Verjährung - was Sie wissen und beachten müssen!
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Fast täglich schließen wir Verträge untereinander ab: Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge etc. Dadurch entstehen Ansprüche, z. B. eine Kaufpreisforderung, Gewährleistungsansprüche etc. Allerdings hat der Gesetzgeber der Geltendmachung solcher Ansprüche und Forderungen eine zeitliche Grenze gesetzt, nach der der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Verjährung verhindern – welche Möglichkeiten gibt es?
- Prüfen Sie in der Liste, ob Ihre Frist dort enthalten und abgelaufen ist.
- Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um sich juristisch beraten zu lassen.
- Beantragen Sie einen Online-Mahnvertrag. Der Online-Mahnantrag ermittelt automatisch das zuständige Gericht, welches dann den Mahnbescheid an den Schuldner schickt.
- Reichen Sie Klage ein – am besten mit Unterstützung eines Anwaltes.
- Kontaktieren Sie bei einer Verbraucherschlichtungsstelle einen Ombudsmann.
- Schließen Sie sich, falls es Ihren Fall betrifft, einer Musterfeststellungsklage an.
Verjährungsfristen
Verjährungsfristen können gehemmt werden oder neu beginnen. Eine Hemmung erfolgt beispielsweise durch die rechtzeitige (vor Ablauf des 31. Dezembers) Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Ein Neubeginn der Verjährung erfolgt, wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 212 BGB).
Definition: Frist
Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, in dem ein Bürger seine subjektiven Rechte geltend machen kann oder geltend macht. Dies kann sich durch eine Handlung oder den Eintritt eines Ereignisses realisieren. Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Gemäß § 193 BGB verlängern sie sich deshalb automatisch auf den nächsten Werktag. Fällt eine Frist auf einen bundesweit nicht einheitlichen Feiertag, kann sie bundeslandabhängig sein.
Unterscheidung zwischen Terminfrist und Ereignisfrist
Man unterscheidet zwei Arten von Fristen: Als Terminfrist bzw. Beginnfrist bezeichnet man eine Frist, die an einem festen Datum, um null Uhr an diesem Termin beginnt. Dagegen hängt eine Ereignisfrist vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht von vornherein feststeht. Gemäß § 187 BGB beginnt Letztere erst an dem auf das Ereignis folgenden Tag, wiederum um null Uhr.
Regelmäßige Verjährung nach drei Jahren
Ob aufgrund eines Kaufvertrags, eines Werkvertrags oder eines Dienstvertrags und unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten oder einem Kaufmann und einem Verbraucher handelt – zivilrechtliche Forderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren. Diese sog. Regelverjährung berechnet sich gemäß § 199 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Ist die Forderung am 25.02.2021 entstanden, begann die Verjährung am 31.12.2021. Bis zum 31.12.2024 ist sie nicht verjährt. Ab dem 01.01.2025 tritt Verjährung ein.
Es gibt jedoch auch Tatbestände und Rechtshandlungen, die die Verjährung neu beginnen lassen oder sie hemmen.
Neubeginn der Verjährung
Die zivilrechtliche Regelung zum Neubeginn der Verjährung enthält § 212 BGB: Danach beginnt sie neu zu laufen zum Beispiel, wenn der Schuldner die Schuld anerkennt. In diesem Fall beginnt die Verjährung dann mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag gemäß § 187 I BGB. Im Kaufrecht tritt ein Neubeginn der Verjährung im Rahmen einer Nacherfüllung mit Lieferung der neuen Sache ein.
Wird eine gerichtliche Vollstreckungshandlung beantragt oder vorgenommen, beginnt die Verjährung ebenfalls neu. Beispiele hierfür sind etwa der Antrag des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung oder die Bestimmung des Zwangsversteigerungstermins. Die Verjährung beginnt neu mit dem auf die Vollstreckungshandlung folgenden Tag.
Hemmung der Verjährung
Von einer Verjährungshemmung spricht man, wenn eine Zeitspanne nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Nach Ablauf der Hemmung läuft die Verjährung weiter, der bereits zuvor abgelaufene Zeitraum wird hierbei also mitberücksichtigt. Mit anderen Worten: Die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung, § 209 BGB. Das gilt beispielsweise, wenn um den Anspruch verhandelt wird (§ 203 BGB), wenn ein Klage erhoben wird bzw. die Klageschrift eingereicht und in Kürze zugestellt wird oder ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wird (§ 204 BGB).
Mahnbescheid im Mahnverfahren
Zudem wird die Verjährung gemäß § 204 BGB mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt. Hier ist die gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid gemeint. Außergerichtliche Mahnungen spielen dagegen für die Verjährung keine Rolle. Eine Mahnung ändert an der Verjährung nichts. Eine Hemmung greift also nur bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, entweder in Form einer Klage oder in Form eines Mahnbescheids. Wird der Mahnbescheid eingereicht, verlängert sich die Verjährungsfrist um sechs Monate. Für beide Rechtsmittel gilt: Sie müssen vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingehen, also bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch noch nicht verjährt ist.
Notieren der Verjährung
Wer nicht auf sein Geld verzichten will, sollte Wert auf gutes Forderungsmanagement legen. Damit man keine Frist verpasst, sollte man die Verjährung von Ansprüchen notieren. So geht man sicher, dass man die Forderung nicht zu spät gerichtlich geltend macht und der Schuldner sich auf die Einrede der Verjährung berufen kann. Einrede bedeutet, dass die Verjährung vom Gericht nicht selbstständig berücksichtigt wird, sondern sich der Schuldner auf diese Einrede berufen muss.
Hinweis: Beim kleinen Schadenersatz behält der Gläubiger die mangelhafte Sache und macht den Wertunterschied zu einer mangelfreien Sache geltend. Gibt er die mangelhafte Sache zurück und fordert er Schadensersatz für die Nichterfüllung des ganzen Vertrages, spricht man vom großen Schadensersatz.
Fazit
Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für Geschäftsleute. Unterliegt ein Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB, verjährt er mit Ablauf dieses Tages. Vorausgesetzt, der Gläubiger kennt sowohl seinen Anspruch als auch den Schuldner. In der Praxis dürfte das oft der Fall sein. Deshalb heißt es zum Jahresende: handeln. Denn nach Ablauf dieser Frist kann sich der Schuldner dann auf Verjährung berufen. Der Gläubiger hat dann das Nachsehen und kann seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen – obwohl der Anspruch an sich weiter besteht.
(WEL)
FAQ zu Verjährung und Verjährungsfristen
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger vom Bestehen des Anspruchs und den diesbezüglich näheren Umständen erfahren hat. Auch wenn dem Gläubiger infolge grober Fahrlässigkeit diese Kenntnis fehlt, er also von der ihm zustehenden Forderung hätte wissen müssen, beginnt die Frist zu laufen.
Darf der Schuldner nach Ablauf der Verjährungsfrist die Zahlung verweigern?
Bei einem verjährten Anspruch hat der Schuldner das Recht, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Wird der Schuldner wegen einer verjährten Forderung in Anspruch genommen, so darf er sich aber keinesfalls passiv verhalten. Die eingetretene Verjährung berechtigt ihn zwar zur Zahlungsverweigerung. Dazu muss er sich aber auf dieses Recht berufen. Das Gericht prüft nicht von Amts wegen – wie oft vom Laien fälschlich angenommen – ob die Verjährung eingetreten ist.
Gibt es besondere Verjährungsregeln?
Neben der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist gibt es auch noch spezielle Verjährungsfristen – kürzere und längere. So verjähren Mängelansprüche bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre nach der Übergabe. Für ab 2022 geschlossene Kaufverträge kann dieser Zeitraum in folgenden Fällen länger als zwei Jahre dauern. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der zwei Jahre, tritt die Verjährung erst vier Monate später ein. Die Gewährleistungsfrist beträgt danach bei einem Mangel, der sich einen Tag vor Ablauf der zweijährigen Gewährleistung zeigt, bis zu zwei Jahre und vier Monate. Hat der Verkäufer dagegen nacherfüllt durch Reparatur oder Ersatz der Sache tritt die Verjährung erst zwei Monate nach deren Übergabe an Verbraucher ein. Bei Mängeln an Bauwerken oder an üblicherweise dazu verwendeten Sachen können Ansprüche dagegen bis zu fünf Jahre nach der Abnahme geltend gemacht werden. Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren gegenüber dem Reiseveranstalter (z. B. Reisepreisminderung) in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
Kann man die Verjährungsfrist für die Gewährleistung verkürzen?
Ein Unternehmer kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Verkauf von gebrauchten Sachen an eine Privatperson die Verjährungsfrist nur auf ein Jahr verkürzen. Seit 2022 muss ein unternehmerisch auftretender Verkäufer den Verbraucher vor Vertragserklärung selbst darüber informieren und die verkürzte Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart sein. Umgekehrt kann beim Verkauf einer Sache durch eine Privatperson, also eines Verbrauchers, an einen Unternehmer die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn es sich bei Käufer und Verkäufer nur um Privatpersonen oder um Unternehmer handelt. Der Ausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie gegeben hat.
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Rechtstipps zu "Verjährung" | Seite 2
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02.05.2024 Rechtsanwalt Christian Heitmann M.C.L.„… , ob die Verjährung von Ansprüchen nach drei Jahren eintritt – damit bei Wettverlusten im Jahr 2021 mit Ablauf des 31.12.2024 – oder aber Ansprüche taggenau 10 Jahre nach dem Wettverlust verjähren …“ Weiterlesen
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30.04.2024 Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk„… ein kinderpornografischer Inhalt vorliegt. Die Aufforderung sich zu entkleiden, um dies zu dokumentieren, genügt nicht zur Annahme eines kinderpornografischen Inhalts. Vollendung + Verjährung der Tat Achtung : Vollendet …“ Weiterlesen
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30.04.2024 Rechtsanwältin Mariam Shoja LL.M.„… dieser Ansprüche ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, da sie in der Regel innerhalb von 3 Jahren verjähren. Behandlungsfehler Auch bei Behandlungsfehlern stehen den Behandelnden Entschädigungsansprüche …“ Weiterlesen
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28.04.2024 Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth„Geduld zahlt sich aus. So auch im Fall eines Kreditnehmers, der sich wegen Zustellungsfehler auf Verjährung eines Rückzahlungsanspruchs berufen konnte. Jetzt muss er einer Bank den Kredit von 13.071 …“ Weiterlesen
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27.04.2024 Rechtsanwalt Klaus Uhl„… und Verjährung Überstunden und Urlaubsansprüche können nicht einfach durch eine Kündigung verfallen . Allerdings können Arbeitsverträge Ausschlussfristen enthalten, die besagen, wann Ansprüche geltend gemacht …“ Weiterlesen
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27.04.2024 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Es ist also entscheidend, dass Sie zeitnah handeln, um zu vermeiden, dass Ihre Ansprüche verjähren. Fazit Es ist entscheidend, dass Sie proaktiv handeln …“ Weiterlesen
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25.04.2024 Rechtsanwältin Katja Werner„… Anwalt oder einer erfahrenen Anwältin geprüft werden. Eine Prüfung sollte zeitnah erfolgen, da etwaige Schadensersatzansprüche innerhalb kurzer Frist verjähren. Dies wird von juristischen Laien häufig …“ Weiterlesen
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25.04.2024 Rechtsanwalt Lutz Tiedemann„… , sollten auf die Verjährung achten und daher eventuell nicht bis zu einer Entscheidung des BGH warten. Ein Bereicherungsanspruch verjährt gemäß § 199 Abs. 1 BGB in drei Jahren, wobei die Verjährung …“ Weiterlesen
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24.04.2024 Rechtsanwältin Jacqueline Dubs„… . Sollte es sich um einen nahen Angehörigen handeln, kann es dabei auch von Vorteil sein einen gewissen Zeitraum mit der Angabe der Fahrereigenschaft zuwarten, damit für die Tat des Angehörigen Verjährung eintreten …“ Weiterlesen
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23.04.2024 Rechtsanwalt Daniel Blazek„… zur Verjährung. III. Fazit Die Rückabwicklung von Zahlungen an eine Genossenschaft scheitert grundsätzlich an den sog. Grundätzen zum fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt. Es gibt jedoch Ausnahmen …“ Weiterlesen
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23.04.2024 Rechtsanwalt Sören Grigutsch„… die Bedrohung stammt. Wann verjähren Bedrohungen im Internet? Eine einfache Bedrohung kann bereits drei Jahre nach der Tat nicht mehr verfolgt werden. Im Fall der Bedrohung mit einem Verbrechen sowie …“ Weiterlesen
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24.04.2024 Rechtsanwalt Yuriy Steopan„… Bestätigung und unter Zeugen, Beweisbilder), um dem Anbieter das grundsätzliche Recht auf Abhilfe zu ermöglichen (§§ 651o, 651k BGB). Nach der Rückkehr sind etwaige Verjährungs- und Ausschlussfristen …“ Weiterlesen
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22.04.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… zu verwenden, die durch nicht vertragsgemäße Zustände der Wohnung entstehen. Dies schließt auch die Kosten für den Rückbau von vom Mieter vorgenommenen Änderungen ein. Rechtsmittel und Verjährung …“ Weiterlesen
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22.04.2024 Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.„… gemäß § 102 UrhG i.V.m. §§ 194 ff BGB geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Ist die illegale Nutzung vorsätzlich und gewerblich erfolgt, kann der Nutzer gemäß § 106 UrhG …“ Weiterlesen
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09.04.2024 Rechtsanwalt Jochen Schanbacher„… der Photovoltaikanlagen kompatibel sind. Betroffene Senec-Kunden sollten daher jetzt handeln , um die Verjährung wichtiger Rechte zu verhindern . SPL Rechtsanwälte bietet Verbrauchern eine kostenlose …“ Weiterlesen
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16.04.2024 Rechtsanwalt Stefan C. Grunow LL.M.„… verbleibt. Was ist mit Verjährungsfragen? Zur weiterhin äußerst relevanten Problematik der Verjährung sagt der BGH rein gar nichts. Er betont lediglich, dass er mit den Wertungen des Berufungsgerichts …“ Weiterlesen