1.071 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 38

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Roschlau LL.M.
sehr gut
Kanzlei Thomas J. Roschlau, Alte Strasse 9, 49176 Hilter am Teutoburger Wald 6684.9500723907 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Roschlau LL.M.
aus 13 Bewertungen Herr Roschlau hatte in kurzer Zeit mein Anliegen erledigt. Finde ich super klasse. LG (20.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Neupert
Rechtsanwalt Henning Neupert
Albrecht Neupert Suter & Partner, Dianastr. 56, 85540 Haar 7130.2746234684 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Henning Neupert
(16.06.2023) Im Rahmen einer informellen Erstberatung gewann ich von Herrn Neupert den Eindruck, dass er sehr besonnen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristijan Savic
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Savic, Mainzer Landstr. 42, 65795 Hattersheim am Main 6816.0130586833 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kristijan Savic bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 13 Bewertungen Meine Erwartungen und Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung wurden zur vollsten Zufriedenheit … (02.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso
sehr gut
Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso
Artz & Partner Rechtsanwälte, Nymphenburger Straße 137, 80636 München 7116.1266764263 km
Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 88 Bewertungen Haben uns zu jeder Zeit super aufgehoben gefühlt auch wenn die Lufthansa versucht hat uns ständig an der Nase herum zu … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Schmitt
Rechtsanwalt Bernd Schmitt
Rechtsanwälte Köther und Schmitt, Senningsweg 9, 58239 Schwerte 6686.0480514627 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Schmitt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Wir waren mit Herrn RA Schmitt sehr zufrieden; eine ausführliche sehr positive Beurteilung haben wir schon geschrieben … (23.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Krome
Rechtsanwaltskanzlei Krome, Theresienstr. 1, 80333 München 7118.9034935047 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sportrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Krome ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Helen Maus
Rechtsanwältin Helen Maus
Klünder I Nann I Machanek I Rechtsanwälte, Königstrasse 36, 70173 Stuttgart 6930.9589999003 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Helen Maus
aus 9 Bewertungen Wir haben sehr positive Erfahrungen mit der Rechtsvertretung durch Frau Maus gegenüber einem Reiseveranstalter … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor R. Steinhausen
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor R. Steinhausen
Steinhausen Strafverteidiger Rechtsanwälte PartG mbB, Hülskensweg 54, 47447 Moers 6627.250727244 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gregor R. Steinhausen gerne zur Verfügung
aus 44 Bewertungen Herr Steinhausen ist sehr kompetent und weiß was er macht. Er hat immer gute seriöse Lösung. Er hat mir sehr geholfen. (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Kohnle
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Kohnle
Wawra und Gaibler Rechtsanwalts GmbH, Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg 7063.2786197804 km
SPEZIALISIERT AUF VERBRAUCHERSCHUTZ UND ARBEITSRECHT. ERFAHRUNG AUS ÜBER 25.000 MANDATEN IN DEN BEREICHEN DIESELSKANDAL, WIDERRUF KFZ-FINANZIERUNG, DSGVO-DATENLECKS, SCHUFA UND ARBEITSRECHT.
Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Datenschutzrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Kohnle im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Herr Kohnle hat mich in einer Riester Angelegenheit top vertreten. Ich habe nun meine ursprüngliche Rente zurück (07.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Tobias Ostermann
Rechtsanwalt Daniel Tobias Ostermann
Ostermann Rechtsanwälte, Im Handwerkerhof 1, 54338 Schweich 6719.187189978 km
Wir bei Ostermann Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in Angelegenheiten aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht.
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Tobias Ostermann
(18.02.2024) Wir haben Hr. Ostermann als einen sehr professionell arbeitenden Rechtsanwalt kennengelernt. Wir waren von seiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Machleb
Rechtsanwalt Sören Machleb
Rechtsanwalt Sören Ch. Machleb, Hattinger Straße 350, 44795 Bochum 6662.9392789193 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sören Machleb - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Frühauf
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Frühauf
FRÜHAUF & HENNING Rechtsanwälte, Wandsbeker Zollstr. 5, 22041 Hamburg 6723.4182402402 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Frühauf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
aus 41 Bewertungen Super gute Beratung!!! (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Pfaff
Rechtsanwalt Pfaff, Am Herrnacker 3, 64342 Seeheim-Jugenheim 6841.8728727601 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Pfaff
(27.11.2023) Herr RA Pfaff hat sich sofort gemeldet. Wir stehen in Kontakt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Huber
Rechtsanwalt Klaus Huber
HUBER-RECHT.COM, Luitpoldstr. 2, 91550 Dinkelsbühl 6986.7751010434 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Klaus Huber - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
(07.11.2022) Ging Problematik unverzüglich und engagiert an
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Elfering
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Elfering
ELFERING – Dr. HELKENBERG, Rechtsanwälte und Fachanwälte, Espachstraße 5a, 99094 Erfurt 6921.6521455578 km
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren- Bertolt Brecht
Fachanwältin Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Elfering hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 115 Bewertungen Durch Empfehlung habe ich mich an Frau Elfering gewandt um Hilfe zu erhalten. Frau Elfering als auch die Assistenz … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Weyde
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Weyde
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Ich stehe für über 30 Jahre Erfahrung und unterstütze Sie kompromisslos.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Adrian Weyde ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
aus 15 Bewertungen Herr Weyde war sehr freundlich und hilfsbereit und konnte mir sehr gut erklären, was für Möglichkeiten ich habe. Ich … (14.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Mitsch
Stahl & Mitsch, Rechtsanwälte, Kaulbachstr. 12, 34454 Bad Arolsen 6778.1308449477 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Mitsch im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Danny Graßhoff
Rechtsanwalt Danny Graßhoff
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Hauptstr. 44, 01589 Riesa 7039.7198564788 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Danny Graßhoff gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Schmitz
Kanzlei Armin Schmitz, Gartenstr. 28, 56727 Mayen 6723.0049072316 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Armin Schmitz gerne zur Verfügung
(23.12.2020) Vorgehen nach Kündigung den Mieter!
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Marcel Graefen
Rechtsanwalt und Notar Marcel Graefen
BUDIN.rechtsanwälte GbR Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Kaiserstr. 17a, 44135 Dortmund 6676.9875777845 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Marcel Graefen
(06.03.2023) Erstkontaktaufnahme absolut perfekt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Rieß
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Rieß
Fiedler & Rieß Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rotenburger Straße 17, 36199 Rotenburg an der Fulda 6839.6547963163 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stephan Rieß für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 74 Bewertungen Herr Rieß nahm sich sehr viel Zeit für meine Ausführungen des Schadenhergangs. Nach diesem sehr netten Gespräch und … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Burdenski
sehr gut
Kanzlei Burdenski, Auweg 10 c, 35457 Lollar 6798.4091287144 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Kirsten Burdenski – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Kaufvertrag
aus 21 Bewertungen Die beste Anwältin, die ich je hatte! Sehr zuverlässig und mit viel Engagement erledigt sie ihr Rechtsgebiet. Sie … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Klinder
Rechtsanwalt Markus Klinder
Kanzlei Markus Klinder, Bergstr. 19, 45770 Marl 6647.8380897025 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Klinder hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Susane Zutz
Rechtsanwältin Susane Zutz
Zutz & Hedwig Rechtsanwältinnen, Bahnhofstr. 85, 14612 Falkensee 6954.4737040005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susane Zutz gerne zur Verfügung
(25.09.2023) Telefonische Auskunft

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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