4.232 Anwälte für Revision | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Klemme
sehr gut
Kanzlei Alexander Klemme, Strafverteidiger, Niederwall 59, 33602 Bielefeld 6714.798857603 km
Optimal ist ein Leben, welches mit Straffreiheit einhergeht...mitunter gerät man aber im Leben in schwierige Situationen, in denen man/frau sich leider falsch und fehlerhaft verhalten kann...Anwalt AK
Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Klemme ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 550 Bewertungen Herr Klemme macht seine Arbeit sehr gut, ist dabei auch witzig und sehr gut drauf. Ich kann ihn nur weiterempfehlen. (09.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Nicole Gottwald
Rechts- und Fachanwältin Nicole Gottwald
VENTUS Steuerberater Rechtsanwälte, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg 6720.3607306041 km
Schwerpunkt: Gewerbemietrecht
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechts- und Fachanwältin Nicole Gottwald gerne zur Verfügung
(08.02.2023) Schnelle und sehr kompetente Beratung, verständliche Erläuterung und hilfreiche Tipps zum weiteren Vorgehen. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Nordhoff
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Nordhoff
Kanzlei Petra Nordhoff, Hansastr. 9, 20149 Hamburg 6718.612167092 km
Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen (Henry Ford)
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Petra Nordhoff ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 81 Bewertungen Ich habe sehr schnell und kompetent meine Antwort zur Liquidation meiner UG (sollte rückgängig gemacht werden) … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubertus J. Krause
sehr gut
Rechtsanwalt Hubertus J. Krause
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Hubertus J. Krause
aus 118 Bewertungen Sehr erfahrener Mann auf seinem Gebiet!! Zu jederzeit würde ich Herrn Krause wieder wählen! (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Braun
Kanzlei Braun, Türkenstr. 7, 80333 München 7118.5965588321 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Braun ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(07.03.2019) Frau Braun ist eine äußert kompetente und engagierte Anwältin vor allem im Bereich des Strafrechts. Mit großem Einsatz …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Wendel
Rechtsanwalt Dr. Christian Wendel
Rechtsanwälte Dr. Hitzfeld & Kollegen, Chesterplatz 1, 79539 Lörrach 6898.6879082329 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Wendel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Röhner
sehr gut
Kanzlei Thomas Röhner, Louisenstr. 89, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.9880936224 km
Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Röhner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Herr RA Röhner hat meine Forderung gegen eine hartäckig zahlungsverweigernde Schuldnerin mit großer Kompetenz, … (28.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franco Zauner
sehr gut
Rechtsanwalt Franco Zauner
Kanzlei Franco Zauner, Pawelstr. 5, 38118 Braunschweig 6819.8605767042 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Franco Zauner – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 78 Bewertungen Herr Zauner hat mich in einer Arbeitsrechtssache sehr kompetent vertreten, sodass wir vor Gericht zu einem guten … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert
Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Rosa-Luxemburg-Str. 7, 08280 Aue 7044.7476972771 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Mediation
Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(09.05.2023) Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert ist ein 5 Sterne Anwalt. Schon beim Kennenlernen in meinen Fall strahlte Herr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marieli Stahl
Anwaltsbüro Heidschuch & Stahl, Heinrichstr. 11, 60327 Frankfurt am Main 6824.5165144021 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Marieli Stahl
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
Kanzlei Alexander Koch, Hochstraße 36, 45894 Gelsenkirchen 6647.6783870709 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 56 Bewertungen Herr Koch hat meine Ansprüche Zielgerichtet durch gesetzt (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brit Erdmann
Rechtsanwältin Brit Erdmann
Kanzlei Brit Erdmann, Brauhausgasse 2, 06667 Weißenfels 6966.1002178156 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Brit Erdmann
aus 6 Bewertungen Kurze Terminvergabe (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Martin
Rechtsanwältin Iris Martin
Baurechtskanzlei Martin, Bismarckstr. 67, 45128 Essen 6651.9140854274 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Iris Martin vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Roloff
Rechtsanwalt Hermann Roloff, Robert-Lauth-Straße 5, 67071 Ludwigshafen am Rhein 6840.3239948583 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hermann Roloff hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(02.02.2024) Herzlichen Dank für Ihre gewinnbringende Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Krasser
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Krasser
Rechtsanwälte Udo Rau und Frank Krasser, Schleiermacher Str. 10, 64283 Darmstadt 6837.2003529908 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Frank Krasser ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Herr Krasser hat mich in meinem Verfahren wegen Drogen toll begleitet. Top Verteidigung (23.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Ahlfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Dominik Ahlfeld
Dr. Granzin Rechtsanwälte, Wandsbeker Zollstr. 19, 22041 Hamburg 6723.4290660422 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dominik Ahlfeld hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 40 Bewertungen Ein kompetenter Anwalt, der immer erreichbar und hilfsbereit ist. Er ist eloquent und zielstrebig der Sache. Bei … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Irene Macho-Lauser
Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Irene Macho-Lauser
Macho-Lauser Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Dr.-Gerhard-Hanke-Weg 31, 85221 Dachau 7102.3226390245 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Betreuungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Irene Macho-Lauser
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Kanzlei Thomas Schmidt, Elisabethenstraße 34, 64283 Darmstadt 6837.3288515254 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Schmidt
(20.05.2022) Herr Schmidt hat wieder einmal nicht locker gelassen und mir erfolgreich bei diesem Rechtsstreit gegen Lenovo und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Zollner
Kanzlei Max Zollner, Aprilgasse 3, 94315 Straubing 7137.3923733394 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Max Zollner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(16.01.2024) Vielen lieben Dank, für die zügige, Kompetente Beratung u. Bearbeitung. Sehr freundlichen u. zuverlässig eine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Milan Gräber
sehr gut
Rechtsanwalt Milan Gräber
Rechtsanwalt Milan Gräber, Berliner Str. 14, 15230 Frankfurt (Oder) 7050.8174118766 km
Nach unserer Meinung hat jeder Mensch – gleich welcher Herkunft, egal welche Tat er begangen hat – ein Recht auf ein faires Verfahren.
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Milan Gräber im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 49 Bewertungen In einem Moment kann sich dein Leben um 180° wenden. Danke an Herrn Rechtsanwalt M.Gräber. In ihm habe ich einen sehr … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Behling
sehr gut
Kanzlei Irina Behling, Violenstraße 49, 28195 Bremen 6675.7476167068 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Irina Behling ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 70 Bewertungen Great lawyer (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M.
Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M.
urbanek lind schmied reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten 7366.8639467503 km
Intensive und persönliche Zusammenarbeit schafft gegenseitiges Vertrauen und gewährleistet Erfolg.
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M.
(28.12.2022) Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Stöcker
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Stöcker
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Stöcker bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Ich möchte für die hervorragende Arbeit von Stöcker bedanken. Schneller und unkomplizierter kann eine Rechtsberatung … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Catharina Falbo-Özkul, Lindenweg 10, 59823 Arnsberg 6723.8282328055 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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