72 Anwälte für Fristversäumnis | Seite 2
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fristversäumnis
Fragen und Antworten
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Fristversäumnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fristversäumnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Fristversäumnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Fristversäumnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fristversäumnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Fristversäumnis ist ein schwerer Verstoß gegen Anwaltspflichten und führt grundsätzlich zur Anwaltshaftung. Voraussetzung für einen Anspruch des Mandanten auf Schadenersatz nach § 280 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist allerdings, dass ihm aufgrund der Pflichtverletzung des Anwalts ein Vermögensschaden entstanden ist. Übrigens: Grundsätzlich muss der Mandant beweisen, dass er ohne das Fristversäumnis des Rechtsanwalts z. B. den Zivilprozess gewonnen hätte, die Verletzung der Pflichten aus dem Vertrag also ursächlich für den Schaden war.
Ab dem Zeitpunkt der Mandatsübernahme muss sich der Jurist um die Fristberechnung und -einhaltung kümmern. Um ein Fristversäumnis zu vermeiden, muss er seine Kanzlei demnach so organisieren, dass die gesetzten Fristen sofort nach Zustellung der betreffenden Schriftstücke - z. B. einer Behörde - berechnet, in einen Kalender eingetragen und die Akten rechtzeitig wieder zur Bearbeitung vorgelegt werden. Dabei ist etwa zu empfehlen, dass der Anwalt nicht nur einen Papierkalender, sondern auch einen elektronischen Kalender führt, der in der Regel zusammen mit einer sog. Kanzleisoftware erhältlich ist. Das Fristenmanagement darf auch von ausgebildeten Mitarbeitern der Kanzlei durchgeführt werden. Passieren dabei jedoch Fehler, die zu einem Fristversäumnis führen, werden sie dem Anwalt und damit auch dem Mandanten grundsätzlich zugerechnet. Das gilt aber z. B. nicht, wenn der Fehler einem Beschäftigten passiert, der gut ausgebildet ist und bisher längere Zeit fehlerfrei gearbeitet hat. Wird die Fristenkontrolle von qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt, muss der Rechtsanwalt dennoch regelmäßig kontrollieren, ob die von ihm erteilten Arbeitsanweisungen eingehalten werden. Befindet sich ein Mitarbeiter noch in der Ausbildung, kann ihm die Kontrolle der Routinefristen übertragen werden, wenn er die sechsmonatige Probezeit hinter sich hat und sorgfältig überwacht wird.
Als Advokat muss man sehr viele verschiedene Fristen beachten - z. B. im Rahmen der Rechtsbehelfe wie der Berufung oder der Revision bzw. der Klage auf Kündigungsschutz im Arbeitsrecht -, sodass ein Fristversäumnis ein häufiger Grund für die Anwaltshaftung darstellt. Ist es zu einem Fristversäumnis gekommen, muss der Jurist dies unverzüglich seiner Haftpflicht, sog. Berufshaftpflichtversicherung, melden, die dann klärt, ob ein Schadensfall vorliegt.
Kam es zu einem Fristversäumnis, kann der Rechtsanwalt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach den §§ 230 ff. ZPO - Zivilprozessordnung - beantragen. Voraussetzung ist unter anderem jedoch, dass der Anwalt das Fristversäumnis nicht verschuldet hat, z. B. bei unvorhersehbarer Arbeitsunfähigkeit, sofern er ferner versucht hat, eine Fristverlängerung zu erreichen.
(VOI)
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