3.540 Anwälte für Jugendstrafrecht | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ilona Dudek
Rechtsanwältin Ilona Dudek
Kanzlei Ilona Dudek, Oskar-von-Miller-Ring 31, 80333 München 7118.8065318283 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Jugendstrafrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ilona Dudek
(06.04.2021) Frau Rechtsanwältin Dudek hat mich bereits in einigen Fällen beraten und vor Gericht vertreten. Frau Dudek war stehts …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Abate
Rechtsanwalt Marco Abate
Abate Bächle Storp PartmbB, Petrusplatz 11, 89231 Neu-Ulm 7004.7513163212 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Jugendstrafrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marco Abate
aus 7 Bewertungen Mir wurde sehr unkompliziert und kompetent geholfen, vielen Dank dafür! (14.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilfried Markus
sehr gut
Rechtsanwalt Wilfried Markus
Anwaltskanzlei Wilfried Markus, An der Kirche 1, 26897 Esterwegen 6610.1912197824 km
Persönlich. Kompetent immer an Ihrer Seite!
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Jugendstrafrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Wilfried Markus
aus 20 Bewertungen Uns hat der Anwalt sehr gut geholfen und bei den Terminen sehr gut beraten. Es wurde sich ausgiebig Zeit genommen um … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
Liebelt Bürogemeinschaft | Notar und Rechtsanwälte, Lange Str. 77-78, 31675 Bückeburg 6732.9876278406 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Jugendstrafrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Mit sehr viel Zeit, anschaulichen Beispielen und Erklärungen, die selbst wir als Laien verstehen, hat uns Herr Liebelt … (16.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Haberecker MLaw
Rechtsanwalt Marcel Haberecker MLaw
Teichmann International (Schweiz) AG, Bahnhofstr. 82, 8001 Zürich, Schweiz 6968.9863285014 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Haberecker MLaw – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Jugendstrafrecht
(14.04.2023) Sehr strukturiert, sehr kompetent, juristisch wie forensisch versiert, sehr menschlich. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Josef Hösl
Rechtsanwalt Max Josef Hösl
Hösl • Dr. Hösl • Hösl | Fachanwaltskanzlei, Rosenheimer Str. 13, 83714 Miesbach 7156.4113081892 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Jugendstrafrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Max Josef Hösl
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Andresen
sehr gut
Rechtsanwältin Frauke Andresen
Kanzlei Andresen, Rudolf-Diesel-Str. 7, 86899 Landsberg am Lech 7078.2878894259 km
„Gesetze kennen, bedeutet nicht, sich ihre Worte aneignen, sondern ihren Sinn und ihre Tragweite.“ Aus dem Corpus Iuris Civilis, Codex Iustiniani
Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • IT-Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Im Bereich Jugendstrafrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Frauke Andresen
aus 32 Bewertungen Äußerst kompetente Beratung und Erreichbarkeit. Frau Andresen hat die Rechtslage und die Gegenseite korrekt … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Kahle
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Kahle
Zenger & Kahle Rechtsanwälte, Gabelsbergerstr. 9, 80333 München 7118.5608154416 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Kahle im Bereich Jugendstrafrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Ich wurde von Herrn Prof. Kahle sehr gut beraten und vertreten. Habe mich stets gut aufgehoben gefüht und bin mit dem … (08.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Rohloff
Rechtsanwältin Monika Rohloff
Rechtsanwältin Rohloff, Erwin-Fischer-Strasse 3, 17321 Löcknitz 6967.8786731375 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Monika Rohloff unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Jugendstrafrecht
(17.09.2019) Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit des Büros. Er ist eine äußerst freundliche Person Frau Rohlofs Anwältin ist …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Geprägs
Rechtsanwältin Julia Geprägs
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Jugendstrafrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Geprägs
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Balzert-Eß
sehr gut
Bürogemeinschaft Thümlein & Kollegen & Rechtsanwältin Balzert-Eß, Poststraße 16, 87439 Kempten (Allgäu) 7062.8488886585 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Simone Balzert-Eß für Rechtsfragen rund um den Bereich Jugendstrafrecht
aus 21 Bewertungen Sehr schneller Rückruf für eine Terminvereinbarung Sehr freundlich und Kompetent bei der Beratung (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Müller
Rechtsanwalt Stefan Müller
Fried & Müller Rechtsanwälte, Unterer Markt 5, 66538 Neunkirchen 6772.84535152 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Jugendstrafrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Müller gerne zur Verfügung
(29.08.2019) Rechtsanwalt Müller bietet eine durch und durch zielführende, kompetente Rechtsberatung an und überzeugt mit seiner …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Jugendstrafrecht

Fragen und Antworten

  • Jugendstrafrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Jugendstrafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Jugendstrafrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Jugendstrafrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Jugendstrafrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Als Jugendstrafrecht bezeichnet man das Sonderstrafrecht, das auf Jugendliche und Heranwachsende angewendet wird. Es gilt für Kinder und Jugendliche von 14 bis 21 Jahren und sanktioniert eine schuldhaft begangene rechtswidrige Straftat.

Materiell gilt für Jugendliche das Strafrecht nach dem Strafgesetzbuch (StGB), d.h. sie erfüllen bei der Tatbegehung dieselben Tatbestandsmerkmale wie Erwachsene nach dem StGB. Erst auf der Rechtsfolgenseite greift das spezielle Jugendgerichtsgesetz für Jugendliche. Im JGG sind also keine einzelnen Straftatbestände aufgeführt, sondern die Sanktionen und Grundsätze zu Verfahren und Vollzug.

Unter 14-jährige Täter schuldunfähig

Kinder bis zum 13. Lebensjahr sind mangels Strafmündigkeit keiner Strafverfolgung ausgesetzt, selbst wenn sie den Tatbestand einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) rechtswidrig und schuldhaft herbeiführen. Hinweis: Wird ein Kind bis zum 13. Lebensjahr straffällig, so kann das inzwischen als Betreuungsgericht bezeichnete Vormundschaftsgericht entsprechende erzieherische Maßnahmen ergreifen, um die Rückfälligkeit zu verhindern (z.B. Heimunterbringung). Für Erwachsene ab 21 Jahren gilt wiederum das normale Strafrecht.

Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche und Heranwachsende

Die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankerten Altersgrenzen sind also für die Strafmündigkeit entscheidend. Was die Sanktionen angeht, differenziert das JGG zwischen zwei Altersgruppen. Jugendliche sind 14- bis 18-Jährige; als Heranwachsende werden 18- bis 21-Jährige behandelt. Bei Heranwachsenden kommt, je nach Einsichtsfähigkeit des Täters in seine Tat und seinen individuellen Entwicklungs- und Reifezustand Jugendstrafrecht oder das normale Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung: Ist der Heranwachsende wie ein Erwachsener entwickelt, so greift das normale Erwachsenenstrafrecht; liegen bei ihm beispielsweise jedoch Entwicklungsverzögerungen vor, so ist seine Straftat nach Jugendstrafrecht zu ahnden. Dient der unter das Jugendstrafrecht fallende Täter gerade als Soldat bei der Bundeswehr gelten zudem besondere Regeln.

Ganz allgemein gelten im Strafverfahren und im Strafvollzug spezielle Regeln, um Jugendlichen und ihrem Alter erzieherisch gerecht zu werden. So findet beispielsweise bei Jugendlichen die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Je nach Schwere der Tat kann das Jugendgericht durch einen Jugendrichter, als Jugendschöffengericht oder als Jugendkammer auftreten.

Im Rahmen des Jugendstrafrechts wird besonders die Persönlichkeit, Sozialisation und Entwicklung des Täters berücksichtigt. Im normalen Strafrecht für Erwachsene steht eher die schuldhafte Tat im Vordergrund. Gilt für Erwachsene grundsätzlich das Schuldstrafrecht und dienen die Sanktionen dort vorwiegend dem Schuldausgleich, so ist das Jugendstrafrecht dagegen als Erziehungsstrafrecht ausgestaltet, d.h. die Sanktionen verfolgen in erster Linie einen erzieherischen Zweck. Auch das gesamte Strafverfahren und der Strafvollzug sind auf ihre erzieherische Wirkung abgestimmt. Die Strafe richtet sich also primär nach der Einsichtsfähigkeit des Delinquenten ab, also seinen Reife- und Entwicklungszustand zur Zeit der Tatbegehung. Dadurch kann es zur Anwendung von Jugendstrafrecht auf Erwachsene kommen, da das Alter zum Zeitpunkt der Tat entscheidend für die Anwendung von Jugendstrafrecht ist. So kann etwa auch ein Rentner für einen in seiner Jugend begangenen Mord, da dieser keiner Verjährung unterliegt, noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Bestrafung im Jugendstrafrecht

Jugendstrafe

Das Jugendstrafrecht kennt drei Sanktionsarten. Die härteste Sanktion ist die Jugendstrafe. Sie wird vom Jugendrichter nur als allerletztes Mittel angewendet, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist (z.B. bei schädlichen Neigungen). Bei Jugendlichen kann eine Jugendstrafe für Vergehen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt werden, bei einem Verbrechen sogar bis zu 10 Jahren. Für Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht behandelt werden, gilt sowohl für Vergehen als auch für Verbrechen eine Höchststrafe bis zu 10 Jahren. Ausnahmsweise sind bei Mord und Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe möglich. Die Strafdauer hängt wiederum von der erzieherischen Notwendigkeit und der Täterpersönlichkeit ab.

Zuchtmittel

Des Weiteren sieht das Jugendstrafrecht sogenannte Zuchtmittel vor. Zu den Zuchtmitteln zählen laut JGG die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen und der Jugendarrest. Zuchtmittel gelten nicht als Strafe. Die Verwarnung soll dem Täter das Unrecht seiner Tat vor Augen führen. Als Auflage in Frage kommt die Schadenswiedergutmachung, die persönliche Entschuldigung beim Verletzten, die Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung und die  Erbringung von Arbeitsleistungen. Letztere verhängt ein Gericht gerade bei jungen Tätern für kleinere Vergehen wie einen Diebstahl im Kaufhaus oder eine einfache Körperverletzung in Form sogenannter Sozialstunden. Die Arbeit ist dann z. B. in einem Pflegeheim abzuleisten. Werden Sozialstunden nicht abgeleistet oder reichen die milderen Zuchtmittel wegen der Schwere der Tat wie etwa bei einem Raub oder schwerer Körperverletzung nicht aus, droht der Jugendarrest. Dieser lässt sich als Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest verhängen. Der Jugendarrest kann auch zur Bewährung in Verbindung mit einer Jugendstrafe verhängt werden. Eine Aussetzung des Jugendarrests zur Bewährung ist jedoch nicht möglich.

Erziehungsmaßregeln

Die mildeste Sanktionsform bieten die so genannten Erziehungsmaßregeln. Hierbei handelt es sich um Sanktionen, die ausschließlich zur Erziehung angeordnet werden, zum Beispiel Arbeitsanweisungen, Täter-Opfer-Ausgleich oder die Teilnahme an einem Antiaggressionstraining.

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