Beleidigung als Straftat: Definition, Formen und Folgen
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Inhaltsverzeichnis
- Beleidigung: Definition nach § 185 StGB, Formen und Beispiele
- Wann ist eine Beleidigung strafbar?
- Unterschied Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung
- Beleidung: Strafe droht!
- Anzeige wegen Beleidigung erhalten: Das sollten Beschuldigte wissen
- Anzeige wegen Beleidigung erstatten: Was Opfer beachten sollten
- Häufige Fragen und Antworten zum Thema Beleidigung
Die Grenzen, wann eine negative Äußerung als Beleidigung von jemandem aufgefasst wird, sind im Privaten oft nicht eindeutig gesetzt. Wie eine Beleidigung rechtlich definiert wird, ab wann sie strafbar ist und welche konkreten Strafen drohen, erfahren Sie von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer und Rechtsanwältin Manon Heindorf.
Experten-Autoren dieses Themas
Beleidigung: Definition nach § 185 StGB, Formen und Beispiele
Definition
Der Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB zählt zu den sogenannten „Ehrdelikten“. Das zu schützende Rechtsgut ist also die Ehre eines Menschen. Eine strafbare Beleidigung begeht man, wenn man die Ehre eines anderen Menschen herabzusetzen versucht. Es handelt sich um ein Vorsatzdelikt, eine versehentliche Beleidigung gibt es nicht.
Formen
Eine Beleidigung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
- durch eine mündliche oder schriftliche Aussage wie Schmähworte („Arschloch!“) oder herabsetzende Behauptungen („Die hat sich hochgeschlafen!“)
- durch abfällige Gesten (z. B. Zeigen des Mittelfingers), aber auch durch Tätlichkeiten wie Anspucken oder sogar durch Unterlassungen
- im persönlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer oder in dessen Abwesenheit, etwa in den sozialen Medien
Beleidigungen, die nicht aufgrund ihrer Aussage, sondern aufgrund der Umstände der Äußerung als solche zu bewerten sind, nennt man „Formalbeleidigungen“.
Beleidigung vs. Meinungsfreiheit
Bei Ehrdelikten steht die Justiz ständig vor der Schwierigkeit, den Schutz des Persönlichkeitsrechtes mit dem der Meinungsfreiheit abzuwägen. Entscheidende Fragen sind dabei etwa:
- Hat die Aussage eine sachliche Grundlage?
- Dient sie nur der Diffamierung des Opfers oder einem höheren Zweck?
- Erhebt sie den Anspruch, ernst genommen zu werden?
„Sexualisierte Beleidigung“
Diese Sonderform steht nicht im Strafgesetzbuch, taucht aber als Begriff in der Rechtspraxis immer wieder auf. Sie wird, abhängig vom konkreten Einzelfall, vom Sexualstrafrecht überlagert. So handelt es sich bei einer sexualisierten Beschimpfung (z. B. „Schlampe“) um eine einfache Beleidigung gemäß § 185 StGB, bei Tätlichkeiten oder eindeutigen Aufforderungen aber eher um sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) oder sexuelle Nötigung (§ 177 StGB).
„Verhetzende Beleidigung“ (§ 192 StGB)
Dieser höchst problematische, kürzlich erfundene Straftatbestand bezieht sich auf Aussagen, von denen sich jemand beleidigt fühlt, da er/sie/es sich z. B. einer nationalen, religiösen, weltanschaulichen, sexuellen oder ethnischen Gruppe zugehörig fühlt, die durch die betreffende Aussage beleidigt wird. Wer Inhalte an eine Person gelangen lässt, die sich potenziell davon beleidigt fühlen könnte, riskiert nunmehr, sich strafbar zu machen. Es bedarf weder eines konkreten Bezugs auf die Person des „Opfers“ noch einer Öffentlichkeitswirkung.
Wann ist eine Beleidigung strafbar?
Beleidigungsfreie Sphären
Wird eine despektierliche Aussage im Vertrauen, im engsten Familienkreis oder unter Eheleuten getätigt, spricht man von einer „beleidigungsfreien Sphäre“, in der straflos Tatsachenbehauptungen oder Werturteile ausgetauscht werden können.
Beleidigung einer Gruppe
Grundsätzlich gilt, dass eine strafbare Beleidigung einen objektiv erkennbaren Bezug zu einer Person haben muss. Kollektivbeleidigungen („all cops are bastards“ etc.) sind daher nur strafbar, wenn sie provokant im Angesicht eines Angehörigen der betreffenden Gruppe getätigt oder mit einer anderen klaren Individualisierung oder Eingrenzung auf einen bestimmten Personenkreis versehen wurden. Der § 192 StGB hat diesen ohnehin schwierig zu handhabenden Rechtsgrundsatz jedoch in Bezug auf einige bestimmte Gruppen praktisch aufgelöst.
Satire
Ein weiterer schwieriger Punkt ist die Kunst- und Satirefreiheit, da hier immer eine Öffentlichkeitswirkung gegeben ist. Entscheidendes Kriterium bei der Feststellung, ob es sich bei einem Inhalt um Satire oder eine strafbare Beleidigung handelt, ist – abgesehen von der Aufweichung durch § 192 StGB – das Vorhandensein eines berechtigten Interesses seitens des „Täters“.
Antragsdelikt
Beleidigung ist gemäß § 194 Abs. 1 StGB ein Antragsdelikt, kann also nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn das Opfer (oder wer sich dafür hält) binnen 3 Monaten Anzeige erstattet und einen Strafantrag stellt. Ausnahme sind Fälle von besonderem öffentlichen Interesse.
Einen Strafantrag kann das Opfer zurückziehen. Wenn kein öffentliches Interesse an dem Fall besteht, wird das Ermittlungsverfahren dann eingestellt.
Verjährung
Beleidigung verjährt nach 3 Jahren. Danach kann sie nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit Abschluss der Tat.
Unterschied Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind allesamt Ehrdelikte, die im Volksmund „Rufmord“ genannt werden.
Eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung, die nicht erwiesenermaßen wahr ist, gilt als üble Nachrede gemäß § 186 StGB. Beispiel: In einer Vereinskasse fehlt Geld, und jemand äußert die Vermutung, der zweite Vorsitzende habe in die Kasse gegriffen.
Eine ehrverletzende Behauptung, die erwiesenermaßen unwahr ist und wider besseres Wissen getätigt wird, gilt als Verleumdung gemäß § 187 StGB. Beispiel: Jemand liegt im Streit mit seinem Nachbarn und verbreitet erfundene Geschichten darüber, dass der Nachbar wegen Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft sei.
Sowohl üble Nachrede als auch Verleumdung sind Behauptungen über jemanden gegenüber Dritten, während eine Beleidigung – egal ob Beschimpfung, Geste oder Tätlichkeit – gegenüber dem Opfer selbst erfolgt.
Beleidung: Strafe droht!
Die Strafe der Beleidigung besteht in einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. bis zu zwei Jahren, sofern eine Beleidigung in tätlicher Form erfolgt ist. Letzteres bedeutet, dass mit der Beleidigung unmittelbar körperlich, im ehrverletzenden Sinn, auf die andere Person eingewirkt werden muss. Dies kann sowohl in Gestalt der Erzwingung eines entwürdigenden Zustandes, also beispielsweise durch das Abschneiden der Haare oder des Barts, zum Ausdruck kommen oder aber in Gestalt einer körperlichen Duldung, wie beispielswiese durch das Anspucken der anderen Person.
Für Beleidigungen gilt die Besonderheit, dass diese strafrechtlich nur dann verfolgt werden können, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde (dazu s. o.).
Beleidigungen werden in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe geahndet. Eine Freiheitsstrafe kommt in Betracht, wenn der Täter bereits erheblich (einschlägig) vorbestraft ist. Von der Rechtsprechung als Beleidigung eingestuft wurde zum Beispiel das Tippen an die Stirn, ergo das umgangssprachliche „den Vogel zeigen“, oder das Bezeichnen eines Polizeibeamten als „Scheißbullen“. Wobei das in der Gesellschaft oft adaptierte Verhalten des „Vogelzeigens“ sicherlich am unteren Rand der Beleidigungsschwelle einzuordnen sein dürfte und daher, wenn überhaupt, lediglich mit einer geringen Geldstrafe von maximal 30 Tagessätzen belegt werden würde. Bei guter Verteidigung ist auch die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen möglich. Die Beleidigung von Polizeibeamten als „Scheißbullen“ dürfte hier schwerer wiegen. Beleidigungen zum Nachteil von Organen der Rechtspflege werden grundsätzlich mit höheren Gelstrafen belegt. Realistisch kann hier mit einer Gelstrafe von 60 Tagessätzen gerechnet werden. Bei einem Ersttäter besteht bei ordentlicher Verteidigung aber grundsätzlich auch die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, gem. § 153a StPO.
Anzeige wegen Beleidigung erhalten: Das sollten Beschuldigte wissen
Sofern Sie diese Situation trifft und Sie werden als Täter einer Beleidigung beschuldigt, sollten Sie dies nicht verharmlosen. Je nach Tathergang, Schwere der Beleidigung und dem persönlichen Strafregister kann eine Beleidigung durchaus empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wird bei der Polizei gegen Sie eine Beleidigung zur Anzeige gebracht, sollten Sie in keinem Falle ohne Rücksprache mit einem Anwalt den zugesandten Anhörungsbogen ausfüllen oder gar einen Termin zur polizeilichen Vernehmung wahrnehmen. Sollten Sie also eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben, kontaktieren Sie unbedingt Ihren Anwalt des Vertrauens.
Ihr Anwalt hat die Aufgabe, den Tatvorwurf durch Hinzuziehung von günstigen Begleitumständen für Sie mit einer Einstellung, eventuell sogar schon im Ermittlungsverfahren, aus der Welt zu schaffen, oder sollte die Beleidigung schwerer wiegen, in einem etwaigen Strafverfahren auf eine geringe Geldstrafe zu plädieren. Ihr Verteidiger sollte sich insbesondere auch mit der Abwägung zwischen der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auseinandersetzen und Ihren Sachverhalt hierunter subsumieren. Ein Rechtsanwalt kann bereits früh im Verfahren dafür Sorge tragen, dass das Recht der Meinungsfreiheit ausreichend beachtet wird. In vielen Fällen kann so eine Anklage und damit eine öffentliche Hauptverhandlung verhindert werden.
Nicht zu verachten sind neben den strafrechtlichen Folgen im Zweifel auch die dem Beleidigten zustehenden zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz. Der Ausgang des Strafverfahrens kann bereits erhebliche Auswirkungen auf die spätere Schadensersatzklage haben. Umgekehrt kann die vorherige zivilrechtliche Einigung ein gutes Licht auf das folgende Strafverfahren werfen. Aus diesem Grund lohnt sich bereits aus diesem Grund das frühzeitige Kontaktieren eines Rechtsanwalts.
Anzeige wegen Beleidigung erstatten: Was Opfer beachten sollten
Die Gefahr, selbst Opfer einer Beleidigung zu werden, ist in unserer heutigen schnelllebigen und digitalisierten Gesellschaft groß. Es empfiehlt sich als Betroffener, nicht auf eine etwaige Beleidigung einzugehen und ruhig zu bleiben. Ein etwaiger Gegenangriff führt im Zweifel erst einmal selbst zur Anzeige, auch wenn hierbei sicherlich die Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB oder aber die Konstellation der wechselseitig begangenen Beleidigungen gem. § 199 StGB eine Rolle spielen.
Als Opfer einer Beleidigung steht es Ihnen frei, dies zur Anzeige zu bringen. Anzeige erstatten können Sie bei jeder Polizeidienstelle, Staatsanwaltschaft oder über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes. Es empfiehlt sich allerdings, den Sachverhalt zuvor von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Dieser kann einschätzen, welche Erfolgsaussichten eine Strafanzeige hat und ob Ihnen möglicherwiese zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Gestalt eines Schmerzensgeldes zustehen.
Auch kann Ihr Anwalt für Sie die Strafanzeige bei den zuständigen Behörden erstatten. Es besteht auch die Möglichkeit, die Ihnen zustehenden Schmerzensgeldansprüche im Rahmen des sog. Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren geltend zu machen, sodass Ihnen die Beschreitung des Zivilrechtsweges erspart bleiben kann.
Sollten Sie Opfer einer Beleidigung geworden sein, wenden Sie sich an Ihren Anwalt des Vertrauens, der Sie diesbezüglich umfassend beraten kann.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Beleidigung
Was gilt als Beleidigung?
Grundsätzlich kann jeder in Deutschland seine Meinung gemäß Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 GG frei äußern. Aber auch die Meinungsfreiheit kann eingeschränkt sein, wenn andere Grundrechte dem gegenüberstehen: Verletzt eine Äußerung die persönliche Ehre einer Person, kann die Grenze der Meinungsäußerungsfreiheit erreicht sein, wenn in der Äußerung „Missachtung oder Nichtachtung“ zum Ausdruck kommt. Insofern findet die Meinungsfreiheit eine Grenze, wenn der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt ist.
Wann ist eine Beleidigung strafbar?
Nicht jede „gefühlte“ Beleidigung erfüllt auch tatsächlich den Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB. Notwendig ist ein ehrverletzendes Werturteil oder eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung, die gegenüber bzw. in Bezug auf eine bestimmte Person geäußert wird. Selbst dann ist aber nicht jede beleidigende Äußerung als Beleidigung strafbar.
Kann eine Beleidigung verjähren?
Handelt es sich um eine strafbare Beleidigung, gilt – wie für andere Straftaten – eine Verjährungsfrist. Die sogenannte Verfolgungsverjährung beträgt im Falle einer Beleidigung nach § 185 1. Halbsatz StGB grundsätzlich 3 Jahre. Wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung oder tätlich etc. (§ 185 2. Halbsatz StGB) erfolgt ist, verjährt die Beleidigung hingegen in fünf Jahren.
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Rechtstipps zu "Beleidigung" | Seite 11
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09.05.2023 Rechtsanwalt Michael Goldmaier„… sind wie folgt: Unangemessener Inhalt: Jede Art von obszönem, vulgärem oder beleidigendem Inhalt kann zur Löschung führen. Hassreden, Diskriminierung und Schikanen fallen ebenfalls in diese Kategorie. Irreführung …“ Weiterlesen
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02.02.2024 Rechtsanwalt Matthias Büchel„… und nicht kritikfähig sind. 3. Unterlassungsansprüche gegen die Mobber Wenn Mobbinghandlungen die Schwelle zu Rechtsverletzungen überschreiten (z. B. durch Beleidigung oder Verleumdung), gibt es die Möglichkeit …“ Weiterlesen
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07.05.2023 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… , ist keine Abmahnung vor der Kündigung nötig. Die Gründe für eine fristlose Regelung sind eng geregelt. Denkbar ist beispielsweise eine grobe ehrverletzende Beleidigung, und auch Körperverletzungen …“ Weiterlesen
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24.04.2023 Rechtsanwalt Volker Nann„… , öffentliche Beleidigungen oder rassistische Beleidigungen. Ob der für die Kündigung herangezogene Grund tatsächlich eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ist dann üblicherweise im Rahmen …“ Weiterlesen
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19.03.2024 Rechtsanwalt Matthias Büchel„… Psychoterror gedacht war. b) Beleidigung, § 185 StGB Eine Beleidigung ist eine Aussage oder eine Handlung, durch die der Gegenüber herabgewürdigt wird. Es gibt kaum einen Fall von häuslicher Gewalt …“ Weiterlesen
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22.04.2023 Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk„… . Eine Strafbarkeit wegen einer verbalen Äußerung kommt jedoch allenfalls wegen Beleidigung gem. § 185 StGB in Betracht. Von § 184 i StGB ebenfalls nicht erfasst sind Gesten, Hinterherpfeifen, Anstarren …“ Weiterlesen
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20.04.2023 Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald„… effektiven Maßnahmen, um zu verhindern, dass Nutzer private und persönliche Bilder anderer Nutzer missbrauchen, um Fake News zu verbreiten oder andere zu diffamieren oder zu beleidigen …“ Weiterlesen
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19.04.2023 Rechtsanwalt Dominik Wawra„… eindämmen. In einem Eckpunktepapier werden nun konkrete Maßnahmen vorgestellt, die Betroffene vor Beleidigungen und Beschimpfungen schützen sollen. Es ist bekannt, dass der Umgang im Internet oft …“ Weiterlesen
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17.04.2023 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… einer falschen Strafanzeige schlimmstenfalls zu einer eigenen Strafbarkeit führen kann. Hier stehen strafrechtliche Vorwürfe wie Beleidigung , Verleumdung , üble Nachrede , falsche Verdächtigung …“ Weiterlesen
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17.04.2023 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… als in der realen Welt Opfer von Hass im Internet, seien es Beleidigungen oder Verleumdungen - sollen effektiver geschützt werden. Endlich kommt in der Rechtsordnung an, dass die Freiheit des Internets …“ Weiterlesen
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12.06.2023 Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch„… Konsequenzen wie Nötigung, Bedrohung und Beleidigung nach sich ziehen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass die Täter in mafiösen Strukturen organisiert sind und diese AnyDesk Betrugsmasche …“ Weiterlesen
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13.04.2023 Rechtsanwältin Dagmara Döll LL.M.(Limerick)„Hass-Kommentare in sozialen Medien wie Facebook, Instagram und co. sind heut zu Tage keine neumodische Erscheinung mehr, sondern betreffen mittlerweile die meisten Nutzer. Beleidigungen …“ Weiterlesen
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11.04.2023 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… gegen den Arbeitgeber oder gegen Kollegen (Arbeitszeitbetrug, Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung) kann direkt eine Kündigung – oft eine fristlose – ausgesprochen werden …“ Weiterlesen
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05.04.2023 Rechtsanwalt Julian Körner„… durch Beleidigung gerechtfertigt ist. Konkret ging es um einen Fall, bei dem ein Mieter seinen Nachbarn wiederholt und ungerechtfertigt beschimpft hatte und daraufhin vom Vermieter fristlos gekündigt wurde …“ Weiterlesen
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04.04.2023 Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff„… Streitigkeiten sind hierbei Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und einfache Körperverletzung [3] . Die Gegenanzeige nach § 164 StGB kann nur Erfolg haben, wenn der Anzeigeerstatter entgegen …“ Weiterlesen
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20.03.2024 Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla„… Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen , Beleidigungen oder anderweitig rechtswidrige Inhalte beinhaltet. Sind auch Sie als Arbeitgeber von einer negativen Google Bewertung durch einen ehemaligen …“ Weiterlesen
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Wie sollte ich mich nach Erhalt eines Strafbefehls verhalten? – Fachanwalt für Strafrecht informiert24.03.2023 Rechtsanwalt Sören Grigutsch„… vor allem bei kleinerer Kriminalität („Schwarzfahren“, Beleidigung, …) zur Anwendung. Auf der Hand liegt: Das Verfahren brilliert durch seine hohe Verfahrensökonomie. Vorbereitung und Durchführung …“ Weiterlesen
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22.03.2023 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy„… -Familiengericht- zu der Überzeugung gelangt, dass der Antragsgegner habe seine Ehefrau wiederholt beleidigt und sie zum Teil tätlich angegriffen. Hinsichtlich der bekundeten Beleidung stütze …“ Weiterlesen
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21.03.2023 Rechtsanwalt David Geßner LL.M.„… in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und möchten sich etwa gegen die Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild oder gegen beleidigende Äußerungen, die Ihr Ehrgefühl verletzen, wehren, dann helfen wir Ihnen …“ Weiterlesen
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21.03.2023 Rechtsanwalt Sören Grigutsch„… wegen Beleidigung ). Da sich Tatsachenaussagen auf konkrete Geschehnisse oder Zustände beziehen, sind sie entweder wahr oder unwahr; Werturteile können einen solchen Wahrheitsgehalt ihrer Natur …“ Weiterlesen
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20.03.2023 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… durch Bildaufnahmen nach § 201a StGB (grundsätzlich Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe). Ferner kann das unbefugte Weiterleiten von Nacktbildern unter Umständen eine Beleidigung nach § 185 StGB …“ Weiterlesen
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17.03.2023 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… zum Beispiel eine einfache Körperverletzung , eine Beleidigung oder der Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr . Für ein Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit ist gem. § 153 Abs.1 StPO …“ Weiterlesen
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13.04.2023 Rechtsanwalt Pascal Croset„… . Unter die an sich geeigneten Gründe fallen folgende: • die beharrliche Arbeitsverweigerung • die Begehung von Straftaten (so z.B. Arbeitszeitbetrug, Unterschlagung, Beleidigungen des Arbeitgebers …“ Weiterlesen