483 Anwälte für Visum | Seite 21

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Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr
Verteidiger in Strafsachen, Florianigasse 1, 1160 Wien, Österreich 7410.9378078927 km
Strafrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Visum steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr gerne zur Verfügung
(19.05.2024) Herr Mag. Philipp Slemr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt. Er hat mich am selben Tag meiner Anfrage …
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gut
Rechtsanwältin Gabriele Stender
Anwaltskanzlei Stender, Mülheimer Str. 61, 47058 Duisburg 6638.7107753717 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Medizinrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Visum bietet Frau Rechtsanwältin Gabriele Stender
aus 14 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden,Sie ist Sehr fürsorglich und kraftvoll (01.01.2024)
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Rechtsanwältin/Avokate Xhevahire Klöppner LL.M.
Rechtsanwalt-Avokat-Xhevahire Klöppner,LL.M.-Kosovo-Pristina-Albanien-Tirana, Bulevardi Nena Tereze 47/8, 10000 Pristina, Kosovo 8081.700377444 km
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aus 78 Bewertungen Ein einziges Telefonat hat ausgereicht, um ein großes Problem zu lösen. Eine Anwältin mit diesem Format gehört in die … (07.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Visum

Fragen und Antworten

  • Visum: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Visum umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Visum und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Visum: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Visum sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Ein Visum ist ein Dokument, das für die Einreise ins Ausland erforderlich sein kann. Das Visum ist als vorgezogener Teil der Grenzkontrolle zu sehen. Je nach bestehender Staatsangehörigkeit und Einreiseland kann neben dem Reisepass ein Visum erforderlich sein.

Schon für einen Urlaub im Ausland kann ein Visum erforderlich sein. Dank EU-Recht sind Visa für EU-Bürger in vielen Ländern abgeschafft. Stattdessen genügt der Personalausweis oft schon. Reisepass und Visum sind dann entbehrlich. In anderen Fällen erhält man oft ein vereinfachtes Touristenvisum.

Ein Visum kann auch die Arbeitserlaubnis umfassen. Die ist insbesondere bei einem Studentenjob im Ausland oder einem Au-Pair-Aufenthalt oft der Fall. Die Einzelheiten sind von Land zu Land verschieden. Vor der Ausreise aus Deutschland sollte man sich über die Rechtslage am Zielort informieren. Anderenfalls kann ohne Visum die Einreise verweigert werden.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums sind regelmäßig ein Antrag mit evtl. Foto sowie verschiedene Bestätigungen über eine Krankenversicherung oder ein Arbeitsvertrag im Inland. Dazu muss regelmäßig der Grund für die Einreise angegeben werden. Ein Sprachtest oder sonstige persönliche Fähigkeiten sind jedenfalls für ein Touristenvisum nicht erforderlich.

Aussteller des Visums ist eine Behörde oder die Botschaft des Einreiselandes. Auch das Konsulat kann ggf. ein Visum ausstellen. Eine Visa-Ausstellung direkt am Grenzübergang ist dagegen selten. Das Visum führt nicht zur Einbürgerung oder besonderen Integration in das fremde Land. Es gibt kein Recht auf Asyl oder Familienzusammenführung. Es regelt zunächst nur die Einreise oder Durchreise einer Person und gibt dafür eine Aufenthaltsgenehmigung mit ggf. begrenzter Dauer.

(ADS)

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