246 Anwälte für Blindenrecht | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur.
Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur., Kurt-Eisner-Str. 24, 04275 Leipzig 6982.8176044561 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur. ist Ihr Ansprechpartner für Blindenrecht
aus 5 Bewertungen Frau Wegener hat mir schnell und sogar kostenlos in einer telefonischen Beratung zu Verfügung gestanden. Das Problem … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Hommel
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Hommel
Rechtsanwalt Harald Hommel, Koblenzer Str. 24, 57072 Siegen 6743.9911595038 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Hommel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Blindenrecht
aus 120 Bewertungen Sehr kompetent, sehr gute Ratschläge, würde jederzeit weiter empfehlen. (08.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Kurzmann
Rechtsanwalt Uwe Kurzmann
Kanzlei Uwe Kurzmann, Müllerstraße 156 A, 13353 Berlin 6970.9745765143 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Kurzmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Blindenrecht gerne behilflich
(05.06.2018) Ein Supa Anwalt versucht dir zu helfen einer kann ,, geht auf deine Wünsche ein also von Supa zufrieden....
Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
RechtsAnwältin Natascha Saliha Wagner, Oxfordstraße 10, 53111 Bonn 6694.3648315571 km
fachlich - freundlich - fair
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Blindenrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
aus 22 Bewertungen Frau Wagner hat auf mein Anliegen schnell reagiert und mir im Vorfeld wertvolle Handlungsempfehlungen gegeben, wodurch … (28.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalie Büche
sehr gut
Rechtsanwältin Natalie Büche
Kanzlei Natalie Büche, C4 11, 68159 Mannheim 6846.4615615571 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Natalie Büche vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Blindenrecht
aus 68 Bewertungen Ich kann Frau Büche nur weiterempfehlen. Sehr nett, sehr kompetent und außerordentlich zuverlässig. Ich habe mich … (16.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fertig
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Fertig
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Fertig, Aschaffenburger Straße 148, 63773 Goldbach 6863.9071665424 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Blindenrecht bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Fertig
aus 27 Bewertungen Herr Fertig, hat sich mein anliegen angenommen, und mich sehr gut in meinem Anliegen beraten und gehandelt. Ich habe … (05.09.2024)

Fragen und Antworten

  • Blindenrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Blindenrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Blindenrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Blindenrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Blindenrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Das Blindenrecht hat Einfluss auf viele Rechtsgebiete: etwa das allgemeine Vertragsrecht, das Erbrecht, aber auch das Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht oder Steuerrecht. Auf das Blindenrecht kann sich grundsätzlich nur berufen, wer tatsächlich blind ist - also höchstens noch eine Sehschärfe von 0,02 besitzt - oder als hochgradig sehbehindert - das ist der Fall, wenn jemand eine Sehschärfe von nicht mehr als 0,05 besitzt - bzw. wesentlich sehbehindert gilt - dessen Sehschärfe nicht mehr als 0,3 beträgt. Bei beidseitiger Blindheit liegt eine Schwerbehinderung vor, die den Betroffenen berechtigt, einen Behindertenausweis für Schwerbehinderte zu beantragen.

Das Blindenrecht sieht für Betroffene verschiedene Ansprüche wie das Blindengeld oder die Blindenhilfe vor. Letztere wird nach § 72 SGB XII (Sozialgesetzbuch XII) nur gewährt, wenn der Blinde keine anderen gleichartigen Leistungen erhält z. B. das Blindengeld, worauf aber in manchen Bundesländern kein Anspruch besteht. Ferner kann keine Blindenhilfe verlangen, wer z. B. nach einem Arbeitsunfall erblindet ist und nun von der Unfallversicherung ein Pflegegeld erhält oder Ansprüche aus dem BVG - Bundesversorgungsgesetz - im Rahmen der Kriegsopferversorgung hat.

Das Blindenrecht ist ferner einschlägig, wenn ein Kind bereits blind zur Welt kommt. Es sollte so früh wie möglich gefördert werden. Hier zahlt die Krankenversicherung diverse Kurse wie z. B. Krankengymnastik. Da ferner auch für blinde Kinder die Schulpflicht gilt, muss etwa der jeweilige Schulträger die für den Unterricht nötigen Mittel zur Verfügung stellen, z. B. Schulbücher mit Brailleschrift. Alle anderen Hilfsmittel zahlt in der Regel die Krankenkasse. Ferner kann ein Blinder z. B. ebenfalls BAföG beantragen, wenn er ein Studium absolvieren oder eine Abendschule besuchen möchte. Diese Leistungen werden dann aber anstelle der Sozialhilfe gezahlt.

Wer nach einem Unfall, der zur Erblindung geführt hat, wieder arbeiten kann, soll bei der Wiedereingliederung unterstützt werden, indem ihm z. B. eine Umschulung oder Anpassung gezahlt wird, etwa ein Kurs, wie man trotz Blindheit einen Computer bedient. Verboten ist ferner eine Diskriminierung wegen der schweren Behinderung. So ist eine Kündigung wegen Erblindung nicht automatisch wirksam: Will der Arbeitgeber einen blinden Mitarbeiter entlassen, muss das Integrationsamt bzw. die Integrationsbehörde dieser Kündigung zuvor zustimmen. Ferner haben Schwerbehinderte im Blindenrecht Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von fünf Tagen nach § 125 SGB IX.

Im Übrigen sieht das Blindenrecht unter anderem vor, dass die Krankenkasse nicht nur die Kosten für die Früherkennung einer Erblindung übernimmt, sondern z. B. auch die Behandlung, die Kosten für ein nötiges Arzneimittel oder eine notwendige Operation, die Zahlung von Krankengeld und eventuell auch von einer Reha sowie sonstige notwendige Hilfsmittel wie den weißen Langstock, Sehhilfen oder einen Blindenhund. Die Tierhaltung ist aber erst möglich, wenn der Blinde eine sog. Gespannprüfung erfolgreich abgelegt hat. Dem Tierhalter wird dann unter anderem die nötige Ausstattung wie eine Leine und das Halsband für das Haustier gezahlt.

Des Weiteren können Blinde bei ihrer Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dazu dürfen sie nach § 33b EStG (Einkommensteuergesetz) einen Pauschbetrag angeben, der sich nach dem Grad ihrer Behinderung richtet. Ferner gilt: Auch eine blinde Person kann wirksam einen Vertrag abschließen oder ein Testament errichten. Da eine eigenhändige Errichtung für einen Blinden nur schwer möglich ist und ein Formmangel vorläge, wenn ein Dritter das Testament errichtet, bietet sich die Möglichkeit des öffentlichen Testaments beim Notar an. Daneben gibt es noch viele andere Ansprüche, die ein Blinder stellen kann - z. B. eine unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, oder die Befreiung von den Rundfunkgebühren bei der GEZ - die grundsätzlich aber alle einen entsprechenden Antrag voraussetzen.

Im Blindenrecht treffen den Betroffenen auch einige Pflichten. So muss er z. B. im Straßenverkehr um beide Arme eine gelbe Binde tragen, den Langstock oder seinen Blindenhund benutzen und so zu erkennen geben, dass er nichts bzw. sehr schlecht sehen kann, damit die anderen Verkehrsteilnehmer entsprechend reagieren und einen Verkehrsunfall vermeiden können.

(VOI)

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