3.579 Anwälte für Räumungsklage | Seite 150

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Rechtsanwältin Kerstin Sabine Kreitinger
Kanzlei Kerstin Sabine Kreitinger, Hauptstraße 19, 91320 Ebermannstadt 6999.5959571207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Räumungsklage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Sabine Kreitinger
aus 33 Bewertungen Im Falle einer Rückzahlungsforderung für eine durch die Fluggesellschaft (wg. Corona) stornierte Flugreise hat mir … (08.04.2024)
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Frau Rechtsanwältin Bianca Rönn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Räumungsklage
(17.11.2017) Frau Rönn hat mich erfolgreich gegen eine Anklage verteidigt. Mir wurde zu Unrecht vorgeworfen, ich hätte mit Drogen, …
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Rechtsanwalt Stephan A. Wilk
Schmidt, Schaum & Wilk Rechtsanwälte PartG mbB, Wichmannstr. 20, 10787 Berlin 6972.5124047289 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Im Bereich Räumungsklage bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stephan A. Wilk
aus 20 Bewertungen Herr Wilk hat mich bei meiner Kündigungsschutzklage hervorragend beraten und unterstützt. Er ist ein sehr … (03.08.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Räumungsklage

Fragen und Antworten

  • Räumungsklage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Räumungsklage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Räumungsklage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Räumungsklage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Räumungsklage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Mit einer Räumungsklage kann ein Schuldner zur Räumung von Gebäuden, Wohnungen oder Grundstücken verurteilt werden. Meist liegt einer Räumungsklage die Beendigung eines Mietverhältnisses zugrunde, es kommen aber auch noch andere vertraglichen Grundlagen in Betracht, wie beispielsweise ein Pachtvertrag.

Die Räumungsklage ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und im Gerichtsverfahrengesetz (GVG).

Im Mietrecht greifen bei der Vermietung von Wohnungen zugunsten des Schuldners zahlreiche Sondervorschriften. Beispielsweise kann der Mieter von Wohnraum beim Gericht die Verlängerung der Räumungsfrist bis zu einem Jahr beantragen.

Juristisch ist die Räumungsklage eine Leistungsklage. Die Klageschrift ist beim zuständigen Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk das Objekt liegt. Sie muss die Bezeichnung des Gerichts, der Parteien und den der Räumung zugrundeliegenden Sachverhalt enthalten und den Klageantrag auf Herausgabe und Räumung der Immobilie (§ 253 ZPO).

Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung - der grundsätzlich eine Güteverhandlung vorausgeht - muss in der Regel die Kündigungsfrist bereits verstrichen sein. Nur wenn zu befürchten ist, dass der Mieter die Wohnung nicht rechtzeitig räumt, kann ausnahmsweise auf künftige Räumung gemäß § 259 ZPO geklagt werden.

Ist die Klage erfolgreich, erhält der Vermieter mit dem Urteil einen Räumungstitel, mit dem er die Zwangsräumung vollstrecken lassen kann. Zieht der Schuldner nicht freiwillig aus, kann der Gerichtsvollzieher die Räumung der Immobilie vollstrecken. Dazu darf er auch Zwangsmittel anwenden (Zwangsräumung) und beispielsweise Schlösser aufbrechen, Sachen beschlagnahmen etc.

Die Immobilie ist grundsätzlich von allen Sachen des Schuldners zu räumen, können sie an ihn nicht selbst herausgegeben werden, nimmt sie der Gerichtsvollzieher in Verwahrung und verkauft sie nach zwei Monaten, wenn der Schuldner keine längere Verwahrung verlangt oder die Kosten für die Einlagerung bezahlt hat.

 

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