Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Nachlass!

Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
  • Der Nachlass geht an den oder die Erben.
  • Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
  • Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
  • Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.

Was ist ein Nachlass?

Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.

Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:

  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Fahrzeuge
  • Immobilien
  • Wertpapiere
  • Sammlungen
  • Forderungen
  • Nutzungsrechte
  • Patente
  • Gesellschaftsanteile
  • Darlehensschulden
  • Mietverhältnisse
  • Versicherungsverträge
  • Steuernachzahlung

Digitaler Nachlass

Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:

  • persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
  • Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
  • Online-Guthaben
  • Kryptowährungen

Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.

Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.

Nachlass regeln

Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.

Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.

Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.

Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen

Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.

Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.

Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.

Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.

Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.

Nachlassgericht

Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:

  • Verwahrung von Testamenten
  • Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
  • Unterrichtung der Erben
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Führen der Nachlassakte

Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.

Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.

Nachlasspfleger

Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Ermittlung des oder der Erben
  • Bezahlung der Bestattungskosten
  • Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
  • Kontakt mit etwaigen Gläubigern
Foto(s): ©Fotolia/Gerhard Seybert

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Nachlass?

Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 60

  • 11.01.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… der gemeinsamen Kinder als Schlusserben. In der Vergangenheit wurde oft eine sog. Wiederverheiratungsklausel in das Testament aufgenommen. Darin war geregelt, dass der Nachlass im Falle der Wiederverheiratung …“ Weiterlesen
  • 11.01.2018 Ferdinand Mang, anwalt.de-Redaktion
    „… diese nicht mehr durchsetzen können, da dann der Erbe die sogenannte Verschweigungseinrede erheben kann. Werden durch dieses Verfahren Nachlassgläubiger ausgeschlossen, ist die Haftung des Erben auf den Nachlass …“ Weiterlesen
  • 05.01.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… IHRES Testamentes stehe ich Ihnen gerne mit Rat zur Verfügung Vorankündigung: Meine nächsten Beiträge werden u. a. die Themen „Der Notfallordner“ und „Der überschuldete Nachlass“ behandeln. Bis zur nächsten Woche.“ Weiterlesen
  • 29.12.2017 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… für die Ausschlagung der Erbschaft betragen eine Viertel-Gebühr, berechnet aus dem Wert des Nachlasses (mind. 30 €). Die Ausschlagung wird in der Regel in Frage kommen, wenn der Erbe davon ausgeht …“ Weiterlesen
  • 22.12.2017 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… Mindestbeteiligung, in diesem Fall der Kinder des Erblassers, an dessen Nachlass der Erbgarantie des Artikel 14 Grundgesetz unterstellt und als verfassungsgemäß qualifiziert. Wer ist pflichtteilsberechtigt …“ Weiterlesen
  • 19.12.2017 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… vor. Die Putzfrau kann dann aus dem Nachlass nur diese Vase verlangen, sonst nichts. 2. Auskunftsanspruch Grundsätzlich hat der Vermächtnisnehmer laut Gesetz keinen explizit geregelten Auskunftsanspruch …“ Weiterlesen
  • 18.12.2017 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… -oder Pflichtteilsrestansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren, ebenso Ihre Auskunfts-und Wertermittlungsansprüche, die der Ermittlung des Umfangs des Nachlasses dienen, damit der Umfang des Ihnen zustehenden …“ Weiterlesen
  • 17.12.2017 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… gegen den Miterben, um sich über den Umfang des Nachlasses zu informieren. Hier gilt sinngemäß das gleiche wie oben bei Ziffer 1). Aufgrund Ihrer Miterbenstellung und eines eventuell entsprechenden …“ Weiterlesen
  • 09.12.2017 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… , wenn der Nachlass nur aus liquidem Vermögen wie Bargeld oder einem Depot besteht, welches problemlos geteilt werden kann. Was aber, wenn der Nachlass aus „unteilbaren“ Gegenständen wie Bildern, Möbeln …“ Weiterlesen
  • 05.12.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
    „… hier sorgfältig vorgehen. Wenn ein Beirat nachlässig ist, kann er für Schäden in Haftung genommen werden.“ Oftmals gehen Beiräte über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus und nehmen viele Aufgaben wahr. Somit …“ Weiterlesen
  • 04.01.2019 Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen
    „… ist es auch nicht daraufhin zu prüfen, ob es eine gerechte Verteilung des Nachlasses beinhaltet. Der Erblasser kann seinen Nachlass frei nach seinem eigenen Willen verteilen, dabei hat kein Freund oder Verwandter Anspruch …“ Weiterlesen
  • 04.01.2019 Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen
    „… auch hinsichtlich der Schenkungen, die der Erblasser veranlasst hat. Der Wert der Schenkungen wird auf den bereinigten Nachlasswert (Aktiva des Nachlasses abzüglich der Passiva) aufaddiert und so …“ Weiterlesen
  • 04.01.2019 Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen
    „… sich der auf diesen Stamm entfallende Nachlass auf diese beiden Kinder, die dann in unserem Beispielsfall zu jeweils 1/6 als Erben berufen sind. Hat der Erblasser keine Kinder, dann gibt es zwei Stämme, nämlich …“ Weiterlesen
  • 01.12.2017 Rechtsanwalt Valentin Zinkhahn
    „… die Frage, ob er überhaupt einen Erbschein benötigt und wenn ja, wie er dabei sparen kann. Bei Immobilien meist Erbschein erforderlich Im Nachlass befinden sich häufig Immobilien, z. B …“ Weiterlesen
  • 30.11.2017 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… ist seit Jahren ganz selbstverständlich. So überrascht es nicht, dass viele Nachlässe längst auch Aktiva und Passiva aus der digitalen Welt umfassen. Für dieses Phänomen etabliert sich der Begriff …“ Weiterlesen
  • 20.11.2022 Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim
    „… – bei Fälschungen. Als Erklärung behauptet der Verkäufer meistens, der Goldbarren stamme „ aus einem Nachlass “, „ vom Dachboden “ oder sei „ ein Geschenk “ gewesen. 4. Hat der Verkäufer den Goldbarren …“ Weiterlesen
  • 28.11.2017 Rechtsanwalt Valentin Zinkhahn
    „… , die teilweise jahrzehntelang keinen Kontakt mehr zu den Eltern hatten, trotzdem Zahlungen aus dem Nachlass erhalten sollen. Auch wenn alle Kinder zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt wurden …“ Weiterlesen
  • 21.11.2017 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
    „… und was nicht. Von einem digitalen Nachlass oder von Verträgen mit Internet-Providern konnte der historische Gesetzgeber keine Kenntnis haben. Es muss daher unter Bezugnahme auf „analoge“ Sachverhalte geprüft …“ Weiterlesen
  • 16.11.2017 Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade
    „… , während sich der sonstige Nachlass aus französischer Sicht aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers in Deutschland bzw. aus deutscher Sicht aufgrund dessen deutscher Staatsangehörigkeit nach deutschem …“ Weiterlesen
  • 15.11.2017 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
    „Ein verschuldeter Nachlass – die Kehrseite der Medaille! Erbe kann man auf zwei verschiedene Arten werden. Wenn ein Testament bzw. ein Erbvertrag vorliegen, bestimmt sich die Erbschaft danach …“ Weiterlesen
  • 14.11.2017 Rechtsanwalt Gerhard Rahn
    „… häufiger Erkrankungen, Suchtprobleme und eine zu nachlässige Haushaltsführung auf. Die Überschuldung von älteren Personen nimmt rasant zu. Überschuldet sein, das heißt, die Ausgaben sind dauerhaft höher …“ Weiterlesen
  • 14.11.2017 Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Thomas Staab
    „… der Ausgleichspflicht. Erbschaften sind jedoch kein ausgleichspflichtiger Zugewinn. Ihr Wert wird dem Anfangsvermögen zugerechnet. Zugewinn bezüglich der Erbschaft entsteht erst, wenn der Nachlass …“ Weiterlesen
  • 14.11.2017 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
    „… in der Wohnung leben Beide Eheleute haben den Mietvertrag unterschrieben und sind in die Wohnung eingezogen. Stirbt einer der Ehegatten, fällt das Mietverhältnis nicht in dessen Nachlass …“ Weiterlesen
  • 10.11.2017 Anwalt Armin Gutschick
    „… (Eltern, Kinder) handelte. Die Erben 1. Ordnung einer Finca auf Ibiza bezahlten vollkommen unabhängig von dem Wert des Nachlasses also nur ein Prozent Erbschaftssteuer. Sollten die Erben jedoch …“ Weiterlesen