80 Anwälte für Waffenschein | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Reime
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Reime
Rechtsanwaltskanzlei Reime, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen 7112.8288158654 km
Das Recht ist für die Wachsamen geschrieben!
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Reime – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenschein
aus 52 Bewertungen ALLES GUT und klar kommuniziert (27.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Beier
Rechtsanwalt Jürgen Beier
Kanzlei Beier, Rottendorfer Str. 2c, 97072 Würzburg 6922.1680828654 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenschein hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Beier
(21.03.2020) Herr Rechtsanwalt Beier nahm sich Zeit , für meine Fragen ! Und beantwortete diese mit sehr großem Fachwissen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Alexander Lawin
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Alexander Lawin
Lawin & Partner - Rechtsanwälte ∙ Fachanwalt ∙ Notar, Bäckerstr. 102, 38640 Goslar 6834.316371803 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Lawin bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenschein
aus 53 Bewertungen Bei Herrn Lawin haben wir sehr schnell einen Termin bekommen. Die Absprachen mit seinem Büro verliefen sehr … (18.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Frhr. v. Boeselager
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Freiherr von Boeselager, St. Johannes 5, 59368 Werne 6679.1071541757 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Waffenschein bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Frhr. v. Boeselager
aus 10 Bewertungen Top Anwalt!!!! Ich kann nur Positives berichten... (17.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Michel
sehr gut
Kanzlei Nils Michel, Salzstraße 35, 48143 Münster 6663.3485873847 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Nils Michel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenschein
aus 11 Bewertungen Sehr kurzfristig hat Herr Michel eine angefangene Anfechtungsklage übernommen, was andere Fachanwälte auf dem Gebiet … (05.12.2017)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Isenberg
Kanzlei Katja Isenberg, Kellenspring 11, 15230 Frankfurt (Oder) 7052.0212785067 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mediation • Opferhilfe • Jagdrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenschein beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Isenberg
aus 8 Bewertungen Frau Isenberg war sehr einfühlsam, hatte konkrete Vorschläge zur Lösung des Problems. (03.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Volquardts
LUHMANN & VOLQUARDTS PartG mbB, Bahnhofstr. 7, 23858 Reinfeld (Holstein) 6733.8756137076 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Volquardts im Bereich Waffenschein bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Promter Rückruf, kompetente Beratung und Hilfe zum Lösen des Problems. DANKE (07.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Finn Dethleff
Rechtsanwalt Finn Dethleff
bow legal, Beethovenplatz 2, 80336 München 7118.4013172306 km
Meine Mandanten wissen wohin sie wollen. Ich sorge dafür, dass sie sicher ankommen.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Finn Dethleff vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenschein

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenschein

Fragen und Antworten

  • Waffenschein: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenschein sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenschein: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenschein umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenschein und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Waffenschein erlaubt nach dem Waffengesetz (WaffG) das Führen einer Waffe, unabhängig davon, ob die Waffe geladen ist oder nicht. Unter Führen versteht man das zugriffsbereite Verfügbarhalten einer Waffe außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums.

Der große Waffenschein

Der große Waffenschein wird nur ausgestellt, wenn der darum Ersuchende bestimmte Voraussetzungen erfüllt und nachweisen kann, z.B. dass er aufgrund seines Berufes „mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern." (§ 19 WaffG)

Die weiteren Voraussetzungen sind ein Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang, Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG, die persönliche Eignung nach § 6 WaffG sowie Volljährigkeit und eine abgeschlossene Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von einer Million Euro für Personen- und Sachschäden.

Die waffenrechtliche Erlaubnis wird höchstens für 3 Jahre ausgestellt, danach ist sie erneut zu beantragen. Sie berechtigt zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen nach der Waffenliste, insbesondere Handfeuerwaffen für Patronenmunition, bei denen Geschosse durch Explosionsgase durch einen Lauf getrieben werden.

Der kleine Waffenschein

Im Gegensatz zum „großen" Waffenschein ermächtigt der kleine Waffenschein nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Prüfzeichen, nicht jedoch zu deren Gebrauch. Er wird lebenslänglich ausgestellt, wenn die Voraussetzungen (Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) gegeben sind. Ein Sachkundenachweis ist nicht notwendig.

Für den nicht zugriffsbereiten Transport von Waffen getrennt von ihrer Munition wird kein Waffenschein benötigt.

Auch bei einem ausgestellten Waffenschein ist das Führen einer Waffe nicht überall zulässig. So verbietet z.B. das Versammlungsgesetz Waffen bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenschein umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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