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Was macht ein Treuhänder?

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Was macht ein Treuhänder?

Was ist eine Treuhand?

Eine Treuhand ist eine rechtliche Konstruktion, bei der im Regelfall Gegenstände oder Rechte – das sogenannte Treugut – von einer Person (Treugeber) an eine andere Person (Treuhänder oder auch Treunehmer) „zu treuen Händen" übertragen werden mit bestimmten Auflagen, zum Beispiel von diesem Recht oder Gegenstand nicht beziehungsweise nur nach Eintritt bestimmter Bedingungen Gebrauch zu machen. Das Treuhandverhältnis wird durch mindestens zwei Personen begründet. Sowohl der Treugeber als auch der Treuhänder kann dabei durch mehrere Personen vertreten werden. Bei dem Zweck einer Treuhand kann es sich unter anderem um eine Verwaltungstreuhand oder um eine Sicherungstreuhand handeln. 

Was kommt als Treugut in Betracht?

Als Treugut im Rahmen einer Treuhandschaft kommt beispielsweise in Betracht: 

  • gesellschaftsrechtliche Beteiligungen  

  • Gesellschaftsanteile an juristischen Personen 

  • Gelder, die von Rechtsanwälten oder Notaren für ihre Mandanten treuhänderisch auf sogenannten Anderkonten verwaltet werden 

  • Grundstücke oder Fahrzeuge 

Was macht ein Treugeber?

Der Treugeber kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder auch eine Personengesellschaft sein, die ihre Vermögensgegenstände (Sachen, Sachgesamtheiten oder Rechte) an den Treuhänder überträgt. Die Rechte und Pflichten des Treugebers und des Treuhänders werden durch den Treuhandvertrag geregelt, der aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) flexibel gestaltet werden kann. 

Was ist ein Treuhänder?

Der Treuhänder kann wie der Treugeber ebenfalls eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft sein. Der Treuhänder kann offen oder verdeckt für den Treugeber auftreten. 

Beispiele für den Treuhänder 

Treuhänder können Notare oder Banken sein und werden oft bei Verträgen eingesetzt, bei denen eine klassische Zug-um-Zug-Abwicklung nicht möglich ist (z. B. beim Grundstückkauf, bei dem die Eigentumsübertragung am Grundstück von der Eintragung ins Grundbuch abhängig ist, auf die die Vertragsparteien keinen Einfluss haben) oder die hohe Werte beinhalten. Weitere Beispiele für einen Treuhänder sind private Vermögensverwalter, die z. B. Vermögensgegenstände wie Aktien für ihre Kunden verwalten.  

Unterschied zwischen Treuhänder und Stellvertreter 

Im Unterschied zu einer Stellvertretung nach § 164 Bürgerliches Gesetzbuch wird der Treuhänder nicht im fremden Namen, sondern im eigenen Namen tätig. 

Unterschied zwischen Treuhänder und Insolvenzverwalter 

Im Kontext einer Insolvenz kann es (begriffliche) Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen einem Insolvenzverwalter und einem Treuhänder geben. Während eines laufenden Insolvenzverfahrens, d. h., bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens, tritt nur der Insolvenzverwalter auf. So kann ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) vom Insolvenzgericht bestimmt werden, wenn Maßnahmen erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der Restschuldbefreiung übernimmt der Treuhänder nach § 292 InsO die Aufgaben des Insolvenzverwalters. Häufig handelt es sich in der Praxis dabei aber um die gleiche Person. 

Sanktionen bei Verstößen des Treuhänders gegen seine Sorgfaltspflichten 

Verstößt der Treuhänder während seines Auftrags gegen seine Sorgfaltspflichten, kann er sich nach § 280 Bürgerliches Gesetzbuch schadensersatzpflichtig machen. Ferner kann dem Treuhänder eine Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch (StGB) drohen, wenn er vorsätzlich gegen seine Vermögensbetreuungspflicht verstößt und dem Treugeber einen Vermögensnachteil zufügt.  

Formen von Treuhandschaften

Verwaltungstreuhand

Bei der in der Praxis häufig vorkommenden Verwaltungstreuhand ist es die Hauptpflicht des Treuhänders, die Interessen des Treugebers im Hinblick auf das übertragene Treugut (Recht, Gegenstand etc.) treu zu wahren. Aus der Pflicht, die Interessen des Treugebers treu zu wahren, folgt die Verpflichtung des Treuhänders, den mit dem Treuhandvertrag verbundenen Auftrag sorgfältig auszuführen.  

Die Sorgfaltspflicht kann im Einzelfall beschränkt sein und die Rechte und Pflichten des Treuhänders sind durch die gesetzlichen Bestimmungen (unter anderem §§ 675 und 676 Bürgerliches Gesetzbuch), die jeweilige Vertragsbeziehung, die Standesrichtlinien (bei Rechtsanwälten und Steuerberatern als Treuhänder) und die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Treuhandschaft geregelt.  

Letztlich ist der Treuhänder im Falle einer echten Verwaltungstreuhand der Rechtsinhaber beziehungsweise Eigentümer des Gegenstandes und kann im Rahmen des Auftrags über das Treugut selbstständig verfügen. Der Treugeber trägt bei einer echten Verwaltungstreuhand als wirtschaftlich Berechtigter das wirtschaftliche Risiko an dem Treugut.  

Wird der Treuhänder vom Treugeber durch den Auftrag lediglich ermächtigt, spricht man dagegen nur von einer unechten Verwaltungstreuhand. Rechtsinhaber beziehungsweise bei Gegenständen Eigentümer bleibt bei der unechten Treuhand der Treugeber selbst. Im Übrigen ergeben sich keine Unterschiede zu einer echten Verwaltungstreuhand. Ein Beispiel für eine unechte Treuhand ist die Beauftragung eines Inkassounternehmens mit der Einziehung einer Forderung für den Forderungsinhaber (Rechtsinhaber). Es handelt sich dabei also um ein reines Inkassomandat und keine Inkassozession (Forderungsabtretung). 

Sicherungstreuhand 

Eine andere in der Praxis relevante Variante der Treuhand ist die Sicherungstreuhand. Bei einer Sicherungstreuhand wird dem Treuhänder das Treugut vom Treugeber lediglich zur Sicherheit übertragen. Das bedeutet, dass der Treuhänder über das Treugut nur beim Eintritt des Sicherungsfalls verfügen kann. Beispiele für eine Sicherungstreuhand sind die Übertragung von Gegenständen oder die Abtretung von Forderungen an eine Bank als Sicherheit im Rahmen einer Kreditgewährung. Nach Ausführung des Auftrags beziehungsweise bei einer Sicherungstreuhand beim Wegfall des Sicherungsfalls ist der Treuhänder verpflichtet, das übertragene Treugut an den Treugeber zurückzuübertragen. 

Doppeltreuhand

Die Doppeltreuhand ist eine Kombination aus der Verwaltungstreuhand und der Sicherungstreuhand. Es ist letztlich ein Dreiecksverhältnis, das zum Beispiel in Fällen von Sicherungsübertragungen aus dem Sicherungsgeber (Treugeber des Treuguts) und dem Sicherungsnehmer (Treugeber der Sicherungsrechte) sowie dem Doppeltreuhänder (Treuhänder des Sicherungsguts sowie der Sicherungsrechte) besteht.  

Wichtig zu beachten ist, dass ein Treuhandverhältnis nur zwischen dem Doppeltreuhänder und dem Treugeber des Sicherungsguts (hier in der Form der Sicherungstreuhand) sowie dem Doppeltreuhänder und dem Treugeber der Sicherungsrechte (hier in der Form der Verwaltungstreuhand) besteht. Ein Treuhandverhältnis besteht somit nicht zwischen dem Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer.

Der Treuhänder ist dem Treugeber aus der Verwaltungstreuhand verpflichtet. Dem berechtigten Begünstigten (die dritte Partei, § 328 Abs. 1 BGB) ist er aus der Sicherungstreuhand verpflichtet. Häufige Anwendungsfälle sind Insolvenzen und Sanierungen.

Foto(s): ©Adobe Stock/deagreez

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