Johnsen
aus 35 Bewertungen Herr RA Johnsen ist ein Anwalt mit Kompetenz und Herz. Er hat meinen Kfz-Unfall erfolgreich bearbeite und ich würde … (28.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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