4.231 Anwälte für Revision | Seite 10

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Ulrike A. Werner
Rechts- und Fachanwältin Ulrike A. Werner, Neues Haus 4, 30175 Hannover 6768.619095173 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechts- und Fachanwältin Ulrike A. Werner
(22.02.2024) Die Begleitung durch den Prozess geschieht stets sehr zeitnah und sachbezogen sowie mit großem Verständnis für die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Erdös
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Erdös
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Untere Mühlgasse 11, 08393 Meerane 7015.6732322095 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Erdös im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 50 Bewertungen Zuverlässig! Pünktliche Bearbeitung! Gewissenhaft! Sehr kompetent! Regelmäßige Kontakte! Ein Lob auch an seinen … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Gatzke
sehr gut
Rechtsanwalt Henrik Gatzke
Anwaltskanzlei Gatzke, Goerdelerstr. 66, 42651 Solingen 6670.8245688995 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Henrik Gatzke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 18 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Abwicklung der Rechtssache. Kann ich jederzeit weiterempfehlen. (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Naujokat
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Naujokat
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Naujokat, Zeppelinstr. 6, 06712 Zeitz 6984.5469441342 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Naujokat gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Top Adresse! Mein Anliegen wurde prompt zu meiner Zufriedenheit erfüllt! Vielen Dank. (09.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Säverin
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Säverin
Rechtsanwalt Klaus Säverin – Fachanwalt für Verkehrsrecht, Knaackstr. 86, 10435 Berlin 6974.4446589486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Säverin ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 118 Bewertungen Kurzes Gespräch. Alles weitere auf meinem Wunsch per Mail. Herr Severin hat meine Angelegenheit zu meiner vollsten … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verteidigerin Dr. Jasmin Haider Maître en droit
sehr gut
Rechtsanwältin Verteidigerin Dr. Jasmin Haider Maître en droit
HAIDER Rechtsanwälte, Erzgießereistr. 2, 80335 München 7117.1447043384 km
Mein Ziel ist es, Ihre Erwartungen zu übertreffen!
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Verteidigerin Dr. Jasmin Haider Maître en droit hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 40 Bewertungen Nachdem meine Lebensversicherung Proxalto mich ewig mit der Rückzahlung hingehalten hat, hat Dank dem Einsatz von Frau … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Hentschel
Rechtsanwalt Mike Hentschel
Kanzlei Mike Hentschel, Kurfürstenstr. 35, 47829 Krefeld 6634.3857816244 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mike Hentschel
(27.10.2023) Super Beratung, fundiertes Wissen!
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Warken
Rechtsanwältin Andrea Warken
Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Am Bahnhof 6, 66822 Lebach 6752.6120890763 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Warken ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Jacker
Anwaltskanzlei Prof. Dr. Wolfgang Spohn & Michael Jacker, Eichborndamm 286, 13437 Berlin 6966.361727574 km
Reiserecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • IT-Recht • Medizinrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Michael Jacker
aus 6 Bewertungen Nachdem ich ihm meine gut sortierten Beweisunterlagen und App Screenshots, sowie die Beschreibung dessen, was ich … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier
Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier
Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzlei Horst Baier, Erlaer Str. 23, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge 7053.2653429576 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Patentrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier
(14.08.2018) herr baier ist sehr pflichtbewust ,hilft so schnell wie möglich,außerdem sehr freundlch
Profil-Bild Rechtsanwalt Edgar Dalhoff
Rechtsanwalt Edgar Dalhoff
Kanzlei Edgar Dalhoff, Dr.-Warsing-Str. 193, 26802 Moormerland 6586.4139063579 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Edgar Dalhoff
(26.09.2018) Freundliche und nette Art, sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Cellar
Kanzlei Anna Cellar, Lehnerstr. 5, 45481 Mülheim an der Ruhr 6645.6213024281 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Jagdrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anna Cellar
(21.03.2024) Frau Cellar bringt es auf den Punkt, sieht die Details und hat die entsprechende Energie mit der nötigen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Dercar
Rechtsanwalt Thorsten Dercar
Rechtsanwälte Dercar und Dercar, Zweigertstraße 33, 45130 Essen 6651.9176366999 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Thorsten Dercar
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Franz
Rechtsanwalt Alexander Franz
Kanzlei Alexander Franz, Schmellwitzer Str. 107, 03044 Cottbus 7072.2416501159 km
Gerne vertreten wir auch Sie. Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Franz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb.
Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb.
JASEK LEGAL advokatni kancelar, s.r.o., Parizska 67/11, Prag 110 00, Tschechien 7178.0314799711 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Ritzer
Rechtsanwalt Alexander Ritzer
Ritzer & Kollegen, Bavariaring 15, 80336 München 7117.9493307507 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Alexander Ritzer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Claudia Keiser
Kanzlei Keiser, Herderstr. 1, 30625 Hannover 6771.8614073707 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia Keiser
(23.02.2021) Ein sehr angenehm verlaufender Kontakt mit der Rechtsanwältin Frau Dr. Keiser, die mich aussergerichtlich engagiert …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anke Roth
sehr gut
Kanzlei Dr. Anke Roth, Casinostraße 51, 56068 Koblenz 6745.3957267841 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anke Roth hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Frau Dr. Roth ist mir von einem gemeinsamen Freund empfohlen worden. Ich habe daraufhin den Anwalt gewechselt. … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Groothuismink
Rechtsanwältin Stefanie Groothuismink
Damsté Advocaten - Rechtsanwälte - Notare, Hengelosestraat 571, Enschede 7521 AG, Niederlande 6601.8565671329 km
Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Stefanie Groothuismink
(31.07.2021) Super schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Matschewski
Kanzlei Matschewski, Möllendorffstr. 45, 10367 Berlin 6979.0725375105 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stephan Matschewski
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Merten
Rechtsanwältin Jana Merten
Kanzlei am Burgberg, Erzbischof-Philipp-Str. 17, 52525 Heinsberg 6615.3058757627 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Jana Merten
Profil-Bild Rechtsanwältin Rebecca Staub-Freudenberg
sehr gut
Rechtsanwältin Rebecca Staub-Freudenberg
Rechtsanwaltskanzlei Staub-Freudenberg, Berliner Str. 6, 37073 Göttingen 6824.8202234251 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Rebecca Staub-Freudenberg ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Wir sind zwei mal sehr kompetent und freundlich beraten worden. Einmal handelte es sich um Schmerzensgeld, das Frau … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Andreas Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Andreas Schäfer
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Andreas Schäfer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 16 Bewertungen Super schnelle und unkomplizierte Hilfe. (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norman Jacob jun.
sehr gut
Rechtsanwalt Norman Jacob jun.
Rechtsanwälte | Partnerschaft, Jacob | Paulsen | Steur, Marienplatz 1, 97070 Würzburg 6921.0572545429 km
Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Norman Jacob jun. im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 32 Bewertungen Fachlich und menschlich einfach top. Herr Norman Jacob hat mich bestens beraten und vertreten, ich würde mich … (29.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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