1.072 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 45

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Schreiber-Hiltl
sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Schreiber-Hiltl
Kleemann, Iffland & Schreiber-Hiltl, Bahnhofstr. 5, 85051 Ingolstadt 7074.9233891459 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Dagmar Schreiber-Hiltl
aus 36 Bewertungen Frau Schreiber-Hiltl und Ihr Team sind Klasse! Seit Oktober 2020 vertritt mich die Kanzlei perfekt. Frau … (09.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian W. Martin
sehr gut
Rechtsanwalt Christian W. Martin
Rechtsanwaltskanzlei Walter & Arnstein, Ketschendorfer Straße 4, 96450 Coburg 6958.9584018215 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Christian W. Martin ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 43 Bewertungen RA Martin ist ein sympathischer, ausgezeichneter, sehr intelligenter, engagierter Strafverteidiger. Er ist immer … (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Marschner
Rechtsanwalt Roland Marschner
Kanzlei Roland Marschner, Ringstr. 10, 63543 Neuberg 6839.9181468307 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Marschner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen Mir hat bei Herrn Rechtsanwalt Roland Marschner vor allem gefallen, dass ich eine ehrliche Beratung erhalten habe. … (18.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Jaeger
Rechtsanwalt Mario Jaeger
JAEGER Rechtsanwaltskanzlei, Brunnenstraße 13 A, 34537 Bad Wildungen 6798.675823901 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Jaeger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
(04.02.2024) Der Herr Rechtsanwalt Jaeger verfügt nicht nur über kompetentes Fachwissen um das Anliegen seiner Klienten erfolgreich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwaltskanzlei Ernst Scharr, Hauptstr. 9, 92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg 7041.1270392752 km
Recht haben ist kein Zufall - Recht bekommen sollte es auch nicht sein
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
aus 5 Bewertungen Herr Scharr hat mich in meiner Angelegenheit kompetent, umfassend und stets freundlich beraten und betreut. Ich wurde … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Luithlen & von Stackelberg Rechtsanwälte, Karl-Lederer-Platz 13, 82538 Geretsried 7127.7724691858 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 9 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Schmidt-Eberth nimmt sich Zeit und klärt umfassend auf was auf einen Mandanten zukommt. Sie bleibt … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tosja Linden
Rechtsanwältin Tosja Linden
CORDT LINDEN RECHT, Mittelstraße 16, 58553 Halver 6695.6217015047 km
Mit Einfühlungsvermögen, Sensibilität und persönlichem Engagement streite ich mich für Sie: professionell, kompetent und qualifiziert.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Tosja Linden hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
(10.12.2022) Frau Linden war sehr freundlich und aufgeschlossen, hat sich mein Anliegen angehört und mich kompetent über die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Mario Vallelonga
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Mario Vallelonga
Anwaltskanzlei Dr. Vallelonga, Weseler Str. 69, 32257 Bünde 6709.40846939 km
Digitale Rechtsberatung. Unkonventionell. Zeitgemäß.
Zivilrecht • IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Mario Vallelonga - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 41 Bewertungen Ich habe im März 2024 ein Coaching bei F.P. als Closer abgeschlossen. Der reine Videokurs war mit 4900 Euro für mich … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee B. Salchow
sehr gut
Rechtsanwältin Dorothee B. Salchow
rechtskonzept - Rechtsanwälte Salchow & Matzek, Reesendamm 3, 20095 Hamburg 6720.0049675229 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • IT-Recht • Kaufrecht • eBay & Recht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dorothee B. Salchow gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen . (05.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner
Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner
Kanzlei Andreas Hübner, Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt am Main 6826.2690246376 km
Ich möchte gerne Ihr Vertrauter in allen Rechtsfragen sein. Ihr "Familienanwalt" an den Sie sich in allen Rechtsfragen wenden können. Ich oder meine Kollegen helfen.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner
(13.01.2024) Herr Hübner konnte immer sehr flexibel Termine anbieten, auch Abends und am Wochenende. Dabei hat er sich immer Zeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Wilhelm Busch
Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Wilhelm Busch
Kanzlei Hans Wilhelm Busch, Ostendstr. 229-231, 90482 Nürnberg 7014.5995826782 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Wilhelm Busch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen Der Anwalt hat fachlich was drauf. Wow! (12.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Axel Mannherz
Rechtsanwalt und Mediator Axel Mannherz
Kanzlei Mannherz, Marktstr. 14 a, 75203 Königsbach-Stein 6884.7312229948 km
Ich höre Ihnen zu und erst dann berate ich Sie.
Familienrecht • Mediation • Erbrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt und Mediator Axel Mannherz
(28.04.2023) sehr fachkundig, berät anschaulich, freundlich, menschlich, einfühlsam, verständnisvoll, nicht abgehoben
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Pac
Rechtsanwältin Anna Pac
Kanzlei Inhestern, Fundstraße 12, 30161 Hannover 6768.1019331759 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Anna Pac
aus 8 Bewertungen Frau Pac ist sehr zielstrebig und gibt ihr bestes, Ihren Mandanten gut zu vertreten. Auch in Bereichen außerhalb ihres … (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Budrjasov
Rechtsanwalt Alexander Budrjasov
B3 legal, Pestalozzistraße 19, 35394 Gießen 6800.7113215986 km
Datenschutzrecht • eBay & Recht • Kaufrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Budrjasov
aus 7 Bewertungen Großes Lob an die gesamte Kanzlei. Wir wurden schon in mehreren Belangen unterstützt und wurden stets kompetent und … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sanja Sakic
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Rechtsanwältin Sanja Sakic
Anwaltskanzlei Sakic, Langenstraße 36, 28195 Bremen 6675.1819715111 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Sanja Sakic ist Ihr Ansprechpartner für Kaufvertrag
aus 135 Bewertungen Odvjetnica Sanja Sakic mi je pomogla da prijedem sa skolske vize na spajanje porodice, uradila je sto je bilo nemoguce … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist (Uni. BT) Carsten Zinner
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Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist (Uni. BT) Carsten Zinner
Rechtsanwälte Zinner Lang & Breustedt Enger, Schiffstraße 8, 91054 Erlangen 6998.6914484746 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist (Uni. BT) Carsten Zinner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kaufvertrag
aus 16 Bewertungen Herr Zinner hat gut und umsichtig beraten. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt. (02.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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