Beleidigung als Straftat: Definition, Formen und Folgen
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Inhaltsverzeichnis
- Beleidigung: Definition nach § 185 StGB, Formen und Beispiele
- Wann ist eine Beleidigung strafbar?
- Unterschied Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung
- Beleidung: Strafe droht!
- Anzeige wegen Beleidigung erhalten: Das sollten Beschuldigte wissen
- Anzeige wegen Beleidigung erstatten: Was Opfer beachten sollten
- Häufige Fragen und Antworten zum Thema Beleidigung
Die Grenzen, wann eine negative Äußerung als Beleidigung von jemandem aufgefasst wird, sind im Privaten oft nicht eindeutig gesetzt. Wie eine Beleidigung rechtlich definiert wird, ab wann sie strafbar ist und welche konkreten Strafen drohen, erfahren Sie von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer und Rechtsanwältin Manon Heindorf.
Experten-Autoren dieses Themas
Beleidigung: Definition nach § 185 StGB, Formen und Beispiele
Definition
Der Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB zählt zu den sogenannten „Ehrdelikten“. Das zu schützende Rechtsgut ist also die Ehre eines Menschen. Eine strafbare Beleidigung begeht man, wenn man die Ehre eines anderen Menschen herabzusetzen versucht. Es handelt sich um ein Vorsatzdelikt, eine versehentliche Beleidigung gibt es nicht.
Formen
Eine Beleidigung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
- durch eine mündliche oder schriftliche Aussage wie Schmähworte („Arschloch!“) oder herabsetzende Behauptungen („Die hat sich hochgeschlafen!“)
- durch abfällige Gesten (z. B. Zeigen des Mittelfingers), aber auch durch Tätlichkeiten wie Anspucken oder sogar durch Unterlassungen
- im persönlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer oder in dessen Abwesenheit, etwa in den sozialen Medien
Beleidigungen, die nicht aufgrund ihrer Aussage, sondern aufgrund der Umstände der Äußerung als solche zu bewerten sind, nennt man „Formalbeleidigungen“.
Beleidigung vs. Meinungsfreiheit
Bei Ehrdelikten steht die Justiz ständig vor der Schwierigkeit, den Schutz des Persönlichkeitsrechtes mit dem der Meinungsfreiheit abzuwägen. Entscheidende Fragen sind dabei etwa:
- Hat die Aussage eine sachliche Grundlage?
- Dient sie nur der Diffamierung des Opfers oder einem höheren Zweck?
- Erhebt sie den Anspruch, ernst genommen zu werden?
„Sexualisierte Beleidigung“
Diese Sonderform steht nicht im Strafgesetzbuch, taucht aber als Begriff in der Rechtspraxis immer wieder auf. Sie wird, abhängig vom konkreten Einzelfall, vom Sexualstrafrecht überlagert. So handelt es sich bei einer sexualisierten Beschimpfung (z. B. „Schlampe“) um eine einfache Beleidigung gemäß § 185 StGB, bei Tätlichkeiten oder eindeutigen Aufforderungen aber eher um sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) oder sexuelle Nötigung (§ 177 StGB).
„Verhetzende Beleidigung“ (§ 192 StGB)
Dieser höchst problematische, kürzlich erfundene Straftatbestand bezieht sich auf Aussagen, von denen sich jemand beleidigt fühlt, da er/sie/es sich z. B. einer nationalen, religiösen, weltanschaulichen, sexuellen oder ethnischen Gruppe zugehörig fühlt, die durch die betreffende Aussage beleidigt wird. Wer Inhalte an eine Person gelangen lässt, die sich potenziell davon beleidigt fühlen könnte, riskiert nunmehr, sich strafbar zu machen. Es bedarf weder eines konkreten Bezugs auf die Person des „Opfers“ noch einer Öffentlichkeitswirkung.
Wann ist eine Beleidigung strafbar?
Beleidigungsfreie Sphären
Wird eine despektierliche Aussage im Vertrauen, im engsten Familienkreis oder unter Eheleuten getätigt, spricht man von einer „beleidigungsfreien Sphäre“, in der straflos Tatsachenbehauptungen oder Werturteile ausgetauscht werden können.
Beleidigung einer Gruppe
Grundsätzlich gilt, dass eine strafbare Beleidigung einen objektiv erkennbaren Bezug zu einer Person haben muss. Kollektivbeleidigungen („all cops are bastards“ etc.) sind daher nur strafbar, wenn sie provokant im Angesicht eines Angehörigen der betreffenden Gruppe getätigt oder mit einer anderen klaren Individualisierung oder Eingrenzung auf einen bestimmten Personenkreis versehen wurden. Der § 192 StGB hat diesen ohnehin schwierig zu handhabenden Rechtsgrundsatz jedoch in Bezug auf einige bestimmte Gruppen praktisch aufgelöst.
Satire
Ein weiterer schwieriger Punkt ist die Kunst- und Satirefreiheit, da hier immer eine Öffentlichkeitswirkung gegeben ist. Entscheidendes Kriterium bei der Feststellung, ob es sich bei einem Inhalt um Satire oder eine strafbare Beleidigung handelt, ist – abgesehen von der Aufweichung durch § 192 StGB – das Vorhandensein eines berechtigten Interesses seitens des „Täters“.
Antragsdelikt
Beleidigung ist gemäß § 194 Abs. 1 StGB ein Antragsdelikt, kann also nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn das Opfer (oder wer sich dafür hält) binnen 3 Monaten Anzeige erstattet und einen Strafantrag stellt. Ausnahme sind Fälle von besonderem öffentlichen Interesse.
Einen Strafantrag kann das Opfer zurückziehen. Wenn kein öffentliches Interesse an dem Fall besteht, wird das Ermittlungsverfahren dann eingestellt.
Verjährung
Beleidigung verjährt nach 3 Jahren. Danach kann sie nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit Abschluss der Tat.
Unterschied Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind allesamt Ehrdelikte, die im Volksmund „Rufmord“ genannt werden.
Eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung, die nicht erwiesenermaßen wahr ist, gilt als üble Nachrede gemäß § 186 StGB. Beispiel: In einer Vereinskasse fehlt Geld, und jemand äußert die Vermutung, der zweite Vorsitzende habe in die Kasse gegriffen.
Eine ehrverletzende Behauptung, die erwiesenermaßen unwahr ist und wider besseres Wissen getätigt wird, gilt als Verleumdung gemäß § 187 StGB. Beispiel: Jemand liegt im Streit mit seinem Nachbarn und verbreitet erfundene Geschichten darüber, dass der Nachbar wegen Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft sei.
Sowohl üble Nachrede als auch Verleumdung sind Behauptungen über jemanden gegenüber Dritten, während eine Beleidigung – egal ob Beschimpfung, Geste oder Tätlichkeit – gegenüber dem Opfer selbst erfolgt.
Beleidung: Strafe droht!
Die Strafe der Beleidigung besteht in einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. bis zu zwei Jahren, sofern eine Beleidigung in tätlicher Form erfolgt ist. Letzteres bedeutet, dass mit der Beleidigung unmittelbar körperlich, im ehrverletzenden Sinn, auf die andere Person eingewirkt werden muss. Dies kann sowohl in Gestalt der Erzwingung eines entwürdigenden Zustandes, also beispielsweise durch das Abschneiden der Haare oder des Barts, zum Ausdruck kommen oder aber in Gestalt einer körperlichen Duldung, wie beispielswiese durch das Anspucken der anderen Person.
Für Beleidigungen gilt die Besonderheit, dass diese strafrechtlich nur dann verfolgt werden können, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde (dazu s. o.).
Beleidigungen werden in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe geahndet. Eine Freiheitsstrafe kommt in Betracht, wenn der Täter bereits erheblich (einschlägig) vorbestraft ist. Von der Rechtsprechung als Beleidigung eingestuft wurde zum Beispiel das Tippen an die Stirn, ergo das umgangssprachliche „den Vogel zeigen“, oder das Bezeichnen eines Polizeibeamten als „Scheißbullen“. Wobei das in der Gesellschaft oft adaptierte Verhalten des „Vogelzeigens“ sicherlich am unteren Rand der Beleidigungsschwelle einzuordnen sein dürfte und daher, wenn überhaupt, lediglich mit einer geringen Geldstrafe von maximal 30 Tagessätzen belegt werden würde. Bei guter Verteidigung ist auch die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen möglich. Die Beleidigung von Polizeibeamten als „Scheißbullen“ dürfte hier schwerer wiegen. Beleidigungen zum Nachteil von Organen der Rechtspflege werden grundsätzlich mit höheren Gelstrafen belegt. Realistisch kann hier mit einer Gelstrafe von 60 Tagessätzen gerechnet werden. Bei einem Ersttäter besteht bei ordentlicher Verteidigung aber grundsätzlich auch die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, gem. § 153a StPO.
Anzeige wegen Beleidigung erhalten: Das sollten Beschuldigte wissen
Sofern Sie diese Situation trifft und Sie werden als Täter einer Beleidigung beschuldigt, sollten Sie dies nicht verharmlosen. Je nach Tathergang, Schwere der Beleidigung und dem persönlichen Strafregister kann eine Beleidigung durchaus empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wird bei der Polizei gegen Sie eine Beleidigung zur Anzeige gebracht, sollten Sie in keinem Falle ohne Rücksprache mit einem Anwalt den zugesandten Anhörungsbogen ausfüllen oder gar einen Termin zur polizeilichen Vernehmung wahrnehmen. Sollten Sie also eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben, kontaktieren Sie unbedingt Ihren Anwalt des Vertrauens.
Ihr Anwalt hat die Aufgabe, den Tatvorwurf durch Hinzuziehung von günstigen Begleitumständen für Sie mit einer Einstellung, eventuell sogar schon im Ermittlungsverfahren, aus der Welt zu schaffen, oder sollte die Beleidigung schwerer wiegen, in einem etwaigen Strafverfahren auf eine geringe Geldstrafe zu plädieren. Ihr Verteidiger sollte sich insbesondere auch mit der Abwägung zwischen der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auseinandersetzen und Ihren Sachverhalt hierunter subsumieren. Ein Rechtsanwalt kann bereits früh im Verfahren dafür Sorge tragen, dass das Recht der Meinungsfreiheit ausreichend beachtet wird. In vielen Fällen kann so eine Anklage und damit eine öffentliche Hauptverhandlung verhindert werden.
Nicht zu verachten sind neben den strafrechtlichen Folgen im Zweifel auch die dem Beleidigten zustehenden zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz. Der Ausgang des Strafverfahrens kann bereits erhebliche Auswirkungen auf die spätere Schadensersatzklage haben. Umgekehrt kann die vorherige zivilrechtliche Einigung ein gutes Licht auf das folgende Strafverfahren werfen. Aus diesem Grund lohnt sich bereits aus diesem Grund das frühzeitige Kontaktieren eines Rechtsanwalts.
Anzeige wegen Beleidigung erstatten: Was Opfer beachten sollten
Die Gefahr, selbst Opfer einer Beleidigung zu werden, ist in unserer heutigen schnelllebigen und digitalisierten Gesellschaft groß. Es empfiehlt sich als Betroffener, nicht auf eine etwaige Beleidigung einzugehen und ruhig zu bleiben. Ein etwaiger Gegenangriff führt im Zweifel erst einmal selbst zur Anzeige, auch wenn hierbei sicherlich die Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB oder aber die Konstellation der wechselseitig begangenen Beleidigungen gem. § 199 StGB eine Rolle spielen.
Als Opfer einer Beleidigung steht es Ihnen frei, dies zur Anzeige zu bringen. Anzeige erstatten können Sie bei jeder Polizeidienstelle, Staatsanwaltschaft oder über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes. Es empfiehlt sich allerdings, den Sachverhalt zuvor von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Dieser kann einschätzen, welche Erfolgsaussichten eine Strafanzeige hat und ob Ihnen möglicherwiese zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Gestalt eines Schmerzensgeldes zustehen.
Auch kann Ihr Anwalt für Sie die Strafanzeige bei den zuständigen Behörden erstatten. Es besteht auch die Möglichkeit, die Ihnen zustehenden Schmerzensgeldansprüche im Rahmen des sog. Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren geltend zu machen, sodass Ihnen die Beschreitung des Zivilrechtsweges erspart bleiben kann.
Sollten Sie Opfer einer Beleidigung geworden sein, wenden Sie sich an Ihren Anwalt des Vertrauens, der Sie diesbezüglich umfassend beraten kann.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Beleidigung
Was gilt als Beleidigung?
Grundsätzlich kann jeder in Deutschland seine Meinung gemäß Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 GG frei äußern. Aber auch die Meinungsfreiheit kann eingeschränkt sein, wenn andere Grundrechte dem gegenüberstehen: Verletzt eine Äußerung die persönliche Ehre einer Person, kann die Grenze der Meinungsäußerungsfreiheit erreicht sein, wenn in der Äußerung „Missachtung oder Nichtachtung“ zum Ausdruck kommt. Insofern findet die Meinungsfreiheit eine Grenze, wenn der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt ist.
Wann ist eine Beleidigung strafbar?
Nicht jede „gefühlte“ Beleidigung erfüllt auch tatsächlich den Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB. Notwendig ist ein ehrverletzendes Werturteil oder eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung, die gegenüber bzw. in Bezug auf eine bestimmte Person geäußert wird. Selbst dann ist aber nicht jede beleidigende Äußerung als Beleidigung strafbar.
Kann eine Beleidigung verjähren?
Handelt es sich um eine strafbare Beleidigung, gilt – wie für andere Straftaten – eine Verjährungsfrist. Die sogenannte Verfolgungsverjährung beträgt im Falle einer Beleidigung nach § 185 1. Halbsatz StGB grundsätzlich 3 Jahre. Wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung oder tätlich etc. (§ 185 2. Halbsatz StGB) erfolgt ist, verjährt die Beleidigung hingegen in fünf Jahren.
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Rechtstipps zu "Beleidigung" | Seite 34
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12.09.2022 Ferdinand Mang, anwalt.de-Redaktion„… gesagt hat. Im Strafgesetzbuch (StGB) sind die Ehrdelikte, insbesondere die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung, geregelt. Aber wann liegt was vor? Übersicht über die Tatbestände …“ Weiterlesen
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20.02.2018 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… zwischen Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten und Arbeitnehmern. Dabei wird der Ton dann teilweise auch massiv verschärft. Gefährlich für das Arbeitsverhältnis wird es immer dann, wenn es zu Beleidigungen kommt …“ Weiterlesen
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20.02.2018 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… werde, trete dahinter zurück. Schließlich könne der Arzt jederzeit die Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen und beleidigender oder unzulässiger Bewertungen von jameda verlangen. Auch die Ärztin …“ Weiterlesen
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19.02.2018 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… können zur Kündigung, ggf. sogar fristlos ohne vorherige Abmahnung, führen. Das gilt für negative Äußerungen über den Arbeitgeber bis hin zur Beleidigung ebenso wie für eine Verletzung …“ Weiterlesen
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13.02.2018 Rechtsanwalt Fabian Bagusche LL.M.„… Kündigungsgrund. In der Praxis am häufigsten ist sicher die Kündigung wegen Mietrückstands oder anderen schweren Vertragsverstößen des Mieters (zum Beispiel unerlaubte Untervermietung, Beleidigung …“ Weiterlesen
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12.02.2018 Rechtsanwalt Guido C. Bischof„… Arbeitsleistung, Beleidigungen oder anderes Fehlverhalten vorliegen. Auch andere Sachverhalte kommen als Kündigungsgründe in Betracht. Eine abschließende Aufzählung von möglichen Kündigungsgründen …“ Weiterlesen
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08.02.2018 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , dass der Arbeitgeber von einem Konkurrenten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält, muss mit einer Kündigung rechnen. Gleiches gilt natürlich für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber beleidigen. Keine …“ Weiterlesen
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30.01.2018 Rechtsanwalt Mustafa Moussa„… klargestellt, dass die vorgenannte Abkürzung keinen sachlichen Bezug zur polizeilichen Tätigkeit aufweist und daher regelmäßig beleidigenden Charakter hat. Nicht strafbar: Allein die Äußerung „All cops are …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… , dass es sich hierbei um Äußerungen handelt, die verschiedene juristische Straftatbestände erfüllen können. Neben Beleidigung, Verleumdung oder Bedrohung, kommt vor allem der Straftatbestand der Volksverhetzung gem …“ Weiterlesen
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17.01.2018 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… oder Urheberrechte eines Dritten eingreift. Gerade in der heutigen Zeit, in der wohl Jedermann ständig von Hasskommentaren, einfachen Beleidigungen, Verleumdungen oder auch Urheberrechtsverletzungen …“ Weiterlesen
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09.01.2018 Rechtsanwalt Philipp Adam„Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 08.11.2017, Aktenzeichen 1024 Ds 113 Js 165967/17 jug , einen 20-jährigen Angeklagten wegen Beleidigung eines Polizeibeamten verwarnt …“ Weiterlesen
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08.01.2018 Rechtsanwalt Daniel Tobias Czeckay„… nicht bedienen würden. Wo liegt die Grenze zwischen Beleidigung und sinnvoller Kritik? Eine zulässige Kritik hört dort auf, wo die sachliche Auseinandersetzung in den Hintergrund tritt …“ Weiterlesen
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12.04.2021 Rechtsanwalt Norman Buse LL.M.„… , die unwahr sind, andere beleidigen, bedrohen, nötigen oder diffamieren, untersagt werden. Zudem ist es verboten, gewaltverherrlichende, pornographische, jugendbeeinträchtigende, rassistische sowie …“ Weiterlesen
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04.01.2018 BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB„… und Rechtsvorschriften einzuhalten sind, wonach Äußerungen gegen andere User sowie Unternehmen, die unter die Strafvorschriften der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung sowie …“ Weiterlesen
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04.01.2018 Rechtsanwalt Thomas Prange„… einer privaten geschlossenen Nachrichtengruppe aufhebt und den Arbeitgeber in Kenntnis setzt. Zu einer anderen Beurteilung durch die Arbeitsgerichte können jedoch Fälle führen, in denen Beleidigungen …“ Weiterlesen
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04.01.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… Beleidigungen und groben Ehrverletzungen, ernsthaften Bedrohungen und Tätlichkeiten usw. 2. Scheidung nach einjähriger Trennungszeit, Getrenntleben besteht aber noch nicht seit drei Jahren Leben …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Majestätsbeleidigung nicht mehr strafbar Mit dem Jahreswechsel wurde der § 103 Strafgesetzbuch (StGB) aufgehoben. Dieser regelte die nicht mehr als zeitgemäß angesehene „Beleidigung von Organen und Vertretern …“ Weiterlesen
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27.12.2017 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… wird. Der Eindruck der Ernstlichkeit ist regelmäßig entscheidend für die Annahme der Bedrohung. Situationsbedingte Beschimpfungen und Beleidigungen sollen aus dem Anwendungsbereich ausgenommen …“ Weiterlesen
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05.12.2017 Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi„… VGH München BeckRS 2015, 47050). Die Frage, wann eine Straftat z. B. eine Bedrohung i. S. d. § 241 StGB, eine Beleidigung im Zusammenhang mit einem Parkplatzstreit, ein Verstoß gegen …“ Weiterlesen
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26.11.2019 anwalt.de-Redaktion„… betreffen. Typische Antragsdelikte sind z. B. Ehrdelikte wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl geringwertiger Sachen. Neben …“ Weiterlesen
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21.11.2017 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… Äußerungen beleidigenden Charakters. In dem sich anschließenden Ermittlungsverfahren wandte sich die Beschwerdeführerin im April 2011 per E-Mail an die zuständige Oberstaatsanwältin und brachte Zweifel …“ Weiterlesen
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27.11.2017 Rechtsanwalt Norman Buse LL.M.„… könnte vielleicht dann gelten, wenn der Inhalt der Nachricht ein deutlich anderer wäre, etwa beleidigender Art, was sodann einen Straftatbestand darstellen könnte. In diesem Fall dürfte …“ Weiterlesen
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14.11.2017 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… als Geschlechtslose zu behandeln oder zu bezeichnen ist falsch. Die Gesellschaft wird eine Lösung finden, dieses neue, dritte, neutrale Geschlecht diskriminierungsfrei und ohne Beleidigung zu bezeichnen …“ Weiterlesen
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10.11.2017 Rechtsanwalt Knuth Folger„… auch mit negativer Kritik rechnen. Solange die Grenze der Beleidigung bzw. Schmähkritik nicht überschritten ist, habe man negative Meinungen zu dulden. Damit hat der Zahnarzt keinen Löschungsanspruch gegenüber Google …“ Weiterlesen