1.735 Anwälte für Grundstücksrecht & Immobilienrecht | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stascha Straub
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Rechtsanwalt Stascha Straub
Rechtsanwalt Stascha Straub ist von 15.05.2024 bis 04.06.2024 nicht verfügbar.
Haberbosch & Straub Rechtsanwälte, Dreikönigstr. 12, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4899696752 km
"Das Leben hat immer mehr Fälle als der Gesetzgeber sich vorstellen kann." (Norbert Blüm)
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stascha Straub hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht
aus 54 Bewertungen Immer auf Zack! (08.05.2024)
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Rechtsanwalt Ulrich E.J. Grigoleit
Kanzlei Grigoleit, Rektoratsstraße 18, 47839 Krefeld 6625.0250697027 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulrich E.J. Grigoleit
aus 13 Bewertungen Sehr zeitnah, ausführlich und kompetent antwortete Rechtsanwalt Ulrich E.J. Grigoleit auf meine Anfrage. Zwar kam es … (09.04.2023)
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Rechtsanwalt Stojan Micovic LLM(Heidelberg)
Drazic, Beatovic & Stojic, Kralja Milana 29, 11000 Belgrad, Serbien 7889.1378022896 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Versicherungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Stojan Micovic LLM(Heidelberg) ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht
aus 7 Bewertungen Zuverlässig und guter Dinge (26.03.2024)
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Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
RBS Reischl Bernhofer Schnöll Rechtsanwälte OG, Dr. Franz Rehrl Platz 7, 5020 Salzburg, Österreich 7232.5187200753 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht
aus 13 Bewertungen Top Anwalt, mit besten Empfehlung. Menschlichkeit, Kompetenz, Beratung, Verlässlichkeit.....auf hohem Niveau. … (27.09.2023)
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Rechtsanwalt Thomas Müller
Rechtsanwälte Müller & Kemm, Buchheimerstr. 36, 51063 Köln 6676.5021038128 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Müller
(10.02.2022) Herr Müller hat meine Fragen kompetent und ausgiebig beantwortet. Er hat mir rechtliche Varianten zu meinem Problem …
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Fachanwalt und Notar Jörg Düngefeld
Kanzlei Kröger – Düngefeld – Düngefeld, Herzogenplatz 3, 29525 Uelzen 6784.5096774107 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Fachanwalt und Notar Jörg Düngefeld ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Ich kann Herrn Düngefeld und sein Team sehr empfehlen. Testament ist beurkundet und alles geregelt. (24.05.2023)
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Rechtsanwältin Cornelia Schmitt
Rechtsanwälte Schmitt & Haensler, Postplatz 3, 16761 Hennigsdorf 6956.6351552412 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Schmitt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht gerne behilflich
(09.12.2022) sehr ausfühliche und verständliche Beratung

Rechtstipps von Anwälten für Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Fragen und Antworten

  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Grundstücksrecht & Immobilienrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Grundstücksrecht & Immobilienrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Das Grundstücksrecht und das Immobilienrecht beinhalten die rechtlichen Regelungen für Grundstücke und Immobilien.

Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht beinhaltet alle Rechtsfragen rund die Rechte von Grundstücken. Im engeren Sinne beinhaltet das Grundstücksrecht schwerpunktmäßig Rechtsfragen zu dem Grundstückskaufvertrag und den sogenannten dinglichen Rechten an Grundstücken. Gesetzliche Grundlage des Grundstücksrechts sind überwiegend Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Nach dem Grad der Berechtigung unterscheidet das Grundstücksrecht zwischen dem Vollrecht an einem Grundstück (Eigentum), den grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht) und den beschränkten dinglichen Rechten. Zu den beschränkten dinglichen Rechten zählen die sogenannte Grunddienstbarkeit, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, der Nießbrauch, die Reallast, das dingliche Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte, also die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld.

Das Gesetz sieht für die Übertragung eines Rechts an einem Grundstück eine spezielle Art des Vertragsschlusses vor wegen der meist hohen Bedeutung und dem hohen Wert von Grund und Boden. Der schuldrechtliche Grundstückskaufvertrag oder Schenkungsvertrag über ein Grundstück bedarf für seine Wirksamkeit gemäß § 311b Bürgerliches Gesetzbuch der notariellen Beurkundung. Die Beurkundung durch einen Notar dient hauptsächlich dazu, den Grundstückseigentümer über die Tragweite seines Handelns aufzuklären. Dem Notar obliegt eine umfassende Aufklärungspflicht und er muss die Vertragsparteien umfassend über alle Rechtsfolgen ihres Handelns informieren. Mit dem Kaufvertrag hat sich der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer das Eigentum am Grundstück zu übertragen.

Diese Eigentumsübertragung ist bei Grundstücken besonders geregelt. Bei beweglichen Sachen erfolgt der Übergang des Eigentums allein schon mit Einigung der Vertragsparteien und Übergabe der Sache. Doch bei Grundstücken handelt es sich um nicht bewegliche Sachen und das Eigentum an ihnen kann nicht mit einem äußerlichen, erkennbaren Akt übertragen werden. Deshalb erfolgt bei ihnen die Einigung durch die sogenannte Auflassung (§ 935 BGB) und die Übergabe wird durch die Eintragung der Rechtsänderung ins Grundbuch ersetzt, § 873 BGB. Die Auflassung muss notariell beurkundet werden. Mit der Auflassungserklärung wird beim Grundbuchamt ein Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung ins Grundbuch gestellt werden. Erst wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, geht das Eigentum auf den neuen Rechtsinhaber über. Nur ausnahmsweise tritt der Eigentumsübergang bereits vor der Grundbucheintragung ein, nämlich bei Eigentumserwerb kraft Gesetzes (Erbfolge), einen behördlichen oder richterlichen Akt (z.B. Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung).

Weil es nach dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages geraume Zeit dauert, bis der neue Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen wird, kann sich der Käufer sein Recht durch Eintragung einer sogenannten Vormerkung sichern lassen. Mit der Vormerkung wird nicht schon das Eigentumsrecht des Vormerkungsinhabers gesichert, sondern sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks. Damit sind anderweitige Verfügungen des Noch-Eigentümers über das Grundstück ihm gegenüber unwirksam. Verkauft der Noch-Eigentümer das Grundstück ein zweites Mal, so darf sich der zweite Käufer aufgrund einer eingetragenen Vormerkung nicht mehr auf guten Glauben berufen. Sein jüngerer Kaufvertrag ist gegenüber dem Erstkäufer unwirksam. Für die Eintragung einer Vormerkung bedarf es einer Eintragungsbewilligung des Berechtigten (also des Noch-Eigentümers).

Eine weitere Besonderheit des Grundstücksrechts ist die sogenannte Rangfolge, insbesondere in Hinblick auf die Grundpfandrechte. Das Grundbuch ist systematisch nach Rechtsarten in verschiedene Abteilungen gegliedert. Innerhalb einer Abteilung werden die Grundstücksrechte in zeitlicher Reihenfolge eingetragen. Es gilt das Prioritätsprinzip wonach das zeitlich frühere Recht bei der Verwertung in der Zwangsvollstreckung höher steht als später eingetragene Rechte. Je besser also der Rang, umso geringer ist das Risiko des Berechtigten leer auszugehen; je niedriger der Rang, umso höher das Risiko des Rechtsinhabers.

Im weiteren Sinne zählen wegen ihres Grundstücksbezugs auch das Nachbarrecht, das Kleingartenrecht und das Jagdrecht zum Grundstücksrecht.

Immobilienrecht

Unter dem Oberbegriff Immobilienrecht wird Recht rund um Grundstück, Haus und Wohnung zusammengefasst. Weil es sich bei Immobilien um nicht bewegliche Sachen handelt, spricht man hier auch vom sogenannten Liegenschaftsrecht.

Neben den schuldrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die zum Beispiel für den Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie gelten, ist in diesem Bereich etwa bei der Eigentumsübertragung oder Einräumung eines Rechts an einer Immobilie, auch das dingliche Recht an der Immobilie aus dem Sachenrecht des BGB von erheblicher Bedeutung. Ein dingliches Recht ist dabei eine Rechtsposition, die jemand an einer Sache tatsächlich bereits innehat. Das lässt sich am Beispiel des Grundstückskaufs darstellen:

Mit dem notariellen Kaufvertrag hat der Käufer Anspruch auf Eigentumsübertragung am Grundstück. Ein Recht am Grundstück selbst (dingliches Recht) hat er jedoch nicht. Das erhält er erst durch eine entsprechende Eintragung zunächst der Vormerkung und schließlich durch Auflassung (§ 873 BGB) und richtigen Eintrag im Grundbuch.

Denn erst wenn beispielsweise die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, geht das Eigentum z.B. eines Grundstücks auf den Erwerber über. Formale Vorschriften, wie die Eintragung bzw. Löschung eines Rechts formal im Grundbuchamt zu erfolgen hat, finden sich in der sogenannten Grundbuchordnung (GBO).

Das Liegenschaftsrecht beschränkt sich nicht nur auf das Eigentum, sondern es bestehen zahlreiche weitere Formen für Rechtsbeziehungen an Grundstücken und Gebäuden, wie zum Beispiel das Vorkaufsrecht, die Vormerkung oder Sondernutzungsrechte (Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht etc.). Darüber hinaus können Rechte an Grundstücken als Sicherheit eingeräumt werden, wie zum Beispiel bei einer Hypothek, einer Grunddienstbarkeit oder einer Grundschuld.

Neben dem Grundstücksrecht fallen auch das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht und das private Baurecht und Architektenrecht unter den allgemeinen Begriff des Immobilienrechts. Im Baubereich ist das privatrechtliche Baurecht, das beispielsweise Fragen zwischen Bauherr, Architekt und Bauunternehmer betrifft (z.B. Bauvertrag, Architektenhaftung, Baumängel), von dem Öffentlichen Baurecht zu unterscheiden, das beispielsweise Fragen zu einer Baugenehmigung, einen Bebauungsplan und Inhalte des Bauordnungsrechts regelt.

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