3.899 Anwälte für Erbrecht | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Gislinde Kallenbach
sehr gut
Rechtsanwältin Gislinde Kallenbach
Kanzlei Kallenbach, Rothenburger Str. 241, 90439 Nürnberg 7010.0538136099 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Gislinde Kallenbach ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 55 Bewertungen Liebe Frau Kallenbach, ich möchte mich auf dieser Weise bei Ihnen bedanken. Sie waren der feste Fels in der … (22.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Neupert
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Neupert
Kanzlei Heinzel & Neupert, Pirckheimerstr. 28, 90408 Nürnberg 7011.2072768052 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Tim Neupert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 55 Bewertungen Wenn ich hier 6 Sterne vergeben könnte würde ich es tun!! Ich kann Herrn Neupert uneingeschränkt empfehlen. Er … (22.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Bauer
sehr gut
Rechtsanwältin Patricia Bauer
Kanzlei Patricia Bauer, Apothekergässchen (Fuggerhäuser) 3, 86150 Augsburg 7063.0097346956 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Patricia Bauer
aus 24 Bewertungen Frau Bauer ist sehr kompetent und kann sich sehr gut in allen rechtlich betreffenden Angelegenheiten verständigen. Sie … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Sandtner
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Sandtner
Kanzlei Georg Sandtner, Königstorgraben 9, 90402 Nürnberg 7012.2474255119 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Georg Sandtner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen RA Sandtner hat knapp die Vorgehensweisen beschrieben, die bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie beschritten … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger
Kanzlei Kleßinger, Elisenplatz 39, 86633 Neuburg an der Donau 7059.7083845615 km
Notfallnummer bei Haftsachen und Hausdurchsuchung 017620484031 Ihr Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 32 Bewertungen Sehr zufrieden. Alles bestens (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Weber
Rechtsanwalt Dr. Martin Weber
Rechtsanwälte Dr. Weber & Dr. Beneke, Kaiserstraße 30, 76437 Rastatt 6864.7051942832 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Weber bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Heeren
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Heeren
Rechtsanwälte Heeren - Hänsel: Einzelanwälte in Bürogemeinschaft, Oraniendamm 68, 13469 Berlin 6965.2902135906 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Lutz Heeren
aus 16 Bewertungen Danke, alles geklappt. (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Lindhofer, Industriestr. 31, 82194 Gröbenzell 7104.5614658912 km
Der Mandant bzw. Mandantin steht im Mittelpunkt von ausgesuchten Mandaten. Die Kanzlei verfolgt das Prinzip des individuellen Mandats und nicht der Massenabfertigung. Wir sind immer für Sie da.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Frau Lindhofer berät mich zum Thema Antrag auf Betreuung (Demenzkranke Mutter] sehr kompetent und führt mich mit ihrer … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
Charlotte Jentsch, Am Marktplatz 1, 66914 Waldmohr 6780.6521901896 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
(20.01.2024) Mein Problem hatte sich vor dem RA-Termin erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Nils D. Schmeltzer
Rechtsanwalt und Notar Nils D. Schmeltzer
Kanzlei Stein - Schmeltzer - Dr. Rienhoff, Schwanallee 18-22, 35037 Marburg 6793.3695949709 km
Persönlich. Souverän. Effizient.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Nils D. Schmeltzer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Meine Fragen wurden kompetent und umfassend geklärt in einer sehr freundlichen Atmosphäre. Fühle mich rechtlich … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Ziemer
Rechtsanwältin Monika Ziemer
Anwaltskanzlei ZIEMER, Roßmarkt 35, 63739 Aschaffenburg 6862.7314121257 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Monika Ziemer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Habe anwaltliche Begleitung erlebt in Form von juristischem Können kombiniert mit feiner Menschenkenntnis, … (05.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Eichwede
Rechtsanwalt Alexander Eichwede
OSTHUS & PARTNER, Große Schmiedestraße 8, 21682 Stade 6687.4660142297 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Eichwede unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(10.04.2024) .Rechtsanwalt Eichwede hat mich in einer sehr komplizierten Familienangelegenheit beraten und betreut. Ich hatte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Dümler
Kanzlei Bernd Dümler, Wilhelm-Deuser-Str. 4, 54294 Trier 6718.1846599072 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Dümler gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Er ist absolut zuverlässig und bleibt bei allen Hindernissen lösungsorientiert, was dann auch zum Erfolg führt. (23.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Schubert
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Schubert
Bürogemeinschaft Schubert & Czerwenka, Thomas-Mann-Platz 2, 09130 Chemnitz 7044.461739949 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Schubert ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 67 Bewertungen Frau Schubert hat uns in dieser schwierigen Auseinandersetzung kompetent geholfen.Mit ihrer ruhigen,freundlichen … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Käuffer
Rechtsanwalt Clemens Käuffer
Kanzlei Käuffer, Weichenbergerstrasse 1, 86157 Augsburg 7061.2333440641 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Clemens Käuffer
(20.05.2022) Der Karren war sauber in den Dreck gefahren. Dank Herrn Käuffer dürfen meine Kinder wieder mit mir zusammenleben. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Arndt Schnurr
Rechtsanwalt Arndt Schnurr
Kanzlei Arndt Schnurr, Rathausstr. 44, 69126 Heidelberg 6866.8061418656 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Arndt Schnurr - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(02.03.2024) Durchweg positiv, sehr netter Umgang. Kompetent. Ehrlich. Klare Weiterempfehlung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe
JUEST+OPRECHT Partnerschaft mbB, Goetheallee 6, 22765 Hamburg 6716.6898272544 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 50 Bewertungen Herr Dr. Tiffe hat für mich die Anerkennung als berufsunfähig sowie die Zahlungen aus der … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Don Kneller
Kanzlei Kneller & Dahlmanns, Kaiserstraße 131, 58300 Wetter (Ruhr) 6678.6428824222 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Don Kneller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(10.11.2021) Freundlich, Sachlich und Korrekt wurde auf meine Fragen eingegangen. So komme ich in meiner Angelegenheit nun weiter …
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Petra von Both
Rechtsanwältin & Mediatorin Petra von Both
Kanzlei Petra von Both, Gepülziger Straße 16a, 09306 Erlau 7030.466149853 km
Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Mediation • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Petra von Both für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(21.03.2024) Sie hat zwar was gemacht, aber nicht zu unserer Zufriedenheit, sehr teuer und wenn man 14 Tage nicht Ihre Rechnung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Narloch
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Rechtsanwältin Jana Narloch
Rechtsanwältin Jana Narloch, Fürstenrieder Straße 279 a, 81377 München 7116.344555757 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jana Narloch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Frau Narloch hat mir hilfreiche Informationen, in meinem Fall und anbei ein paar wirklich gute Tipps vermittelt. 👍🏻 (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Bihlmaier
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Bihlmaier
Kollegium Juris - Rechtsanwalt Felix Bihlmaier, Marktplatz 12, 71634 Ludwigsburg 6925.1437052066 km
Recht auf Ihrer Seite, Familie im Fokus, Erbe gesichert – Ihr Anwalt für klare Lösungen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Felix Bihlmaier – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 34 Bewertungen Immer erreichbar,die Sekretärin super nett und freundlich, der Herr Rechtsanwalt Bihlmaier antwortete immer schnell. … (07.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Vanessa Hohenbleicher
Rechtsanwältin Dr. Vanessa Hohenbleicher
Seidl Hohenbleicher Mirz Rechtsanwälte PartGmbB, Kobellstr. 1, 80336 München 7118.5014903575 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Vanessa Hohenbleicher unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Cordula Berschet
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Rechtsanwältin Cordula Berschet
Florian und Berschet, Konrad-Adenauer-Allee 19, 86150 Augsburg 7063.1542067236 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Cordula Berschet ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 12 Bewertungen Frau Berschet ist Kompetent und hilfsbereit aber vorallem sehr einfühlsam. Sehr gute Beratung und sehr Sympathisch. … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margot Rheinheimer-Bradtke
Kanzlei Margot Rheinheimer-Bradtke, Sauerbruchstr. 21a, 65232 Taunusstein 6793.2868560842 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Margot Rheinheimer-Bradtke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Ausführliche Darlegung des Sachverhaltes, gute Beantwortung der Fragen (21.09.2021)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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