524 Anwälte für Klage | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4658485897 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke ist Ihr Ansprechpartner für Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Gerfelder
Kanzlei Harald Gerfelder, Alexanderstr. 3, 63179 Obertshausen 6838.9275930614 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Harald Gerfelder ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Klage
(25.01.2024) Herr Gerfeld hat schnell reagiert und nachgefragt und wichtige Hinweise gegeben. Ich brauchte dann aber seine Dienste …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Heiseler
Rechtsanwälte Böttcher & Heiseler, Schillerstr. 11a, 10625 Berlin 6970.4007920057 km
Zivilrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Heiseler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer
sehr gut
Kanzlei Dr. Stephan Schmelzer, Ostberg 3, 59229 Ahlen 6690.0975899758 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Datenschutzrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Klage unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer
aus 32 Bewertungen Wen gibt hir golden Stern,Ich were zum DR Shmelzer geben,Ich bedanke mich,für Alles was Sie für mich getan haben,ohne … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Maaz
sehr gut
Rechtsanwalt Marius Maaz
MÜLLER SEIDEL VOS - Rechtsanwälte Steuerberater, Breite Straße 147-151, 50667 Köln 6674.3748859247 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Marius Maaz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage gerne behilflich
aus 42 Bewertungen Anfrage ob Widerspruch und damit Aufhebung des Vertrages möglich ist. Wurde kompetent und deutlich erklärt ob … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Einar von Harten
Rechtsanwalt Einar von Harten
von Harten Rechtsanwälte, Mönckebergstr. 17, 20095 Hamburg 6720.3278203561 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Einar von Harten bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Klage
(18.05.2023) Ich kann Ra von Harten vom Herzen empfehlen. Ich brauchte Hilfe bei Verfassungsbeschwerde. Ra von Harten könnte mir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein
sehr gut
Kanzlei Bernd Söhnlein, Ringstr. 7, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.6655305509 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Öffentliches Recht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage
aus 19 Bewertungen Auf meine Fragen wurde mir sehr schnell und professionell geantwortet. Auch wenn die Erfolgsaussichten als gering … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Advocaat Johan Lambers
Rechtsanwalt Advocaat Johan Lambers
iustica.be, Louizalaan 54 SQ, 1050 Brüssel, Belgien 6518.0743810281 km
Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Advocaat Johan Lambers unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
(29.03.2021) Herr Rechtsanwalt Lambers (z.T. mit seinem Team) hat mich als Testamentsvollstrecker in einer länderübergreifenden und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Seifert
Kanzlei Thomas Seifert, Steinroth 32, 4700 Eupen, Belgien 6633.0809951576 km
Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Seifert ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Klage
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Wolter
Rechtsanwältin Martina Wolter
Rechtsanwältin Martina Wolter, Waisenhausdamm 12, 38100 Braunschweig 6820.6308009614 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Wolter gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Nachdem ich jahrelang in meinem Scheidungsverfahren auf der Stelle getappt bin, habe ich zu Frau Wolter gewechselt und … (07.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
sehr gut
Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
Kanzlei Suzan Goldschmidt, Rodland 14, 21423 Winsen (Luhe) 6744.3470784919 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Klage bietet Frau Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
aus 23 Bewertungen Frau Goldschmidt ist sehr nett und sehr kompetent!!! (09.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser, Martin-Buber-Straße 24, 14163 Berlin 6971.4483457129 km
Datenschutzrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Sportrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser
aus 150 Bewertungen Sehr nett und Freundlich, schnelle Bearbeitung! Immer wieder! Sehr empfehlenswert! (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Tobias Mai
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Tobias Mai
Rechtsanwaltskanzlei Mai, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin 6973.971611096 km
IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Klage unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Tobias Mai
aus 48 Bewertungen Herr Mai war im Kontakt stets freundlich, zuvorkommend, geduldig, und war offen und ehrlich in der Beratung. Mein … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Roloff
Rechtsanwalt Hermann Roloff, Robert-Lauth-Straße 5, 67071 Ludwigshafen am Rhein 6840.3239948583 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Klage unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hermann Roloff
(02.02.2024) Herzlichen Dank für Ihre gewinnbringende Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Arne Baron Boonstra
Rechtsanwalt Arne Baron Boonstra
Keen Law Rechtsanwalts GmbH, Märkisches Ufer 38/40, 10179 Berlin 6975.7666415615 km
Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arne Baron Boonstra ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Klage
(17.02.2024) Hr. Baron Boonstra hat mit mir ein offenes und ehrliches Gespräch geführt, nachdem er sich den Versicherungsvertrag …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven M. Laube
sehr gut
Rechtsanwalt Sven M. Laube
Laube, Knacker & Partner, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4607818943 km
Verwaltungsrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Sven M. Laube ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Klage
aus 19 Bewertungen wir haben uns zum zweiten mal an die Kanzlei gewendet. Insbesondere Herr Laube hatte uns schon einmal mit Erfolg … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Maximilian Zametzer
sehr gut
Rechtsanwalt Zametzer, Biberger Str. 26, 82008 Unterhaching 7126.1634133292 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Maximilian Zametzer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Klage
aus 33 Bewertungen Rechtsanwalt Zametzer hat mich vor kurzem vor Gericht verteidigt. Ich habe nur ein Wort für ihn: WELTKLASSE. Er hat … (22.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun
Bedenk & Dr. Heun | Rechtsanwälte PartG, Mehringdamm 42, 10961 Berlin 6975.4906666389 km
Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Klage
aus 122 Bewertungen Frau Dr. Heun unterstützte mich sehr kompetent, beruhigend in einem für mich gefühlten aussichtslosen Rechtsstreit mit … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Blazek
Rechtsanwalt Daniel Blazek
BEMK Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Kronsbein PartGmbB, Artur-Ladebeck-Str. 8, 33602 Bielefeld 6714.6691758875 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Blazek im Bereich Klage bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwaltskanzlei Torsten Stern, Rosa-Luxemburg-Str. 50, 04315 Leipzig 6983.1129798174 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Torsten Stern
aus 6 Bewertungen Ich beauftrage Rechtsanwalt Stern regelmäßig mit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen, die ich nicht persönlich … (06.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Jodl
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Jodl
Kanzlei Jodl, Kirchenstr. 5, 82194 Gröbenzell 7103.093506838 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Jodl gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Sehr tolle Rechtsanwältin die sich sehr bemüht. Kann ich nur empfehlen!!!! Gruß (01.12.2023)
Profil-Bild Anwalt (Adwokat) Krystian Castillo Morales
sehr gut
Anwalt (Adwokat) Krystian Castillo Morales
deutschsprachige Anwaltskanzlei in Polen, Niemcewicza 37/U1, 71-553 Stettin, Polen 6986.8115092275 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Anwalt (Adwokat) Krystian Castillo Morales - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Klage
aus 18 Bewertungen Sehr gut ich habe gute Beratung erhalten (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wehrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Wehrmann
WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, Georgstraße 38, 30159 Hannover 6768.0036752684 km
Ich berate zu aktuellen Themen der digitalen Welt und Vermögensgütern. Dabei ist mir eine unkomplizierte und schnelle Kommunikation mit meiner Mandantschaft wichtig.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Wehrmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Klage
aus 673 Bewertungen Sehr gute Beratung (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorte Jüstel
sehr gut
Rechtsanwältin Dorte Jüstel
Kanzlei Jüstel, Seegang 2, 17235 Neustrelitz 6907.387426662 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dorte Jüstel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Klage
aus 27 Bewertungen Wir haben uns von der Kanzlei Jüstel in zwei Fällen vertreten lassen und wir sind mehr als zufrieden Frau Jüstel an … (07.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Klage

Fragen und Antworten

  • Klage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Klage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Klage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Klage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Klage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Eine Klage leitet einen Prozess ein. Der oder die Kläger begehren mit der Klage Rechtsschutz durch ein Gericht gegenüber einem oder mehreren Beklagten. Kläger und Beklagte werden dabei als die Parteien des Prozesses bezeichnet.

Über die Klage entscheidet ein Gericht regelmäßig durch Urteil, sofern es zu keiner Klagerücknahme des Klägers kommt oder die Parteien einen Vergleich schließen. In dringlichen Fällen kann ein Gericht auch eine vorläufige Entscheidung treffen, wenn einstweiliger Rechtsschutz begehrt wird. Abhängig vom Begehren des Antragstellers wird dieser durch einstweilige Verfügung oder Arrest gewährt.

Klageerhebung

Die Erhebung einer Klage in einem Zivilprozess erfolgt laut Zivilprozessordnung durch Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner. Zum notwendigen Mindestinhalt der Klageschrift gehört:

  • die Bezeichnung der Parteien
  • die Bezeichnung des Gerichts
  • die Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund
  • die Stellung eines bestimmten Antrags
  • die Unterschrift des Klägers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten

Von dieser Anforderung ergeben sich je nach Klageart und Prozessart Abweichungen.

Streitgegenstand

Eine zentrale Rolle im Rahmen einer Klage spielt der sogenannte Streitgegenstand. Dieser setzt sich aus Klageantrag und dem ihm zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen. Der Streitgegenstand bestimmt dabei wesentlich, welches Gericht für eine Klage sachlich zuständig ist. Darüber hinaus ist er entscheidend für eine ganze Reihe weiterer Fragen. Zu diesen zählt die generelle Zulässigkeit einer Klage wie auch einer Klageänderung, das Vorliegen einer eventuellen Verjährung, der Rechtskraft eines Urteils und nicht zuletzt auch wie hoch der Streitwert einer Auseinandersetzung ausfällt, der wiederum über die Zuständigkeit, mögliche Rechtsbehelfe und die Kosten entscheidet.

Klagehäufung

Entscheidend ist der Streitgegenstand auch für die Klagehäufung. Dabei ist von einer objektiven Klagehäufung die Rede, wenn ein Kläger eine Mehrheit von Streitgegenständen im selben Verfahren geltend macht. Unter den Begriff subjektive Klagehäufung fällt hingegen der Umstand, dass in einem Verfahren mehre Kläger und/oder mehre Beklagte sich gegenüber stehen.

Zuständigkeit

Im Grunde orientiert sich die Zuständigkeit dabei an der Aufteilung der Gerichtsbarkeit in ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei existieren zwischen den Gerichtszweige Sonderzuweisungen. Außerhalb der durch sie eröffneten Rechtswege existiert zudem die Verfassungsgerichtsbarkeit mit den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Schiedsverfahren

Von dieser gesetzlich vorgegebenen Zuständigkeit können Beteiligte mittels Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsabrede oder Schiedsklausel abweichen. Bestimmte Streitigkeiten in Bezug auf einen Mietvertrag über Wohnraum schließt die Zivilprozessordnung von dieser Möglichkeit jedoch aus. Im Übrigen führt eine Schiedsvereinbarung zum Verweis eines Streits auf den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit. Die gerichtliche Entscheidung in einem entsprechenden Schiedsverfahren erfolgt in der Regel durch einen Schiedsspruch.

Klagearten im Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht kennzeichnet die Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Privaten. Des Weiteren zählt zu ihm das Staatsorganisationsrecht. Eine wesentliche Weichenstellung für den jeweils eröffneten Rechtsweg ist dabei das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, welche die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet. Zahlreiche Ähnlichkeiten mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit teilen dabei, gerade was die Klagearten betrifft, die Sozialgerichtsbarkeit, die sich unter anderem mit Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung befasst, und die Finanzgerichtsbarkeit, die rechtliche Auseinandersetzungen über Steuer und Zoll klärt.

Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage

Zu den Klagearten vor diesen Gerichten zählen insbesondere die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage. Gegenstand einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage ist dabei der Streit über die Aufhebung bzw. die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts. Beispiele für den Gegenstand einer Anfechtungsklage ist etwa ein Verwaltungsakt, der ein Zwangsgeld androht. Im Rahmen einer Verpflichtungsklage kann umgekehrt eine Baubehörde etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung verurteilt werden.

Leistungsklage

Im Gegensatz zur Verpflichtungsklage geht es bei einer Leistungsklage dagegen nicht darum, eine Behörde zu verpflichten, einen Verwaltungsakt zu erlassen, sondern eine andere Amtshandlung vorzunehmen.

Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder ein Verwaltungsakt nichtig ist. Abgesehen von letztgenannter Nichtigkeitsfeststellung entspricht sie dabei weitgehend der Feststellungsklage im Zivilrecht.

Fortsetzungsfeststellungsklage

Hingegen stellt die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einen besonderen Fall der Klagemöglichkeit im Verwaltungsrecht dar. Sie dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts festzustellen, nachdem dieser sozusagen seine Wirkungen entfaltet hat. Typische Fälle sind Handlungen der Polizei, die sich bereits mit ihrem Vollzug erledigen, wie etwa die vorzeitige Auflösung einer Versammlung oder eine bloßstellende Durchsuchung hinsichtlich beim davon Betroffenen vermuteter Betäubungsmittel. Anders als der Name vermuten lässt, wird sie überwiegend als umgestellte Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angesehen, deren ursprüngliches Ziel nicht mehr erreicht werden kann.

Klagevoraussetzungen im Öffentlichen Recht

Klagebefugnis

Von entscheidender Bedeutung für die Zulässigkeit der aufgeführten verwaltungsrechtlichen Klagen ist insbesondere die Klagebefugnis bzw. das Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses im Rahmen der Feststellungsklage. Die Klagebefugnis erfordert, dass jeder Kläger eine mögliche Verletzung seiner eigenen Rechte geltend macht, andernfalls ist die Klage unzulässig.

Vorverfahren

Eine weitere wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung bei Rechtsstreiten mit der Verwaltung ist, dass ein Kläger rechtzeitig Widerspruch gegen einen an ihn gerichteten Verwaltungsakt eingelegt hat. Zahlreiche gesetzliche Regelungen machen jedoch inzwischen Ausnahmen von der notwendigen Widerspruchseinlegung.

Neben den bereits genannten Klagearten existieren im Öffentlichen Recht des Weiteren die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit, der Bund-Länder-Streit sowie die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Klagearten im Zivilrecht

Das Zivilrecht kennt als Klagearten die Leistungsklage, die Feststellungsklage und die Gestaltungsklage.

Leistungsklage

Eine Leistungsklage dient dazu, einen Anspruch durchzusetzen. Dieser ist auf das Tun, Dulden oder Unterlassen eines anderen gerichtet. Ein Beispiel dafür ist eine auf Erfüllung eines Vertrages gerichtete Klage, etwa die Zahlung des Kaufpreises durch den Beklagten, weil ihn ein bestehender Kaufvertrag mit dem Kläger verbindet. Anderes Beispiel ist eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, der etwa ein vom Beklagten verschuldeter Verkehrsunfall oder eine von ihm gegenüber dem Kläger begangenen Körperverletzung zugrunde liegt.

Klagen auf Duldung eines bestimmten Handelns finden sich besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung. So muss ein Schuldner etwa aufgrund einer vom Gläubiger angestrengten Pfändung die Wegnahme ihm gehöriger Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher oder eines anderen jeweils dafür zuständigen Vollstreckungsorgans dulden. Beispiel für eine andere Zuständigkeit ist die sich als Folge einer im Grundbuch eingetragenen Hypothek ergebende Zwangsversteigerung bei Immobilien, die das Amtsgericht in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht zu besorgen hat. Dritte Gläubiger, die von Gerichtsvollzieher vor der Tür steht">Vollstreckungsmaßnahmen mittelbar betroffen sind, weil sie ein die Veräußerung hinderndes Recht an den gepfändeten Gegenständen haben, haben die Möglichkeit sich mittels einer Drittwiderspruchsklage vor deren drohendem Verlust zu schützen.

Eine Unterlassungsklage soll hingegen erreichen, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Ihr voraus geht in der Regel eine Abmahnung, die mit der Forderung auf Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung verknüpft ist. Auch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung sieht eine solche Strafe für den Fall eines künftigen Verstoßes vor. Typische Inhalte von Unterlassungsklagen sind Streitigkeiten zwischen Konkurrenten über unlauteres Verhalten im Wettbewerb, die Verletzung von Urheberrechten z. B. durch illegales Filesharing oder die Beeinträchtigung von Eigentum, wozu etwa bereits ein ständiges Parken im Parkverbot vor Einfahrten privater Immobilien führen kann.

Stufenklage

Eine besondere Klageart im Vorfeld einer Leistungsklage ist die sogenannte Stufenklage. Sie findet vor allem Anwendung bei Streitigkeiten über die Aufteilung einer Erbschaft, der zu zahlenden Abfindung, wenn ein Gesellschafter beispielsweise aus einer GmbH ausscheidet oder bei Auseinandersetzungen über z. B. infolge einer Scheidung zu zahlenden Unterhalt. Die Stufenklage dient dabei dazu, eine zunächst ungewisse Klageforderung so zu ergründen, dass sie der Kläger letztendlich beziffern kann. Dieser kann dazu drei Anträge stellen. Aufgrunddessen stellt die Stufenklage auch eine objektive Klagehäufung dar. Auf der ersten Stufe geht es zunächst darum, dass der Beklagte Auskünfte erteilen bzw. Einsicht gewähren muss. Auf der zweiten Stufe kann der Kläger dann verlangen, dass der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung abgibt. In der dritten Stufe ist schließlich der so ermöglichte konkrete Antrag auf Zahlung oder Herausgabe zu stellen.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage dient wie im Öffentlichen Recht der Feststellung eines bestehenden bzw. nicht bestehenden Rechtsverhältnisses. Statt auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts richtet sich die Feststellungsklage im Zivilrecht aber auf die Echtheit bzw. Unechtheit einer Urkunde. Da die Feststellungsklage nicht der Befriedigung eines Anspruchs dient, kann sie anders als eine Leistungsklage nicht vollstreckt werden.

Gestaltungsklage

Mittels Gestaltungsklage kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Ein Anspruch ist dazu nicht erforderlich. Stattdessen sind Gestaltungsklagen überall dort möglich, wo durch Klage überprüfbare Gestaltungsrechte - wie etwa das Recht auf Rücktritt - sie zulassen.

Typische Fälle einer Gestaltungsklage sind die Ehescheidung, in deren Rahmen die Aufhebung einer Ehe durch Scheidungsurteil erfolgt. Entsprechendes gilt für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Im Handelsrecht ermöglicht die Gestaltungsklage etwa die Auflösung einer Gesellschaft anstelle der Kündigung, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Auswirkungen bestimmter Prozesshandlungen auf die Klage

Innerhalb einer Klage haben die Beteiligten verschiedene Möglichkeiten, um den Verfahrensverlauf zu beeinflussen. Diese können sich durch ihre Vornahme unmittelbar auf einen Prozess auswirken - sogenannte Bewirkungshandlungen - oder bedürfen dafür erst eines gerichtlichen Handelns - sogenannte Erwirkungshandlungen.

Klageänderung

Eine Klageänderung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit, d. h. nach Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner, erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Einwilligung oder muss vom Gericht als sachdienlich erachtet worden sein. Eine Klageerweiterung und Klagebeschränkung stellt ebenso wie die Berichtigung oder Ergänzung laut ZPO keine Klageänderung dar. In einem Insolvenzverfahren ist eine Klageänderung jedoch generell verboten, insofern eine Forderung in anderer Weise begehrt wird, als sie in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.

Klagerücknahme

Seine Klage kann ein Kläger in der Regel noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise ohne Mitwirkung des Beklagten zurücknehmen. Danach ist dazu die Einwilligung des Beklagten oder erforderlich. Im Übrigen ist eine Klagerücknahme auch in einer späteren Instanz also insbesondere auch im Rahmen der Berufung oder Revision möglich.

Klageverzicht

Der Klageverzicht stellt das Pendant zum Anerkenntnis dar. Der Kläger verzichtet damit auf den geltend gemachten Anspruch, während beim Anerkenntnis der Beklagte diesen anerkennt. In beiden Fällen entscheidet das Gericht durch Urteil. Im Rahmen des Klageverzichts ergeht dabei ein Verzichtsurteil, im Rahmen eines Anerkenntnisses dagegen ein Anerkenntnisurteil.

Besonderheiten im Strafrecht

Das Strafrecht kennt gar keine Klage im eigentlichen Sinn. Stattdessen ist bei Strafverfahren von einer Anklage die Rede. In diesem Zusammenhang stellt auch die im Strafprozess mögliche Nebenklage als eine Art Opferhilfe keine Klage im eigentlichen Sinn dar. Ein Sonderfall ist im Strafrecht zudem das Klageerzwingungsverfahren. Verletzte einer Straftat können die Staatsanwaltschaft auf diese Weise zwingen, Anklage gegen den Täter zu erheben, wenn diese trotz vorheriger Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingestellt hat.

(GUE)

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