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GbR gründen: Gründungsprozess, Risiken und Kosten

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GbR gründen: Gründungsprozess, Risiken und Kosten

Sie planen die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – kurz GbR? Eine Firmengründung ist stets mit vielen Überlegungen, aber auch mit Risiken verbunden. Vorab sollten Sie sowohl die anfallenden Kosten als auch die Haftung überdenken. Auf was müssen Sie noch achten?

Die wichtigsten Fakten

  • Eine GbR lässt sich leicht und kostengünstig gründen.
  • Mindestens zwei Gesellschafter sind zur Gründung erforderlich.
  • Für die Gründung einer GbR benötigen Sie kein Mindestkapital wie bei anderen Gesellschaftsformen.
  • Sie als Gesellschafter haften mit Ihrem Privatvermögen.
  • Die GbR ist die einfachste Form einer Personengesellschaft.

So gehen Sie vor

  1. Bestimmen Sie als Gesellschafter den gemeinsamen Zweck, den Sie mit Ihrer GbR verfolgen wollen.
  2. Wählen Sie Ihren Unternehmensnamen.
  3. Erstellen Sie einen Gesellschaftsvertrag mit klaren Regeln für Sie als Gesellschafter.
  4. Melden Sie Ihre GbR bei den zuständigen Behörden und Kammern, wie z. B. der Handwerkskammer, an.
  5. Eröffnen Sie für Ihre GbR ein Firmenkonto.

Wie wird eine GbR gegründet?

Eine GbR wird gegründet, indem sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, z. B. in Form eines Bauunternehmens oder einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis,  und ihren Beitrag dazu leisten. Sie sind die künftigen Gesellschafter.

Gesellschafter einer GbR können sowohl Menschen als auch Unternehmen sein. In der Vorgründungsphase sollten sich die Gesellschafter über eine Reihe von verschiedenen Formalitäten einigen.

Konkretisieren Sie Ihr Geschäftsmodell und wie Sie es praktisch umsetzen wollen. Es kann auf dauerhafte sowie auf vorübergehende Ziele gerichtet sein. Außerdem müssen Sie den genauen Unternehmenszweck festlegen. Diesen sollten Sie in Ihren Gesellschaftsvertrag aufnehmen.

Jedes Unternehmen benötigt ebenso Kapital. Bei der GbR schreibt das Gesetz jedoch kein Mindestkapital vor. Diese lässt sich somit leichter gründen als eine GmbH. Sie als Gesellschafter müssen jedoch Ihren Beitrag zum Erreichen des gemeinsamen Zwecks leisten. Es existiert zwar kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital, trotzdem sollten Sie für eine ausreichende Finanzierung der GbR sorgen.

Was ist bei der Gründung einer GbR zu beachten?

Es folgen jedoch weitere wichtige Schritte hin zur endgültigen GbR-Gründung.

Festlegung des Unternehmensnamens

Grundsätzlich sollte die Gesellschaft bürgerlichen Rechts den Zusatz „GbR“ sowie den Vor- und Familiennamen aller Gesellschafter in der Geschäftsbezeichnung führen. Ist diese Kombination jedoch zu lang bzw. zu umständlich, reicht auch die Angabe der Nachnamen, sofern diese nicht allzu häufig im Geschäftsverkehr vorkommen.

Außerdem darf der Unternehmensname keine Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen. Wählen Sie möglichst einen einzigartigen Unternehmensnamen. Eine Fantasiebezeichnung ist erlaubt, sollte aber grundsätzlich vermieden werden. Bedenken Sie aber, dass unklare Namen verwirren können. Der Name darf zu keiner Verwechslung mit anderen Unternehmen führen.

Der Unternehmensname wird zu einem späteren Zeitpunkt u. a. in Ihrem Gesellschaftsvertrag stehen. Lassen Sie sich aus diesen Gründen bei der Namenswahl anwaltlich beraten. Eine nachträglich notwendige Namensänderung ist ärgerlich und teuer.

Anders als bei der Gründung einer GmbH, einer UG oder einer AG ist bei der GbR-Gründung kein Aufbringen eines Mindestkapitals notwendig und keine Eintragung der GbR ins Handelsregister vorgesehen. Ein Gesellschaftsvertrag ist ebensowenig vorgeschrieben – dennoch ist der Abschluss eines solchen Vertragswerks empfehlenswert.

Erstellung eines Gesellschaftsvertrages

Der Gesellschaftsvertrag dient vor allem der Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und sorgt so für stabile Verhältnisse des Unternehmens.
Er muss Angaben, wie den exakten Namen und Sitz der GbR und die Namen aller Gesellschafter enthalten.

Der Gesellschaftsvertrag muss nur notariell beurkundet werden, wenn er beurkundungspflichtige Geschäfte beinhaltet. Dazu zählen Immobiliengeschäfte, wenn ein Gesellschafter ein Grundstück in die GbR einbringt. Nehmen Sie am besten eine kompetente anwaltliche Beratung zur Erstellung des Gesellschaftsvertrages in Anspruch.

Anmeldung der GbR beim Gewerbeamt

Wenn Sie mit der GbR eine gewerbliche Tätigkeit, wie z. B. als Kosmetikerin, ausüben, müssen Sie die GbR als Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Als nichtgewerbliche Tätigkeit gilt hingegen die Ausübung eines sogenannten freien Berufs wie Arzt, Architekt oder Steuerberater. Als nichtgewerblich gilt auch die Land- und Forstwirtschaft.

Die Gewerbeanmeldung muss eine Reihe von Angaben zu den Gesellschaftern enthalten: Im Formular zur Gewerbeanmeldung müssen z. B. die persönlichen Daten der Gesellschafter sowie Angaben zum Betrieb stehen.

Einen Handwerksbetrieb müssen Sie bei der Handwerkskammer anmelden. Andere Betriebe sind bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer Berufskammer anzumelden. Eine Mitgliedschaft in mehreren Kammern ist möglich. Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten.

Weitere Schritte

  • Melden Sie eine gewerbliche bzw. eine nichtgewerblich tätige GbR beim zuständigen Finanzamt an. Sie sind als Gesellschafter zur Zahlung von Einkommensteuer und gegebenenfalls von Gewerbesteuer und Umsatzsteuer verpflichtet.
  • Haben Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt, erhalten Sie eine Steuernummer (Steuer-ID) und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). In vielen Fällen hilft Ihnen das Gewerbeamt beim Melden an das Finanzamt.
  • Melden Sie die GbR innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Unternehmenstätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.
  • Nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie außerdem ein Firmenkonto eröffnen, auf das Sie vereinbarten Einlagen der Gesellschafter einzahlen.
Gewählte Rechtsform bei eingetragenen Betriebsgründungen in Deutschland 2014
GmbH weiter hoch im Kurs (Quelle: Statistisches Bundesamt 2014)

Wie haften Gesellschafter bei einer GbR?

Bei einer GbR haften Sie als Gesellschafter – anders als bei der GmbH, AG oder der UG (haftungsbeschränkt) – direkt und sofort mit Ihrem Privatvermögen – z. B. mit Ihrer eigenen Immobilie. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenversicherung empfehlenswert. Bestimmte Berufe wie Architekt, Arzt und Rechtsanwalt benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung.

Grundsätzlich haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen für die Verbindlichkeiten der GbR. Der Gesellschaftsvertrag kann ein anderes Haftungsverhältnis der Gesellschafter untereinander festlegen. Diese Vereinbarung gilt jedoch nur zwischen den Gesellschaftern und nicht gegenüber Außenstehenden. Wird ein Gesellschafter von Gläubigern wegen Schulden der GbR in Anspruch genommen, ist es ihm möglich, von den weiteren Gesellschaftern anteilig einen finanziellen Ausgleich zu verlangen.

Welche Kosten entstehen bei der GbR-Gründung?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt eine Rechtsform mit den geringsten Hindernissen für eine Gründung dar. Die Kosten für eine GbR-Gründung fallen im Vergleich zu anderen Rechtsformen eher gering aus, da Sie theoretisch kein Mindestkapital aufbringen müssen, keinen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag benötigen sowie keine Eintragung in das Handelsregister veranlassen müssen.

Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen:

ZweckKosten
Anwaltliche BeratungGründungsberatung insb. für Gesellschaftsvertrag, Unternehmensname, Geschäftspapiere
Notarielle Beurkundungnur bei notwendiger Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
GewerbeanmeldungAnmeldegebühr
steuerliche MeldungSofern die GbR kein Kleingewerbe darstellt für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz für das Finanzamt
Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer oder andere Berufskammernur bei Pflichtmitgliedschaft Mitgliedsbeitrag, jedoch Befreiung bzw. Reduzierung für Gründer, Kleingewerbetreibende und bei Mitgliedschaft in mehreren Kammern möglich
BerufsgenossenschaftBeitrag
Versicherungbei Versicherungspflicht, z. B. für Berufshaftpflicht
Foto(s): ©Fotolia/drizzd

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