Kartellrecht: Regeln für einen fairen Wettbewerb
- 6 Minuten Lesezeit
Eine freie Marktwirtschaft lebt vom Wettbewerb. Doch es gibt Unternehmen, die versuchen, den Markt zu manipulieren, um sich einen Vorteil zu verschaffen oder ihren Konkurrenten zu schaden. Mit solchen Verstößen befasst sich das Kartellrecht.
Zum Teil verstoßen Unternehmen aber auch gegen kartellrechtliche Vorschriften, ohne sich dessen bewusst zu sein. Unternehmen sollten daher unbedingt in eine Compliance-Strategie investieren, damit es gar nicht erst zu Wettbewerbsverstößen kommt. Darunter versteht man präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Kartellverstößen wie Mitarbeiterschulungen, interne Kontrollsysteme oder Ähnliches. Das deutsche und europäische Kartellrecht betrifft im Übrigen nicht nur Großunternehmen, sondern auch den Mittelstand.
Was kann ein Rechtsanwalt für Kartellrecht tun?
Seit 2005 sind Unternehmen verpflichtet, selbst zu kontrollieren, ob ihr Verhalten mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Unternehmen sollten dabei eng mit ihrer Rechtsabteilung zusammenarbeiten oder sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dieser
berät Unternehmen präventiv bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf den Wettbewerb haben können.
führt ein Compliance-System ein, das Verstöße verhindert.
gestaltet Verträge kartellrechtskonform oder überprüft sie daraufhin.
achtet bei Unternehmenskooperationen, -käufen, oder -zusammenschlüssen auf mögliche Kartellverstöße.
vertritt das Unternehmen bei Kartellverstößen gegenüber dem Bundeskartellamt und den Gerichten sowie gegenüber Ansprüchen von Wettbewerbern.
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Was ist ein Kartellverbot?
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Das Kartellrecht dient dem Schutz des Wettbewerbs und ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. In § 1 GWB heißt es ausdrücklich:
„Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“
Unter das Kartellverbot fallen z. B. Preis-, Quoten-, Kunden- oder Gebietsabsprachen, Marktaufteilungen oder Absprachen zwischen Wettbewerbern über das Bieter- und Angebotsverhalten bei Ausschreibungen. Die wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verhaltensweisen müssen jedoch spürbare Auswirkungen auf den Markt oder die Wettbewerber haben, da nicht jede unbedeutende Wettbewerbsbeschränkung vom Kartellverbot erfasst wird.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, deren gemeinsamer Marktanteil 10 Prozent nicht überschreitet, sind laut der De-minimis-Bekanntmachung der EU-Kommission grundsätzlich als nicht spürbar einzustufen und fallen daher nicht unter das Kartellverbot. Ausgenommen sind jedoch Vereinbarungen, die von vornherein eine Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken.
Vereinbarungen, die zu einer spürbaren Beschränkung des Wettbewerbs führen, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn sie zu Effizienzgewinnen führen und wenn zu erwarten ist, dass diese an die Abnehmer weitergegeben werden (z. B. in Form von Preissenkungen oder qualitativ verbesserten Produkten).
Nicht nur Vereinbarungen oder Verhaltensweisen der Unternehmensleitung, sondern grundsätzlich auch das Verhalten von Mitarbeitern können eine kartellrechtliche Haftung auslösen. Umso wichtiger ist es, alle Mitarbeiter im Hinblick auf das Kartellrecht und mögliche Haftungsfallen zu schulen.
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Unternehmen dürfen ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbräuchlich oder diskriminierend ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen „ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar anders behandelt als gleichartige Unternehmen“ (§ 19 GWB).
Beispiele für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Unternehmen sind:
Preisdiskriminierung: Marktbeherrschende Unternehmen verlangen von einzelnen Unternehmen ohne sachlichen Grund höhere Preise als von anderen.
Auslistung: Händler verlangen von ihren Lieferanten mit unlauteren Mitteln, die einer Nötigung gleichkommen, besonders günstige Konditionen.
Lieferverweigerung: Lieferanten fordern von Händlern mit unlauteren Mitteln besonders günstige Konditionen. Andernfalls verweigern sie die Lieferung.
Rabattsysteme: Bestimmte Rabatte wie Treuerabatte oder gegebenenfalls auch Umsatzrabatte können einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Unternehmen darstellen.
Ob eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, hängt unter anderem vom Marktanteil des Unternehmens, seiner Finanzkraft oder seinem Zugang zu Absatzmärkten oder Ressourcen ab. Hat ein Unternehmen einen Marktanteil von mindestens einem Drittel, ist es nach deutschem Recht marktbeherrschend. Das Missbrauchsverbot gilt auch für marktstarke Unternehmen: Diese Unternehmen sind zwar nicht marktbeherrschend, andere Unternehmen sind aber von ihnen abhängig.
Verstöße gegen das Kartellrecht: Strafen
Verstöße gegen das Kartellrecht können unter anderem folgende Konsequenzen haben beziehungsweise folgende Sanktionen nach sich ziehen:
Imageschaden
Nichtigkeit kartellrechtswidriger Vereinbarungen
Abstellungsverfügung (Verbot des rechtswidrigen Verhaltens)
Vorteilsabschöpfung (durch den Verstoß erzielte Mehrerlöse werden abgeschöpft)
Bußgelder
Schadensersatz
strafrechtliche Sanktionen
Wettbewerbsbehörden können bei Kartellverstößen hohe Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes betragen können. Nach Angaben des Bundeskartellamtes betrug das Bußgeld gegen ein Zementkartell beispielsweise 396 Millionen Euro. Einzelpersonen können nach deutschem Recht ebenfalls mit Bußgeldern bis zu 1 Million Euro belegt werden.
Kartellverfahren werden entweder vom deutschen Bundeskartellamt oder von der EU-Kommission eingeleitet. Leitet die EU-Kommission das Verfahren ein, sind die nationalen Behörden von ihrer Zuständigkeit entbunden. Damit ist eine Mehrfachverfolgung innerhalb der europäischen Union ausgeschlossen.
Eine Selbstanzeige des begangenen Kartellverstoßes kann zu einem Erlass oder einer Ermäßigung der Geldbuße führen. Auch Kronzeugen – also Kartellbeteiligten, die dazu beitragen, ein Kartell zwischen Wettbewerbern aufzudecken – kann das Bundeskartellamt die Geldbuße erlassen oder sie erheblich reduzieren. Verstöße gegen das Kartellrecht verjähren nach deutschem und europäischem Recht nach fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der Zuwiderhandlung.
anwalt.de-Empfehlung: Sie haben gegen das Kartellrecht verstoßen oder befürchten, dagegen verstoßen zu haben? Konsultieren Sie in diesem Fall unbedingt einen spezialisierten Anwalt für Kartellrecht!
Kartellrecht: Kartellverstöße zwischen Wettbewerbern
Absprachen über Preise oder Konditionen
Absprachen zwischen Wettbewerbern, die Preise festlegen oder stabilisieren, sind grundsätzlich verboten. Dazu zählen z. B. Absprachen über Höchst- und Mindestpreise, über Rabatte oder über den Zeitpunkt von Preisänderungen. Unzulässig sind auch Absprachen über Geschäftskonditionen, zu denen Wettbewerber eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ein- oder verkaufen. Dazu gehören Absprachen über Liefer- und Garantiebedingungen oder Zahlungsfristen.
Marktaufteilung
Wettbewerber verstoßen gegen das Kartellrecht, wenn sie Märkte untereinander aufteilen, indem sie sich beispielsweise gegenseitig bestimmte Kunden oder Absatzgebiete zuweisen. Dazu gehört auch die Festlegung von Produktionsmengen oder (Absatz-)Quoten.
Informationsaustausch
Wettbewerbern ist es untersagt, preisbezogene Informationen oder Informationen über Vertriebspolitik, Absatzgebiete und Kunden auszutauschen Die sogenannte Koordinierung über den Markt ist hingegen erlaubt. Dabei handelt es sich um die Anpassung an Wettbewerberinformationen, die durch Kunden oder öffentliche Quellen bekannt geworden sind.
Kartellrecht: Vertikale Vereinbarungen
Das Bundeskartellamt verfolgt nicht nur sogenannte horizontale Kartellverstöße (d. h., Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern), sondern auch vertikale Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Anbietern und Abnehmern. Beispiele für unzulässige vertikale Vereinbarungen sind:
Preisbindung der zweiten Hand: Der Hersteller oder Lieferant schreibt seinem Abnehmer vor, welche Preise er von seinen Kunden verlangen darf.
Bestpreisgarantie: Der Hersteller verpflichtet sich, einem bestimmten Abnehmer stets die günstigsten Konditionen einzuräumen.
Bezugsbindung: Der Abnehmer verpflichtet sich, Waren oder Dienstleistungen ausschließlich oder ganz überwiegend von einem bestimmten Lieferanten zu beziehen.
Exklusivität: Der Hersteller verbietet seinem Händler den passiven Verkauf von Waren (d. h., den Verkauf an Kunden, die von sich aus an den Händler herantreten).
selektiver Vertrieb: Der Lieferant beliefert nur Händler, die bestimmte Kriterien erfüllen. Diese werden vom Lieferanten festgelegt.
Europäisches Kartellrecht
Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, müssen sowohl das deutsche als auch das europäische Kartellrecht beachten. Für Verstöße gegen das EU-Kartellrecht sind die europäische Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten zuständig. Darunter fallen alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen oder den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes zu beschränken (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 101).
Anders als das EU-Recht sieht das deutsche Kartellrecht Ausnahmen vom Kartellverbot für kleine und mittlere Unternehmen vor (§ 3 GWB). Damit soll ein Chancenausgleich geschaffen werden, da Großunternehmen häufig allein aufgrund ihrer Größe gewisse Vorteile bei der Produktion oder dem Vertrieb haben.
(THH)
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Rechtstipps zu "Kartellrecht" | Seite 4
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18.08.2017 Johannes Schaack, anwalt.de-Redaktion„… . Die Richter verneinten sowohl wettbewerbsrechtliche, kartellrechtliche als auch urheberrechtliche Ansprüche Zudem hatten einige der Kläger zwischenzeitlich kartellrechtliche Ansprüche geltend gemacht …“ Weiterlesen
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05.08.2017 Rechtsanwalt Simon Bender„… , dass die Absprachen zwischen den Autoherstellern gegen geltendes Kartellrecht verstießen. Sowohl die Volkswagen AG als auch die Daimler AG haben sowohl die europäische Wettbewerbsbehörde …“ Weiterlesen
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28.07.2017 Rechtsanwalt Rainer Lenzen„… Stereoanlagen gewesen. Dabei soll die Vorstandsebene bereits Ende 2008 eingeschaltet gewesen sein, was u. a. kartellrechtlich von Bedeutung sein dürfte. Aber auch für Aktionäre und Kunden, ob als Käufer …“ Weiterlesen
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27.07.2017 Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle„… der Fahrzeugentwicklung untereinander in geheimen Arbeitskreisen abgesprochen und so ein illegales Kartell gebildet haben sollen. Zumindest ein Teil der Absprachen soll gegen geltendes Kartellrecht verstoßen …“ Weiterlesen
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26.07.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… Bundeskartellamt gestellt. Es besteht der Verdacht, dass zumindest ein Teil der Absprachen gegen das Kartellrecht verstoßen und die 5 Hersteller ein Auto-Kartell gebildet haben. Bewahrheitet …“ Weiterlesen
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24.07.2017 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… Ausmaß wie die rechtlichen Folgen noch gar nicht abzusehen sind. Es geht möglicherweise um Verstöße gegen das Kartellrecht und Wettbewerbsrecht, es geht dann aber auch um eine sittenwidrige Täuschung …“ Weiterlesen
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22.07.2017 Rechtsanwalt Simon Bender„… der EU-Kommission den Vorgang auf kartellrechtliche Verstöße. Eine geringere Harnstoffzufuhr bedeutet mehr Stickoxidausstoß: Eine den Grenzwerten entsprechende Abgasreinigung sei aufgrund der Größe …“ Weiterlesen
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10.07.2017 MWW Rechtsanwälte | Dr. Psczolla - Zimmermann PartG mbB„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte mit Urteil vom 29. Juni 2017 – 8 AZR 189/15 darüber zu entscheiden, ob ein Unternehmen, welches eine kartellrechtliche Geldbuße wegen unzulässiger …“ Weiterlesen
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06.07.2017 BRÜLLMANN Rechtsanwälte„… auch im Kartellrecht. Eine Gütestelle wird natürlich nicht von sich aus tätig, sondern muss von einer der Streitparteien angerufen werden. Ist die andere Partei mit der Schlichtung einverstanden …“ Weiterlesen
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30.06.2017 Rechtsanwalt Dr. Bert Howald„… an Abnehmer, z. B. die Deutsche Bahn, gestellt hatten. Für diese kartellrechtlich unzulässigen Absprachen hagelte es ein deftiges Bußgeld von immerhin 191 Millionen EUR. Es verwundert auch nicht, dass es laut …“ Weiterlesen
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23.06.2017 Rechtsanwalt Dr. Christopher Lieb LL.M.„Das Vertriebsrecht ist erheblich vom europäischen Wirtschaftsrecht beeinflusst, am stärksten betroffen ist dabei das Kartellrecht. Bei den Möglichkeiten zur Auswahl und zur Beschränkung …“ Weiterlesen
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12.06.2017 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… Regelungen zur Hemmung der Verjährung. Hier wird klargestellt, für welchen Zeitraum die Verjährungsfrist nicht läuft, etwa wenn kartellrechtliche Ermittlungsverfahren laufen. Insbesondere …“ Weiterlesen
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22.05.2017 Rechtsanwältin Uta Schreiber„… etwa unternehmerische Fehlentscheidungen, Steuern/Sozialabgaben, M&A-Transaktionen, Fördergelder/Subventionen, umwelt-, wettbewerbs- und kartellrechtliche Fallgestaltungen …“ Weiterlesen
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25.04.2017 Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer„… der Partie Italien vs. England vor dem Europäischen Gerichtshof kommt. Für mehr Informationen zum Thema Kartellrecht besuchen Sie unsere Homepage unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/kartellrecht.html“ Weiterlesen
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14.02.2018 Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik„… Zusicherungen vom Verkäufer Haftungsrahmen für Aussagen des Verkäufers Kaufpreisregelungen und Kaufpreisanpassung Arbeitsrechtliche Themen, Absicherung eines Betriebsübergangs Kartellrechtliche …“ Weiterlesen
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23.03.2017 Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer„… eine Einheit bilden. Innerhalb eines Konzerns sammelt sich nun in aller Regel das Konzernvermögen in der Holding, also der Konzernmuttergesellschaft, während die kartellrechtlich relevanten Handlungen zumeist …“ Weiterlesen
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25.11.2021 BRÜLLMANN Rechtsanwälte„… der illegalen Preisabsprache überführt. Wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht hat die Kommission Bußgelder in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro verhängt. Die Kartellanten haben demnach die Preise für …“ Weiterlesen
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15.02.2017 Rechts- und Fachanwalt Dominic Baumüller LL.M. Eur.„… erwähnt und beherrscht werden. Des Weiteren sind spezielle Regelungen im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes ebenso wie eine Auseinandersetzung mit den Regelungen des Wettbewerbs-und Kartellrechts …“ Weiterlesen
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19.01.2017 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… , dass die Expertise die klassischen Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes wie das Marken-, Wettbewerbs-, Patent-, Design-, Urheber- und das Kartellrecht umfasst. Um „Waffengleichheit“ im Falle …“ Weiterlesen
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17.11.2016 Rechtsanwalt Dr. Walter Späth„… ? Kartellrechtliche Klagen sind – aufgrund der hohen Streitwerte und weiteren Kosten für z.B. Gutachter – in der Regel sehr teuer. Dr. Späth & Partner ist es gelungen, hier zwei renommierte …“ Weiterlesen
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10.11.2016 Rechtsanwalt Fabian Bagusche LL.M.„… als Franchisevorbild? Während hingegen das deutsche Gesetz das Franchise-Recht also solche nicht kennt und lediglich allgemeine Regelungen des Zivil- und Handels-, Gesellschafts- und Kartellrechts sowie …“ Weiterlesen
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19.10.2016 Rechtsanwalt Fabian Bagusche LL.M.„… Einfluss zu nehmen. Ein weiterer Grund, warum es für den Franchisegeber vorteilhaft sein kann, selbst die jeweiligen Geschäftsräume an den Franchisenehmer zu vermieten, sind die kartellrechtlichen …“ Weiterlesen
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06.10.2016 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… ist und damit die Kündigung, die wegen Zahlungsverzuges ausgesprochen wurde, wirksam wird. Nach Ansicht des Senats ist Eine Alleinbezugsverpflichtung in einem Franchisevertrag kartellrechtlich …“ Weiterlesen
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16.09.2016 Rechtsanwalt Jan Finke„… auch in Deutschland rechtskräftig und vollstreckbar ist. Solarworld-Kopf Frank Asbeck sei der Ansicht, dass die Lieferantenverträge gegen das europäische Kartellrecht verstoßen. Möglichkeiten für Betroffene …“ Weiterlesen