1.071 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 42

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Profil-Bild Rechtsanwalt Adam Cofala
sehr gut
Rechtsanwalt Adam Cofala
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte, Zeuggasse 7, 86150 Augsburg 7063.119826166 km
Wenn du nicht Recht bekommst, gehe nach links.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Adam Cofala
aus 44 Bewertungen W skrócie chcę napisać parę słów o naszym przypadku , i współpracy z Panem Adamem Cofala. W ostatnim czasie mieliśmy … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Kiener
Rechtsanwalt Axel Kiener
Kanzlei Axel Kiener, Maria-Merian-Str. 8, 85521 Ottobrunn 7129.3242593972 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Kiener ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
(23.04.2024) alles ok bis jetzt
Profil-Bild Rechtsanwalt André Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt André Schäfer
Reimann, Schäfer, Hofmann - KanzleiDomplatz.de, Domplatz 2, 35578 Wetzlar 6790.9253585204 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt André Schäfer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kaufvertrag
aus 31 Bewertungen Hallo lieber Herr Schäfer, auch auf diesem Wege meinen allerherzlichsten Dank! Ich kann mich den anderen Bewertungen … (05.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Kurth
sehr gut
Kurth Rechtsanwälte & Fachanwälte, Keithstr. 14, 10787 Berlin 6972.5367133215 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Kurth – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kaufvertrag
aus 26 Bewertungen Vielen Dank, alles bestens, obwohl sich mein Anliegen zwischenzeitlich erledigt hatte. (21.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Mönkemeyer
Rechtsanwalt Jens Mönkemeyer
Dr. Blanke | Colshorn - Rechtsanwälte und Notare, Trift 31, 29221 Celle 6774.3686754486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Mönkemeyer
(17.04.2024) Dank der Unterstützung von Herrn Mönkemeyer wurde eine Einigung bei meinen Rechtsproblem erreicht. Ich fühlte mich zu …
Profil-Bild Notar Konstantin Krauskopf
sehr gut
Notar Konstantin Krauskopf
Notar Konstantin K. Krauskopf, Grünberger Str. 64, 35394 Gießen 6800.9735228431 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Rechtsanwalt Herr Notar Konstantin Krauskopf
aus 47 Bewertungen Sehr fundierte und vielseitige Beratung, freundliches und reaktionsschnelles Team. Sehr erfahrener und routinierter … (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Inga Nickel
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Rechtsanwältin Inga Nickel
Drewelow, Ziegler & Nickel - Rechtsanwälte, Wallstraße 1A, 18055 Rostock 6814.1735159734 km
Fachanwältin Erbrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Inga Nickel
aus 109 Bewertungen Frau Nickel hat unsere Interessen gegenüber einer Kreuzfahrtgesellschaft erfolgreich vertreten. Die gesamte … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bruns
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Bruns
Remmers, Molzahn & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notar, Am Alten Handelshafen 2, 26789 Leer (Ostfriesland) 6587.9155633904 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Bruns unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 10 Bewertungen Ich bedanke mich für die Hilfe bei der Klärung in unserem Fall (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Rudolf
Rechtsanwalt Markus Rudolf
Rechtsanwälte Hollfelder & Kollegen, Bräuhausstr. 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.7308208486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Rudolf bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kaufvertrag
(21.12.2023) Die gestellte Anfrage wurde prompt und höflich beantwortet. Vielen Dank nochmals!
Profil-Bild Rechtsanwalt Bastian Meyenburg
Rechtsanwalt Bastian Meyenburg
Kanzlei Meyenburg für Verbraucherrecht, Mutter - Ey - Platz 1, 40213 Düsseldorf 6648.7103551154 km
Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bastian Meyenburg unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 9 Bewertungen Ich wohl in schalesweg Holstein kannst ich Geld zurück bekommen vom karamba,netbet Magie red (22.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalie Pfeifle-Dirschka
sehr gut
Rechtsanwältin Natalie Pfeifle-Dirschka
Kanzlei APA, Langertstr. 76, 73431 Aalen 6986.1965232414 km
'Entschlossen in der Sache, verbindlich im Ton'
Fachanwältin Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natalie Pfeifle-Dirschka bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
aus 69 Bewertungen Frau Pfeifle-Dirschka hat sich in unserer Sache jederzeit sehr große Mühe gegeben. Dank ihr kamen wir zu einem … (08.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arnd Burger
sehr gut
Rechtsanwalt Arnd Burger
Rechtsanwälte - Fachanwaltskanzlei Burger & von Leesen, Friedrich-Ebert-Anlage 11 a, 63450 Hanau 6840.0315676388 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Arnd Burger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 75 Bewertungen Hr. Burger hat mich in einem zivilrechtlichen Verfahren (Durchsetzung einer Schmerzensgeldforderung aus … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Wegmann
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Wegmann
Wegmann & Wegmann, Kehrstr. 43, 41334 Nettetal 6608.5425688129 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Wegmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 88 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Herrn Wegmann, er hat trotz Probleme mit der Versicherung alles sehr gut für mich geregelt. … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schomberg
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Rechtsanwalt Oliver Schomberg
Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB, Steinbecker Meile 1, 42103 Wuppertal 6669.9560514457 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Schomberg
aus 25 Bewertungen Rechtsstreit mit der KFZ Versicherung des Unfallverursachers gewonnen (24.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
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Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum, Ernst-Augustin-Straße 2, 12489 Berlin 6987.842331714 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum ist Ihr Ansprechpartner für Kaufvertrag
aus 29 Bewertungen Herr Dr. Blum hat uns schon in mehreren Angelegenheiten sehr erfolgreich und zu unserer vollsten Zufriedenheit … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Schöne
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Kanzlei Schöne, Büchel 15, 41460 Neuss 6645.110373743 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Schöne ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 27 Bewertungen Frau Schöne bereitet sich - auch unter Zeitdruck - präzise vor. Sie hat meine Angelegenheit erfolgreich vertreten und … (17.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag.-iur. Dennis Kallabis
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Rechtsanwalt Mag.-iur. Dennis Kallabis
Anwaltskanzlei Kallabis - Startup, Vertragsrecht, Gerresheimer Landstraße 60, 40627 Düsseldorf 6658.0269756474 km
Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag.-iur. Dennis Kallabis
aus 14 Bewertungen In einem 10 Minuten Gespräch erhielt ich eine präzise Bewertung in drei Punkten, die mir wichtig waren. - Super! (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt | Notar Daniel Haas
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Rechtsanwalt | Notar Daniel Haas
h a a s k ö h l e r Rechtsanwälte PartG mbB | Notar, Opernstraße 11-13, 34117 Kassel 6810.4328039277 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt | Notar Daniel Haas unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 26 Bewertungen Herr Haas hat uns in einem Rechtsstreit über mehrere Jahre betreut und zum Schluss erfolgreich vor Gericht vertreten. … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Martin
Kanzlei Clemens Martin, Danziger Str. 85, 65191 Wiesbaden 6800.6280057452 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Clemens Martin für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Serpil Sevis
Rechtsanwältin Serpil Sevis
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Serpil Sevis ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothea Schwarz
Kanzlei Dorothea Schwarz, Ludwigstr. 159, 86899 Landsberg am Lech 7080.1494244912 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothea Schwarz im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Super (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Frimberger
Rechtsanwalt Michael Frimberger
Rechtsanwaltskanzlei Frimberger, Friedrichstr. 25, 95444 Bayreuth 7014.3683274315 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Michael Frimberger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 7 Bewertungen Herr Frimberger nimmt sich viel Zeit um zu erklären und zu beraten, er ist dabei immer sehr seinem Mandaten zugewandt. … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Isabell von Moltke
Rechtsanwältin Dr. Isabell von Moltke
RvM Anwaltskanzlei, Am Obstkeller 17a, 63743 Aschaffenburg 6864.2347343944 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Isabell von Moltke - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
(13.06.2022) Nachdem ich bereits bei drei Steuerberatern "abgeblitzt" war, hat sich Frau Dr. von Moltke meines Themas …
Profil-Bild Rechtsanwalt André Liedke
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Anwaltskanzlei Liedke, Rosa-Luxemburg-Str. 42, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.0433793938 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt André Liedke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 11 Bewertungen schnelle Reaktion, kompetente Beratung (10.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Kaufvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Kaufvertrag besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.