3.416 Anwälte für Mietpreisbremse

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Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Gladisch
sehr gut
Rechtsanwältin Birgit Gladisch
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte und Steuerberater, Harmoniestr. 1, 44787 Bochum 6662.8903301089 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Steuerrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Birgit Gladisch
aus 16 Bewertungen Frau Gladisch hat mich durch ein komplexes und langwieriges Verfahren begleitet. Sehr engagiert und zielstrebig habe … (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ockers
Rechtsanwalt Markus Ockers
Rechtsanwälte Dr. Flügge & Ockers, Großenhainer Straße 157, 01129 Dresden 7077.0980164173 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ockers vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Wieder hat Herr Ockers mit großen Einsatz mir beiseite gestanden und tolle Arbeit geleistet, er ist ein sehr … (02.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Neidlinger
Rechtsanwältin Annette Neidlinger
Neidlinger & Kronberger Rechtsanwältinnen, Basler Str. 174, 79539 Lörrach 6898.7156233025 km
Fachanwältin Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Annette Neidlinger
Profil-Bild Rechtsanwalt Ekkehard Foth
Rechtsanwalt Ekkehard Foth
Kanzlei Ekkehard Foth, Schützenstr. 13, 70182 Stuttgart 6931.5310178723 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ekkehard Foth
(18.08.2021) Vielen Dank für die Bereitschaft zur Vertretung und das dadurch erzielte gute Ergebnis
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mortsch
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Mortsch
Kanzlei Mortsch, Schloßstr. 11, 07407 Rudolstadt 6954.7598301585 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Mortsch gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Es ist nicht nur die rein juristische Sachkenntnis, die beeindruckend ist, sondern die Persönlichkeit des Anwalts, der … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Martin Prölß
Rechtsanwalt Hans Martin Prölß
Rechtsanwälte und Notar Prölß ·Mühlhaus ·Kollegen, Lerchenweg 8, 38446 Wolfsburg 6828.720345439 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Martin Prölß bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
(26.05.2022) Herr Prölß machte einen netten Eindruck und erklärte mir alles zu meinen Anliegen. ich war sehr zufrieden. D.Steffen
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Walser
Rechtsanwalt Jörg Walser
Rechtsanwalt Jörg-Martin Walser, Willi-Bleicher-Straße 1, 73033 Göppingen 6964.9362804557 km
Langjährige Erfahrung, kurzfristige und flexible Termine, objektive Beratung persönlich und online.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Walser
(31.10.2022) war schnell geantwortet aber leider meine Problem können Ihn nicht Übernehmen
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Babucke
Rechtsanwältin Petra Babucke
BABUCKE & MÜNSTER Rechtsanwälte / Fachanwälte, Hospitalstr. 8, 28790 Schwanewede 6655.0772439602 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Petra Babucke
aus 5 Bewertungen Die Kollegin Babucke hat für mich eine Vertretung in einem Gerichtstermin übernommen. Meine Mandantin sagt, sie war … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
Rechtsanwälte Rheinboldt & Kollegen, Am Murgdamm 1, 76437 Rastatt 6865.241272388 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
(13.08.2023) Wir hatten einen Unfall auf der Reise und wollten unsere Forderungen geltend machen. Mehrfach angeschrieben keine …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Widiger
Rechtsanwältin Claudia Widiger
Kanzlei Claudia Widiger, Markt 21, 18273 Güstrow 6832.5665108056 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Widiger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
(09.04.2024) Frau Widiger hat mir in einer rechtlichen sozialen Sache sehr geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Walbach
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Mirko Walbach, Heidelberger Landstr. 202, 64297 Darmstadt 6839.7415710607 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Walbach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 65 Bewertungen Herr Walbach ist äußerst zuverlässig und hat sich stets schnell auf meine beiden Anfragen gemeldet. Er lieferte … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
sehr gut
Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
Donath-Franke Rechtsanwälte, Alter Steinweg 5, 08056 Zwickau 7025.343533912 km
Von Mensch zu Mensch statt von Anwalt zu Mandant!
Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 47 Bewertungen Ich wurde hier perfekt beraten und sehr gut im Arbeitsrecht vertreten (10.03.2024)
Profil-Bild Avv. Dr. Saskia Leistner
Kanzlei Saskia Leistner, Via Malfer, 15, Garda, Italien 7216.1066001874 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwältin Frau Avv. Dr. Saskia Leistner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(17.01.2017) Kompetenz, klare Analyse und wirtschaftlich tragbare Lösungsvorschläge mit sinnvoll knappen Sätzen haben mich als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Schultz
Rechtsanwalt Jürgen Schultz
Schultz und Carstens Rechtsanwälte, Schwachhauser Heerstr. 53, 28211 Bremen 6676.8326600073 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Schultz
aus 9 Bewertungen RA Jürgen Schultz hat mit seinem Kollegen Carstens einen Rechtstreit übernommen , der mit einem anderen RA in erster … (04.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes
sehr gut
Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes
Meiwes - Turgut Bürogemeinschaft, Hauptstraße 11, 45879 Gelsenkirchen 6653.8490846015 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Sehr zufrieden (31.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Hake
Rechtsanwalt Rainer Hake
Anwaltskanzlei Rainer Hake, Bollhörnkai 1, 24103 Kiel 6687.7270067128 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Rainer Hake
aus 5 Bewertungen Herr Hake begleitete mich im Scheidungsverfahren durch seine grossartige fachliche und menschliche Kompetenz. Ich … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Schön
Rechtsanwältin Gabriele Schön
Kanzlei Gabriele Schön, Werlbergerstr. 28, 86551 Aichach 7072.4455210283 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Schön
(21.04.2023) Frau Schön hat mich sehr freundlich und höflich beraten. Ich wurde von ihr äußerst kompetent vertreten und im …
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Lindemann
sehr gut
Kanzlei Werner Lindemann, Daimlerstr. 3, 76275 Ettlingen 6871.7246555851 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Lindemann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen 5 Sterne (17.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Lost
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Lost
Kanzlei Alexander Lost, Bockenheimer Anlage 7, 60322 Frankfurt am Main 6825.4711602095 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Lost
aus 55 Bewertungen ...der mit seinem Produktpartner Probleme hat. Herr Lost war von Anfang an klar, direkt, transparent und sehr … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wickert
Rechtsanwalt & Notar a. D. Thomas Wickert, Paderborner Straße 2, 10709 Berlin 6970.5713446932 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wickert bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Brodt-Chiadmi
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Brodt-Chiadmi
ABC Rechtsanwaltskanzlei I Kanzlei für Mietrecht, Baurecht, Grundstücksrecht, Am Kabellager 11, 51063 Köln 6676.7773619219 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alexandra Brodt-Chiadmi ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 18 Bewertungen Frau RA Brodt-Chiadmi hat uns schneller als gedacht zum Endergebnis bzw. zum Urteil zu unseren Gunsten gebracht. Eine … (18.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunter Knierim
Rechtsanwalt Gunter Knierim
Kanzlei Gunter Knierim, Bertha-von-Suttner-Str. 10, 14469 Potsdam 6961.6317384526 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gunter Knierim
(19.11.2020) Herzlichen Dank für Ihre kompetente umfassende und freundliche Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars C. Kohler
Rechtsanwalt Lars C. Kohler
Fachanwaltskanzlei Bühler & Kohler, Bahnhofstr. 9, 70806 Kornwestheim 6926.5863485216 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Lars C. Kohler hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(13.10.2022) Der Anwalt Herr Kohler hat mich als seine Mandantin sehr schlecht vertreten. Bei dem ersten Schreiben an den Gegner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Böke
Rechtsanwalt Matthias Böke, Königstraße 55, 30175 Hannover 6768.3015292415 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Böke bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Schnelle Rückmeldung, Verständnisvolle, Unbürokratische und ausführliche Beratung. Bis jetzt wurde auf alle Wünsche … (22.11.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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