4.232 Anwälte für Revision | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel
Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel
H/T Defensio Strafverteidiger, Zeil 29-31, 60313 Frankfurt am Main 6826.48098638 km
Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel
aus 5 Bewertungen Dr. Justine Diebel und ihr Team nutzten ihr Fachwissen, um mir zu helfen und alle meine Fragen wurden umgehend … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Themis Kalaitzi
Rechtsanwältin Themis Kalaitzi
Rechtsanwaltskanzlei Kalaitzi, Rathausstr. 6, 65203 Wiesbaden 6802.4681126988 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Themis Kalaitzi
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Schulenberg LL.M. Eur
Rechtsanwalt Stephan Schulenberg LL.M. Eur
SBS Legal Rechtsanwälte PartG, Hans-Henny-Jahnn-Weg 49, 22085 Hamburg 6719.8297467238 km
"Der Erfolg unserer Mandanten ist das, was mich jeden Tag antreibt."
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Schulenberg LL.M. Eur ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(12.10.2020) Wir waren vorher bei einem anderen Anwalt, der sich aber offenbar mit dem Gebiet nicht so richtig auskannte. Durch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Aleksandar Mitrovski
sehr gut
Rechtsanwalt Aleksandar Mitrovski
Rechtsanwalt Mitrovski, Zeppelinstraße 4, 30175 Hannover 6769.2052600016 km
Egal in welchem Rechtsgebiet Sie vertreten werden, für Herrn Rechtsanwalt Mitrovski gilt stets dasselbe Motto: "Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren." (Bertolt Brecht)
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Aleksandar Mitrovski gerne zur Verfügung
aus 50 Bewertungen Nach einer kurzen telefonischen Erläuterung meines Problems gab mir Herr Rechtsanwalt Mitrovski konkrete Ratschläge, … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Failenschmid
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rainer Failenschmid, Hauptstrasse 20, 10827 Berlin 6974.0548998722 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Failenschmid ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 11 Bewertungen RA Failenschmid hat mit sehr kurzer Frist einen Mietvertragsentwurf geprüft und stand anschließend für Rückfragen … (08.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Wollburg
Rechtsanwältin Silke Wollburg
Anwaltskanzlei Wollburg, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen 6655.2055165962 km
Ihr gutes Recht! Zuverlässig - Zügig - Zahlbar
Erbrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silke Wollburg bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Sehr gute Beratung (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Coerper
sehr gut
KEIL|SUCHER|COERPER, Flachsmarktstraße 9, 55116 Mainz 6806.3883714315 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Coerper ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 33 Bewertungen Ich bin froh, dass ich diesen Termin ausgemacht habe. Eine Terminvergabe erfolgte sehr kurzfristig, Herr Coerper hat … (11.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Hansen
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Hansen
Kanzlei Hansen & Partner, Pfännerstraße 10, 39218 Schönebeck (Elbe) 6905.8861020987 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Jana Hansen
aus 11 Bewertungen Ich hatte erneut das Vergnügen, einen Termin in der Anwaltskanzlei Hansen wahrzunehmen, diesmal bei Frau Hansen zum … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Dolmetscher Reza Moschref
Kanzlei Reza Moschref, Obernstraße 16, 28195 Bremen 6675.4443306921 km
Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Dolmetscher Reza Moschref
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Kuhn
Rechtsanwalt Stefan Kuhn
Kanzlei Kuhn & Rainer, Franz-Ludwig-Str. 7a, 96047 Bamberg 6975.0832573815 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • eBay & Recht
Herr Rechtsanwalt Stefan Kuhn bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(09.12.2022) Ich hatte Probleme mit der Zeitschrift 📰, die haben mir falsche Abo runter geschoben und musste ich Rechnung zahlen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Raphael Botor
sehr gut
Kanzlei Kampf & Botor, Münchener Str. 30, 83022 Rosenheim 7170.5254027436 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Raphael Botor bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 23 Bewertungen Einer der besten Anwälte, erledigt seine Arbeit genau und schnell. Ist jederzeit persönlich erreichbar . (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Morbach
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Morbach
RENNER MORBACH Rechtsanwälte, Hohenstaufenring 64, 50674 Köln 6674.1955563542 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Morbach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 33 Bewertungen Ich habe schnell ein Termin bekommen Mein Problem wurde ernstgenommen und schnell bearbeitet Hr Renner hat mir … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Wessels
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Wessels
Anwaltskanzlei Wessels, Lindenstraße 67, 28755 Bremen 6658.2827720349 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Wessels für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 175 Bewertungen Klasse Job gemacht 👍 (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis
Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis
KTS Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kutschelis, Am Mittelhafen 16, 48155 Münster 6664.3453020244 km
Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis gerne zur Verfügung
(01.12.2023) Wir haben Rechtsanwalt Kutschelis als Verteidiger in einem Verfahren wegen Subventionsbetrugs beauftragt und er hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.
Zenger & Kahle Rechtsanwälte, Gabelsbergerstr. 9, 80333 München 7118.5608154416 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Herr Zenger hat mir in einem kombinierten Straf- und Disziplinarverfahren buchstäblich die Haut gerettet. Brillante … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl
BRSH Rechtsanwälte, Wackerstr. 9, 88131 Lindau (Bodensee) 7032.8804142164 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Ole Sierck
sehr gut
Rechtsanwalt Ole Sierck
Kanzlei Ole Sierck, Knesebeckstraße 59-61, 10707 Berlin 6971.2494109759 km
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen.“ (Dieter Hildebrandt)
Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ole Sierck
aus 16 Bewertungen Einfach wunderbar! Ich bin sehr dankbar und zufrieden mit der Beratung.Der Rechtsanwalt Ole Sierck war ganz … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme
Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme
Bartholme · Schilling · Kaiser & Partner - Rechtsanwälte · Fachanwälte, Karlstr. 36, 78054 Villingen-Schwenningen 6930.036703597 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme
(25.08.2020) Herr Bartholme hat sich unverzüglich bei mir gemeldet. Danke vielmals.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld
Rechtsanwaltskanzlei Nierfeld, Zweigertstraße 53, 45130 Essen 6651.8000033121 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 131 Bewertungen Nach dem Verlust eines geliebten Familienmitglieds stand ich vor der Herausforderung, ein kompliziertes Testament zu … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Schuh
Rechtsanwalt Sven Schuh
Kanzlei Sven Schuh, Bahnhofstr. 48, 75417 Mühlacker 6900.0790059551 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Schuh ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(20.09.2018) Herr Schuh hat mich wirklich umfassend und gründlich beraten. Ich konnte schnell telefonisch bzgl. jeglicher …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Leue
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Leue
Anwaltskanzlei Alexander Leue, August-Bebel-Str. 54, 15344 Strausberg 6999.2183601405 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Leue
aus 110 Bewertungen Von Prozessbeginn bis zum Gerichtsverfahren sehr gute Kommunikation auch im Nachhinein. Kann ich nur empfehlen! (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek
Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek
Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek, Kreisstr. 23, 59379 Selm 6667.0402379326 km
Rechtsberatung & Notariat - bei mir erhalten Sie alles aus einer Hand!
Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Maritta Runde
Rechtsanwältin Maritta Runde
Anwaltskanzlei Maritta Runde, Feldstr. 69a, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6967.5867057993 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Maritta Runde
(06.05.2021) Eine TOP-Anwaltskanzlei. Ich kann die Kanzlei aufjedenfall weiterempfehlen.Einem wird zugehört und man geht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen
Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stresemannstraße 64-66, 41236 Mönchengladbach 6631.6015045491 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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