Anspruch auf Löschung einer TripAdvisor-Bewertung

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Nicht selten passiert es, dass unzufriedene Kunden ihrem Ärger über eine, aus ihrer Sicht, unzureichenden Service auf bekannten Vergleichsplattformen wie TripAdvisor freien Lauf lassen. Oftmals wird bei diesen negativen Bewertungen übertrieben oder ein gänzlich falscher Eindruck vermittelt, der stets durch lediglich subjektive Erfahrungen geprägt ist. Auch Bewertungen als Racheakt sind keine Seltenheit.

Doch was ist, wenn diese Grenze überschritten wurde? Unwahrheiten, Üble Nachrede und Verleumdungen sind grds. unzulässig und schädigen die Reputation eines Unternehmens oft nachhaltig. Durch kompetente Unterstützung von erfahren Rechtsanwälte können die Herausforderungen, die eine Löschung mit sich bringen, bewältigt werden. Häufig reagieren große Internetplattformen wie TripAdvisor nicht auf persönliche Meldungen oder lehnen diese ab. Dadurch, dass TripAdvisor aber eine der größten Vergleichsplattformen für Hotels, Restaurants, Cafes und ähnliches ist, hat diese eine enorm hohe Reichweite.

Die Anwälte der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben sich auf den Reputationsschutz spezialisiert und legen großen Wert auf akademische Exzellenz und fachliche Expertise. Wir beschäftigen uns regelmäßig mit negativen Bewertungen und haben unzählige außergerichtlich und bei den zuständigen Amts- und Landgerichten löschen lassen. Gerne helfen und beraten wir, wenn Sie gegen eine Bewertungsplattform wie TripAdvisor, Jameda, Google, Facebook, Yelp, Sanego, Xing, Kununu vorgehen oder eine Bewertung löschen lassen möchten. Sowohl bei der Löschung des gesamten Profils als auch bei der Löschung einzelner rechtsverletzender Kommentare stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.



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