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Vererben - jeder sollte sich eingehend informieren und frühzeitig ein Testament verfassen

  • 1 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion
Wer etwas zu vererben hat, sollte dies rechtzeitig planen und wenig dem Zufall überlassen. Gerade bei der Erstellung des Testaments passieren häufig zahlreiche Fehler, die viel Geld kosten und für Ärger sorgen können - mit Behörden, dem Finanzamt oder unter den Erben.

Jedem steht es frei, ein Testament zu errichten; es besteht die so genannte Testierfreiheit. Möchte man keines machen, so gelten die gesetzlichen Erbregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Bei der Erstellung eines Testaments allerdings ist Schluss mit der großen Freiheit. Hier kann man zwar frei wählen, ob man ein notarielles oder ein eigenhändiges Testament errichtet, wenn man aber in die Details geht, muss man unbedingt auf einige Grundsätze achten.

Wer glaubt, vererben kann doch nicht so schwer sein, der täuscht sich gewaltig. Wie wichtig es ist, beizeiten seinen Nachlass zu regeln, beweist die Statistik:

"Nur ca. 4% aller Bundesbürger hinterlassen Testamente, die einigermaßen aktuell und inhaltlich richtig sind!"

Viele Menschen verdrängen die Möglichkeit eines Schicksalsschlages. Scheidung und neuer Ehepartner, verschwundenes Testament oder undankbare Kinder. Umstände, die beim Vererben eine große Rolle spielen, können schon morgen Realität werden. Deshalb sollten Sie sich umfassend informieren und von einem Experten beraten lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Testament Ihre persönlichen Wünsche umfassend berücksichtigt und durch die Erben nicht falsch interpretiert werden kann.

Welche Formvorschriften sind bei der Testamentserstellung zu beachten? Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge? Wann entsteht die Erbschaftssteuer? Welche Steuerfreibeträge kann ich nutzen? Ist es vielleicht sinnvoll, bereits frühzeitig Teile meines Vermögens zu verschenken?

Die rechtlichen Fragestellungen aus dem Erbrecht sind nahezu unerschöpflich.

Daher empfiehlt es sich, frühzeitig und präventiv über seine rechtliche Stellung klar zu werden, bevor es überhaupt zum "Ernstfall" kommt - etwa in Form von Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung.


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