Hansapark Finance GmbH – Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

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Das Amtsgericht München hat am 1. August 2022 das Insolvenzfahren über die Hansapark Finance GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 1500 IN 868/22). Gläubiger und Anleihe-Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 14. September 2022 beim Sachwalter anmelden.

Die Hansapark Finance GmbH hat die sog. Hansapark Nürnberg Anleihe (WKN: A2TR4S) mit einem Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro und einer Verzinsung von 6 Prozent p.a. emittiert. Das Geld sollte in ein Bauprojekt in Nürnberg mit einem Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotel, Boardinghaus und Parkhaus fließen. Die Laufzeit der Anleihe endete am 31. März 2022. Nachdem die Rückzahlung zunächst fristgerecht erfolgte, wurden die Zahlungen wenig später wieder storniert und es folgte der Insolvenzantrag.

Als Grund gab die Hansapark Finance GmbH an, dass das Bauprojekt nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Daher sei die Gesellschaft nicht in der Lage die Schuldverschreibungen fristgerecht zu bedienen und habe Insolvenzantrag gestellt. Vertrieben wurde die Hansapark Nürnberg Anleihe von der Skapa Invest GmbH, die ebenfalls insolvent ist.

Spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist klar, dass die Anleihe-Anleger keine Rückzahlung mehr erwarten können. „Um die finanziellen Verluste im Rahmen zu halten, sollten die Ansprüche unbedingt form- und fristgerecht angemeldet werden. Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In einem nächsten Schritt kann zudem geprüft werden, ob auch Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden können.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren Möglichkeiten und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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