Gratifikation: Rechte auf Sonderzahlungen für Arbeitnehmer
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Unter den Begriffen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld können sich die meisten Arbeitnehmer etwas vorstellen. Bei dem Begriff Gratifikation fragen sich viele Laien jedoch, ob eine Prämie eine Gratifikation ist oder was darunter konkret zu verstehen ist. In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, welche Bedeutung eine Gratifikation im Arbeitsrecht hat und welche typischen Beispiele dazu gehören.
Was ist eine Gratifikation?
Gratifikationen sind zusätzliche Zahlungen, die Arbeitnehmer als Belohnung für besondere Leistungen oder aufgrund bestimmter Ereignisse vom Arbeitgeber erhalten können. Sie haben daher Entgeltcharakter. Beispiele für eine Gratifikation sind etwa: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen oder Jubiläumsprämien.
Auch allgemeine Prämien, die der Arbeitgeber im Hinblick auf eine mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Zielvereinbarung auszahlt, sind als eine Gratifikation zu werten. Diese Arbeitgeberzahlungen sind in der Regel freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie unterliegen daher der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gratifikation
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung einer Gratifikation besteht nur dann, wenn er gesetzlich verankert ist und es eine konkrete Rechtsgrundlage hierfür gibt. Eine solche Rechtsgrundlage kann beispielsweise in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in individuellen Arbeitsverträgen sowie durch die sogenannte betriebliche Übung begründet sein.
Der Arbeitnehmer hat nach Ansicht der Rechtsprechung dann einen Anspruch auf eine Gratifikationszahlung, wenn dies in dem Unternehmen regelmäßig so praktiziert wurde. Wurde eine Gratifikation mindestens drei Mal hintereinander an den Arbeitnehmer gezahlt und der Arbeitgeber hat sich dabei nicht explizit den Vorbehalt eingeräumt, dass der Arbeitnehmer aus solchen Zahlungen zukünftig keinen Rechtsanspruch herleiten kann, so ist von einer entsprechenden betrieblichen Übung auszugehen.
Besteht durch den Arbeitsvertrag oder eine betriebliche Übung ein Anspruch auf Gratifikationszahlung für den Arbeitnehmer, kann ein solcher nur durch eine entsprechende Änderungskündigung zukünftig entfallen. Wenn sich der Gratifikationsanspruch aus einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung ableitet, müsste für eine Abänderung der Gratifikationszahlung ein modifizierter Tarifvertrag oder eine abweichende Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
Gratifikation und Gleichbehandlung
Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kann ein Anspruch auf eine Gratifikation entstehen. Wenn ein Arbeitgeber bei der Auszahlung von Gratifikationen seine Arbeitnehmer nicht gleichbehandeln will, sondern eine differenzierende Berücksichtigung beabsichtigt, sind von ihm alle sachlich begründbaren Kriterien offen und nachvollziehbar darzustellen. Nur dann ist eine Ungleichbehandlung der Mitarbeiter rechtlich zulässig.
Für die Bewertung, ob im konkreten Einzelfall ein ausreichender Sachgrund gegeben ist, ist vor allem der Zweck einer Sonderzahlung maßgeblich. Beim Weihnachtsgeld ergibt sich der Zweck bereits aus der Leistungsbezeichnung. Ist dies nicht der Fall, muss der Zweck mithilfe der rechtlichen oder der faktischen Voraussetzungen für den Anspruch abgeleitet werden.
Ungleichbehandlung bei Gratifikation: Beispiel
Eine zulässige Abweichung soll an folgendem Praxisbeispiel erläutert werden: Es kann vorkommen, dass einige Mitarbeiter in der Vergangenheit auf konkrete Entgeltanteile freiwillig verzichtet haben. Im Hinblick auf eine betriebliche Vereinbarung können die betroffenen Mitarbeiter eine höhere Sonderzahlung ausbezahlt bekommen als diejenigen Mitarbeiter, die von dem Verzicht nicht betroffen waren. In solchen Fällen ist eine Ungleichbehandlung der jeweiligen Arbeitnehmergruppen sachlich begründet und dadurch gerechtfertigt, da die Gratifikation allein den Ausgleich von abweichenden Entgeltkonditionen bezweckt.
Gratifikation: Rückzahlung nach Kündigung
Gratifikationen werden in einem Arbeitsvertrag oft mit Klauseln verbunden, die eine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers vorsehen, falls dieser vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits entschieden, dass der Arbeitgeber Zusatzzahlungen nebst Rückzahlungsklauseln in den Arbeitsvertrag aufnehmen darf.
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedoch dann unzulässig, wenn die Zusatzzahlung ausschließlich als Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeit des Arbeitsnehmers gezahlt wurde. In solchen Konstellationen muss der Arbeitnehmer die erhaltene Gratifikation nicht zurückzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Auszahlung gekündigt worden ist.
Solche Rückzahlungsklauseln dürfen den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Dazu zählt vor allem, dass sie den Arbeitnehmer nicht in rechtswidriger Weise in dessen Berufsfreiheit beschränken dürfen.
Dient die Sonderzahlung auch der Vergütung für eine schon erbrachte Arbeitsleistung, darf der Arbeitgeber im Falle einer vorzeitigen Kündigung diese also nicht einfach wieder zurückverlangen. Daher können in einem Arbeitsvertrag nur solche Rückzahlungsklauseln für Gratifikationen vereinbart werden, die keine Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung enthalten.
Keine allgemeine Steuerfreiheit für Gratifikationen
Grundsätzlich sind Gratifikationen nach deutschem Steuerrecht nicht generell steuerfrei. Die steuerliche Behandlung von Gratifikationen hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zum Beispiel kann eine Gratifikation steuerfrei sein, wenn sie bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet oder als Sachleistung gewährt wird. Auch unter gewissen Umständen, wie bei einer 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze oder bei anlassbezogenen Gratifikationen wie Weihnachtsgeld, können Steuerfreibeträge gelten.
Allerdings gibt es keine allgemeingültige Regelung für die Steuerfreiheit von Gratifikationen; die steuerliche Behandlung hängt von der Art der Gratifikation, den Beträgen und den steuerlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Zahlung ab. Es sollte grundsätzlich der Rat von einem Steuerberater eingeholt werden, um die individuelle steuerliche Behandlung von Gratifikationen korrekt zu beurteilen.
Wer erhält die Gratifikation für Betriebszugehörigkeit?
Eine Gratifikation für Betriebszugehörigkeit ist eine zusätzliche Zahlung, die Arbeitnehmer als Anerkennung für ihre langjährige Treue und den loyalen Dienst im Unternehmen erhalten können. Diese Art der Gratifikation wird oft an Mitarbeiter vergeben, die eine bestimmte Anzahl von Jahren im Unternehmen tätig sind. Sie dient als Wertschätzung für die Kontinuität und das Engagement des Mitarbeiters im Betrieb.
Die Höhe und die genauen Kriterien für die Gewährung einer Betriebszugehörigkeits-Gratifikation können zwischen Unternehmen variieren und sind häufig in betrieblichen Regelungen oder Tarifverträgen festgelegt. Es ist eine Form der Anerkennung für die langjährige Bindung und den loyalen Dienst eines Mitarbeiters.
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