3.557 Anwälte für Freiheitsstrafe | Seite 149

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gordian Hablizel
sehr gut
Rechtsanwalt Gordian Hablizel
Strafverteidiger Döring, Hablizel und Kaschel, Elisabethenstrasse 34, 64283 Darmstadt 6837.3484793487 km
Sie haben immer das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Verzichten Sie nicht darauf. Sie können mich immer über meine Notrufnummer erreichen. Ansonsten verweise ich auf meine Bewertungen.
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Gordian Hablizel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Freiheitsstrafe
aus 334 Bewertungen Tolle kompetente Beratung!Sehr netter Mensch, fühle mich sehr gut aufgehoben!Danke Besser geht's nicht (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jochen G. Schneider
sehr gut
Kanzlei Dr. Schneider, Weißdornweg 33, 60433 Frankfurt am Main 6822.3159791574 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Freiheitsstrafe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen G. Schneider gerne zur Verfügung
aus 65 Bewertungen Dr . Schneider ist seit Jahren mein Anwalt und vertretet mich in allen Angelegenheiten! Ich wurde noch nie … (12.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bannert
Rechtsanwaltskanzlei Bannert, Kranichstr. 20, 99734 Nordhausen 6878.4254262139 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert bietet im Bereich Freiheitsstrafe Rechtsberatung und Vertretung
(19.01.2024) Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert, ist für mich einer der besten Anwälte. Er konnte meinen Fall super lösen. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Neumann
Rechtsanwalt Philipp Neumann
Dr. Brauer Rechtsanwälte, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main 6824.2355436505 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Freiheitsstrafe bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Neumann
aus 7 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Neumann ist wirklich weiterzuempfehlen. Sehr schnelle und erfolgreiche Bearbeitung meines … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Christian Meisl
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Christian Meisl
Dr. Meisl RECHTSANWÄLTE, Dr.-Leo-Ritter-Straße 2, 93049 Regensburg 7097.6885715825 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Freiheitsstrafe

Fragen und Antworten

  • Freiheitsstrafe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Freiheitsstrafe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Freiheitsstrafe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Freiheitsstrafe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Freiheitsstrafe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
Die Freiheitsstrafe ist eine staatliche Sanktion, mit der Straftaten sanktioniert werden. Umgangssprachlich wird die Freiheitsstrafe auch als Gefängnisstrafe oder Haftstrafe bezeichnet. Sie wird in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt, kurz: JVA.

Die Dauer der Haftstrafe bestimmt sich nach dem jeweiligen Strafmaß als Höchststrafe und Mindeststrafe, das für die begangene Straftat im Strafgesetzbuch (StGB) vorgesehen ist. So ist zum Beispiel für Betrug gemäß § 263 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu maximal fünf Jahren vorgesehen, wobei für besonders schwere Fälle oder minder schwere Fälle ein längeres bzw. kürzeres Strafmaß vorgeschrieben ist.

Laut dem Gesetz ist eine zu kurz bemessene Freiheitsstrafe zu vermeiden. Laut § 38 StGB darf eine Freiheitsstrafe von unter einem Monat nicht verhängt werden. Und gemäß § 47 StGB ist die Verhängung einer Haftstrafe anstatt einer Geldstrafe von weniger als sechs Monaten nur ausnahmsweise zulässig.

Im deutschen Strafrecht ist das Höchstmaß die lebenslange Freiheitsstrafe, mit der schwerste Verbrechen, zum Beispiel Mord, geahndet werden. Abgesehen von diesem Fall ist die Freiheitsstrafe zeitlich begrenzt. Das Höchstmaß der sogenannten zeitigen Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre (§ 38 StGB).

Das konkrete Strafmaß der Gefängnisstrafe wird vom Strafgericht im Strafverfahren festgelegt, wobei das Gericht nicht nur die gesetzliche Grundlagen, sondern auch den Resozialisierungsgedanken und den Sühneaspekt berücksichtigen muss.

Zudem kann das Gericht bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren eine sogenannte Bewährungsstrafe verhängen und die Haftstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte dann nicht ins Gefängnis, allerdings muss er sich während der Bewährungszeit straffrei verhalten und eventuelle Auflagen erfüllen, die das Gericht gemäß § 59a StGB anordnen kann. Als Beispiel sei hier die Ausgleichung und Wiedergutmachung. Die Wiedergutmachung in diesem Sinne ist nicht mit dem Täter-Opfer-Ausgleich zu verwechseln und setzt umfangreiche Ausgleichsbemühungen und Wiedergutmachungsbestrebungen des Verurteilten voraus. Wird gegen die Bewährungsauflagen verstoßen oder der Verurteilte während der Bewährungszeit straffällig, kann die Bewährung widerrufen werden. Dann muss die volle Freiheitsstrafe verbüßt werden.

Wird die Freiheitsstrafe vollzogen, ist eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich, wenn zwei Drittel der Freiheitsstrafe verbüßt wurden.

Im Jugendstrafrecht kann gegenüber jugendlichen Straftätern ebenfalls eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Jugendstrafe beträgt mindestens sechs Monate und höchstens zehn Jahre. Eine Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung ist ebenfalls möglich. Scheint die Verurteilung zu einer Jugendstrafe noch nicht geboten, kann auf den kürzer bemessenen Jugendarrest zurückgegriffen werden. Der Jugendarrest hat jedoch nicht die Rechtswirkung einer Strafe und kann daher auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Jugendarrest ist also keine Strafe, sondern ein Zuchtmittel und kann als Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest verhängt werden.

Anmerkung: Nicht zu verwechseln ist die Freiheitsstrafe mit der Untersuchungshaft, die als Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt im Ermittlungsverfahren vom Haftrichter angeordnet werden darf und keine Sanktion, sondern eine verfahrenssichernde Maßnahme bei der Ermittlung einer Straftat ist.

(WEL)

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