Bewertungen von Björn Seelbach
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Bewertungen
NM
von N. M. am 19.12.2019 um 23:11 Uhr
Super zufrieden
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Seelbach hat mich in einer zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheit rausgeboxt ich kann ihm nur dankbar sein!
Antwort von Rechtsanwalt Björn Seelbach
Lieber Mandant,
die Strafsache wegen des vermeintlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgrund eines bestimmten Transportanhängers konnten wir zum Glück schnell klären. Die Klage wegen der angeblichen Zusicherung beim Autoverkauf war etwas mühsamer, aber letztlich dadurch, dass wir den Kläger zur Wahrheit ermahnen und hinführen konnten, erfolgreich.
Bis bald in Sachen Autositz!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
die Strafsache wegen des vermeintlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgrund eines bestimmten Transportanhängers konnten wir zum Glück schnell klären. Die Klage wegen der angeblichen Zusicherung beim Autoverkauf war etwas mühsamer, aber letztlich dadurch, dass wir den Kläger zur Wahrheit ermahnen und hinführen konnten, erfolgreich.
Bis bald in Sachen Autositz!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
JA
von J. A. am 16.12.2019 um 02:46 Uhr
Bester Anwalt weit und breit
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Schnelles Handeln sie sind definitiv einer der besten und das sollte anerkannt werden offiziell...... Ich hatte mehrere Verfahren und sie haben alle gewonnen.... Ich kann sie nur weiterempfehlen durch eigene Erfahrung.
Antwort von Rechtsanwalt Björn Seelbach
Sehr geehrte Mandantin,
bei Ihnen ging es ums Mietrecht. Zum Glück sind die Deutsche Annington und Vonovia sehr schwache Gegner. Selbst die Formalien der mietrechtlichen Kündigung und des Zivilprozesses beherrschen diese Hausverwaltungen und ihre Standardkanzlei nicht.
Trotz Mietrückstandes konnten wir deshalb ohne Beweisaufnahme die Räumungsklage aufgrund einer fristlosen Kündigung abwehren. Nachdem schließlich, kurz bevor es zu einem fünften Rechtsstreit, diesmal mit Ihnen als Klägerin gekommen wäre, die Annington endlich auf Ihre jahrelangen Beschwerden reagierte, den Schimmel in der Wohnung beseitigte und sogar für einige Wochen ein Hotelzimmer zur Verfügung stellte, blieben nur noch die drei (!) Klagen auf Mietnachzahlung.
Auch diese sind oder werden in diesen Tagen abgearbeitet. Dann schauen wir einmal, ob Sie nicht sogar noch Miete zurückbekommen!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
bei Ihnen ging es ums Mietrecht. Zum Glück sind die Deutsche Annington und Vonovia sehr schwache Gegner. Selbst die Formalien der mietrechtlichen Kündigung und des Zivilprozesses beherrschen diese Hausverwaltungen und ihre Standardkanzlei nicht.
Trotz Mietrückstandes konnten wir deshalb ohne Beweisaufnahme die Räumungsklage aufgrund einer fristlosen Kündigung abwehren. Nachdem schließlich, kurz bevor es zu einem fünften Rechtsstreit, diesmal mit Ihnen als Klägerin gekommen wäre, die Annington endlich auf Ihre jahrelangen Beschwerden reagierte, den Schimmel in der Wohnung beseitigte und sogar für einige Wochen ein Hotelzimmer zur Verfügung stellte, blieben nur noch die drei (!) Klagen auf Mietnachzahlung.
Auch diese sind oder werden in diesen Tagen abgearbeitet. Dann schauen wir einmal, ob Sie nicht sogar noch Miete zurückbekommen!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
AA
von A. A. am 13.12.2019 um 00:16 Uhr
Kündigung durch Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Der Seelbach ist ganz freundlicher Anwalt der sich viel um die Rechten des Mandants bemüht.
Meine Anklage gegen die Firma die mich gekündigt hat, ist dank des Herr Seelbach und des Gerichts positiv gelaufen, sodass ein Kompromiss endlich gefunden wurde
Meine Anklage gegen die Firma die mich gekündigt hat, ist dank des Herr Seelbach und des Gerichts positiv gelaufen, sodass ein Kompromiss endlich gefunden wurde
Antwort von Rechtsanwalt Björn Seelbach
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Ihr Fall gehört zu einer Reihe von Arbeitsgerichtsverfahren, die wir erfolgreich gegen Unternehmen im Reinigungsgewerbe geführt haben. Bei Ihnen waren es allein drei Angelegenheiten. Dort geht es leider oft nicht mit rechten Dingen zu.
Zunächst haben wir erfolgreich 60 €, die man Ihnen wegen einer Kundenreklamation gegen die Firma vom Lohn abzog, für Sie eingefordert. Als Arbeitnehmer schulden Sie die bestmögliche Leistung, aber müssen bei Reklamationen des Kunden trotz deren Erbringung natürlich nicht persönlich haften oder sich bestrafen lassen. Dann stürzten Sie mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit und man kündigte Ihnen ohne Grund. Auch hiergegen gingen wir beim Arbeitsgericht vor und bekamen Recht.
Für die Zwischen- und Folgezeit, in der man Sie nicht arbeiten ließ, standen schließlich mehrere Tausend Euro Lohn aus, von denen man Ihnen nur einen Bruchteil auszahlte. Etwas unklar war dabei, bis wann Sie ohne Lohnzahlung noch arbeiten mussten und ob Sie später Reinigungsaufträge für 2 Stunden am Tag in einer weiter entfernt liegenden Stadt übernehmen mussten. Auch Ihre Lohnansprüche konnten wir, in einem guten Vergleich, für Sie schließlich weitgehend durchsetzen.
Alles Gute!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach
vielen Dank für Ihre Bewertung. Ihr Fall gehört zu einer Reihe von Arbeitsgerichtsverfahren, die wir erfolgreich gegen Unternehmen im Reinigungsgewerbe geführt haben. Bei Ihnen waren es allein drei Angelegenheiten. Dort geht es leider oft nicht mit rechten Dingen zu.
Zunächst haben wir erfolgreich 60 €, die man Ihnen wegen einer Kundenreklamation gegen die Firma vom Lohn abzog, für Sie eingefordert. Als Arbeitnehmer schulden Sie die bestmögliche Leistung, aber müssen bei Reklamationen des Kunden trotz deren Erbringung natürlich nicht persönlich haften oder sich bestrafen lassen. Dann stürzten Sie mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit und man kündigte Ihnen ohne Grund. Auch hiergegen gingen wir beim Arbeitsgericht vor und bekamen Recht.
Für die Zwischen- und Folgezeit, in der man Sie nicht arbeiten ließ, standen schließlich mehrere Tausend Euro Lohn aus, von denen man Ihnen nur einen Bruchteil auszahlte. Etwas unklar war dabei, bis wann Sie ohne Lohnzahlung noch arbeiten mussten und ob Sie später Reinigungsaufträge für 2 Stunden am Tag in einer weiter entfernt liegenden Stadt übernehmen mussten. Auch Ihre Lohnansprüche konnten wir, in einem guten Vergleich, für Sie schließlich weitgehend durchsetzen.
Alles Gute!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach
ÖA
von Ö. A. am 12.12.2019 um 14:44 Uhr
Straßenverkehr
Allgemeine Rechtsberatung
Prozess gewonnen
Antwort von Rechtsanwalt Björn Seelbach
Sehr geehrter Mandant Ö.,
Sie waren einer der seltenen, spannenden Fälle, in denen eine Bußgeldsache - Sie sollen zugelassen haben, dass jemand Ihr Auto lenkte, der gekifft hatte - trotz ersichtlicher Unschuld nicht eingestellt wurde, sondern zu Gericht kam. Die Richterin, die trotz meiner Hinweise, dass das Kiffen nicht für Sie eindeutig nicht bemerkbar war, einen Termin angesetzt hatte, begrüßte uns glücklicherweise mit den Worten: "Sie haben das zu Recht geschrieben, Ihr Mandant konnte das überhaupt nicht bemerken. Wir stellen das Verfahren ein."
Zeugen waren gar nicht geladen, sonst hätten wir also noch einen weiteren Termin gebraucht! Ich hatte mir schon überlegt, wie wir Ihre Unschuld sonst noch hätten unter Beweise stellen können. Nun ging es noch um die Kosten, denn einen Freispruch wollte die Richterin nicht ausurteilen. Nach etwas Hin und Her war aber auch das klar: die Staatskasse trägt in diesem Fall die Anwaltskosten! Sonst wäre dieser überflüssige (und natürlich Arbeit sowie eine Gebühr auslösende) Verhandlungstermin wirklich frech gewesen.
Viel Glück weiterhin im Straßenverkehr!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach
Sie waren einer der seltenen, spannenden Fälle, in denen eine Bußgeldsache - Sie sollen zugelassen haben, dass jemand Ihr Auto lenkte, der gekifft hatte - trotz ersichtlicher Unschuld nicht eingestellt wurde, sondern zu Gericht kam. Die Richterin, die trotz meiner Hinweise, dass das Kiffen nicht für Sie eindeutig nicht bemerkbar war, einen Termin angesetzt hatte, begrüßte uns glücklicherweise mit den Worten: "Sie haben das zu Recht geschrieben, Ihr Mandant konnte das überhaupt nicht bemerken. Wir stellen das Verfahren ein."
Zeugen waren gar nicht geladen, sonst hätten wir also noch einen weiteren Termin gebraucht! Ich hatte mir schon überlegt, wie wir Ihre Unschuld sonst noch hätten unter Beweise stellen können. Nun ging es noch um die Kosten, denn einen Freispruch wollte die Richterin nicht ausurteilen. Nach etwas Hin und Her war aber auch das klar: die Staatskasse trägt in diesem Fall die Anwaltskosten! Sonst wäre dieser überflüssige (und natürlich Arbeit sowie eine Gebühr auslösende) Verhandlungstermin wirklich frech gewesen.
Viel Glück weiterhin im Straßenverkehr!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach
HU
von H. U. am 05.12.2019 um 19:31 Uhr
Rückabwicklung - Lebensversicherung
Zivilrecht
Alles andere als seriös! Vereinbart war, daß Herr Seelbach in einer Versicherungssache nur bei einer Deckungszusage der Rechtschutzversicherung erst tätig wird.
Vereinbart war auch, daß keinerlei Kosten auf mich zukommen. Fern jeglicher Vereinbarung habe ich Prompt eine Rechnung von ihm bekommen und direkt im Anschluss ohne jegliche Mahnung direkt den Mahnbescheid hinterher. Jetzt läuft diese Sache beim Amtsgericht. Er bettelt wirklich um jeden Cent, er scheint wirklich in finanziellen Nöten zu sein. !!! VORSICHT IST GEBOTEN !!!
Vereinbart war auch, daß keinerlei Kosten auf mich zukommen. Fern jeglicher Vereinbarung habe ich Prompt eine Rechnung von ihm bekommen und direkt im Anschluss ohne jegliche Mahnung direkt den Mahnbescheid hinterher. Jetzt läuft diese Sache beim Amtsgericht. Er bettelt wirklich um jeden Cent, er scheint wirklich in finanziellen Nöten zu sein. !!! VORSICHT IST GEBOTEN !!!
DO
von D. O. am 08.11.2019 um 02:08 Uhr
Kompetent, verbindlich und sehr engagiert! Voller Erfolg!
Zivilrecht
Rechtsanwalt Björn Seelbach hat mir bei einer ersten, zügigen Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs gegenüber den Eltern sehr gut geholfen. Ich bin rundum zufrieden!
Die Kommunikation erfolgt rund um die Uhr (!), engagiert, verbindlich und professionell. Ich habe mich stets sehr gut aufgehoben gefühlt. Bei Neuigkeiten bzgl. des Falles wurde ich sehr schnell von ihm unterrichtet (mehrfache Anrufe per Telefon), was ich wirklich gut fand.
Herr Seelbach ist ein Rechtsanwalt, der sich in seinem Fachgebiet super auskennt und es geschafft hat, den Vater zu einer ersten, schnellen Zahlung zu bewegen. Dabei weiß er, wie man mit einer schwierigen gegnerischen Partei umgeht. Herr Seelbach ist sehr routiniert und kennt die Fallstricke im Unterhaltsrecht. Darüber hinaus ist er ein wirklich angenehmer, sympathischer Rechtsanwalt auf Augenhöhe, der sich für mich viel Zeit genommen hat (und nimmt), obwohl er aufgrund des von mir vorgelegten Beratungshilfescheins nur eine geringe Vergütung erhält.
In der noch laufenden Unterhaltsangelegenheit und einer weiteren Strafsache lasse ich mich weiterhin durch Herrn Seelbach beraten und rechtlich vertreten. Weitere Bewertungen diesbezüglich folgen ggf.
Ich kann RA Björn Seelbach jederzeit weiterempfehlen und bin mit seiner Arbeit außerordentlich zufrieden. Wirklich toll!
Die Kommunikation erfolgt rund um die Uhr (!), engagiert, verbindlich und professionell. Ich habe mich stets sehr gut aufgehoben gefühlt. Bei Neuigkeiten bzgl. des Falles wurde ich sehr schnell von ihm unterrichtet (mehrfache Anrufe per Telefon), was ich wirklich gut fand.
Herr Seelbach ist ein Rechtsanwalt, der sich in seinem Fachgebiet super auskennt und es geschafft hat, den Vater zu einer ersten, schnellen Zahlung zu bewegen. Dabei weiß er, wie man mit einer schwierigen gegnerischen Partei umgeht. Herr Seelbach ist sehr routiniert und kennt die Fallstricke im Unterhaltsrecht. Darüber hinaus ist er ein wirklich angenehmer, sympathischer Rechtsanwalt auf Augenhöhe, der sich für mich viel Zeit genommen hat (und nimmt), obwohl er aufgrund des von mir vorgelegten Beratungshilfescheins nur eine geringe Vergütung erhält.
In der noch laufenden Unterhaltsangelegenheit und einer weiteren Strafsache lasse ich mich weiterhin durch Herrn Seelbach beraten und rechtlich vertreten. Weitere Bewertungen diesbezüglich folgen ggf.
Ich kann RA Björn Seelbach jederzeit weiterempfehlen und bin mit seiner Arbeit außerordentlich zufrieden. Wirklich toll!
Antwort von Rechtsanwalt Björn Seelbach
Sehr geehrter Mandant,
danke für Ihre sehr umfassende und positive Bewertung. Ich habe gerne geholfen.
Sie haben sich entschieden, auch per WhatsApp mit mir zu kommunizieren - die Ungewissheit, was Mark Zuckerberg daraus mitliest und damit macht, haben Sie in Kauf genommen. In diesen Medien bin ich besonders gut, auch außerhalb der Bürozeiten oder wenn, z. B. bei Gericht, mal eine kurze Pause ist, erreichbar. Ebenso geht es - natürlich nach Vereinbarung - auch per Besprechung, Telefon, Brief oder Mail.
Wir hören und lesen uns!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
danke für Ihre sehr umfassende und positive Bewertung. Ich habe gerne geholfen.
Sie haben sich entschieden, auch per WhatsApp mit mir zu kommunizieren - die Ungewissheit, was Mark Zuckerberg daraus mitliest und damit macht, haben Sie in Kauf genommen. In diesen Medien bin ich besonders gut, auch außerhalb der Bürozeiten oder wenn, z. B. bei Gericht, mal eine kurze Pause ist, erreichbar. Ebenso geht es - natürlich nach Vereinbarung - auch per Besprechung, Telefon, Brief oder Mail.
Wir hören und lesen uns!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
AD
von A. D. am 29.09.2019 um 15:41 Uhr
Strafrecht
Strafrecht
Der Herr Seelbach ist unkompliziert und berät mit öffnen Uhren .
Er ist offen für andere Vorschläge und wiegt mit dir die Vor -und Nachteile ab.
Er ist offen für andere Vorschläge und wiegt mit dir die Vor -und Nachteile ab.
Antwort von Rechtsanwalt Björn Seelbach
Lieber Mandant,
ich habe Ihnen gerne zugehört und geholfen. Häufig muss man abwägen, weil die Vorgehensweise auch davon abhängt, was für den Mandanten Priorität hat, z. B. Kosten, schnelle Beendigung, Geständnis und milde Strafe, bloß keine Vorstrafe, alles egal, aber Vermeidung der öffentlichen Hauptverhandlung. Sobald das geklärt ist, stelle ich dafür die Weichen, kämpfe ggf. mit allen erlaubten Mitteln (wie Polizei und Staatsanwaltschaft auch) und schaffe es fast immer.
Herzlich grüßt
Ihr Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
ich habe Ihnen gerne zugehört und geholfen. Häufig muss man abwägen, weil die Vorgehensweise auch davon abhängt, was für den Mandanten Priorität hat, z. B. Kosten, schnelle Beendigung, Geständnis und milde Strafe, bloß keine Vorstrafe, alles egal, aber Vermeidung der öffentlichen Hauptverhandlung. Sobald das geklärt ist, stelle ich dafür die Weichen, kämpfe ggf. mit allen erlaubten Mitteln (wie Polizei und Staatsanwaltschaft auch) und schaffe es fast immer.
Herzlich grüßt
Ihr Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
PH
von P. H. am 17.09.2019 um 22:25 Uhr
Fall Nachstellung ll
Strafrecht
Im Zuge einer zum Glück vorübergehenden psychischen Krise bin ich mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Obwohl wie beim ersten Fall nichts wirklich gravierendes oder schlimmes geschah war der Fall nicht ohne Brisanz da Wiederholungstat.
Ich habe einmal mehr Herrn Seelbach um Hilfe gebeten und hatte diesmal die Freude ihn persönlich kennenzulernen. Der Eindruck, den ich von ihm aus dem ersten Fall hatte, verfestigte sich. Der Fall verlief dementsprechend erfolgreich.
Ich habe Herrn Seelbach als einen sehr seriösen und professionellen Rechtsanwalt erlebt, der sein Fach astrein beherrscht. Seine Ratschläge waren alle richtig, neben seiner Fachkenntnis und Professionalität konnte er durch Einfühlungsvermögen und Empathie mir auch recht schnell jede Angst und Sorge vor dem Fall nehmen. Ich habe zwar vorher keine Erfahrung mit Anwälten gehabt, bin aber überzeugt mit ihm grosses Glück gehabt zu haben. Ich werde ihn als meinen Anwalt auch in Zukunft behalten und ihn privat weiter empfehlen. Sein Preis-/Leistungsverhältnis erscheint fair.
Alles in allem ein Top Mann - auch sein Team erscheint sehr kompetent. Sehr zu empfehlen, 5 Sterne
Ich habe einmal mehr Herrn Seelbach um Hilfe gebeten und hatte diesmal die Freude ihn persönlich kennenzulernen. Der Eindruck, den ich von ihm aus dem ersten Fall hatte, verfestigte sich. Der Fall verlief dementsprechend erfolgreich.
Ich habe Herrn Seelbach als einen sehr seriösen und professionellen Rechtsanwalt erlebt, der sein Fach astrein beherrscht. Seine Ratschläge waren alle richtig, neben seiner Fachkenntnis und Professionalität konnte er durch Einfühlungsvermögen und Empathie mir auch recht schnell jede Angst und Sorge vor dem Fall nehmen. Ich habe zwar vorher keine Erfahrung mit Anwälten gehabt, bin aber überzeugt mit ihm grosses Glück gehabt zu haben. Ich werde ihn als meinen Anwalt auch in Zukunft behalten und ihn privat weiter empfehlen. Sein Preis-/Leistungsverhältnis erscheint fair.
Alles in allem ein Top Mann - auch sein Team erscheint sehr kompetent. Sehr zu empfehlen, 5 Sterne
Antwort von Rechtsanwalt Björn Seelbach
Danke, lieber Mandant!
Es hat mich gefreut, Ihnen nochmal "aus der Patsche zu helfen". Bleiben Sie an der begonnenen Therapie und ggf. Medikamenten dran. Beim nächsten mal würde die Staatsanwaltschaft sicher nicht so schnell einstellen, Sie evtl. sogar begutachten lassen usf.
Alles Gute,
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
Es hat mich gefreut, Ihnen nochmal "aus der Patsche zu helfen". Bleiben Sie an der begonnenen Therapie und ggf. Medikamenten dran. Beim nächsten mal würde die Staatsanwaltschaft sicher nicht so schnell einstellen, Sie evtl. sogar begutachten lassen usf.
Alles Gute,
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
LK
von L. K. am 05.09.2019 um 06:54 Uhr
Scheidung
Familienrecht
Herr Seelbach ist sehr kompetent, jederzeit ansprechbar und meldet sich stets zeitnah zurück, wenn man Fragen hat.
Zudem ist er emphatisch und sehr nett. Die Kosten sind transparent und fair.
Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
Zudem ist er emphatisch und sehr nett. Die Kosten sind transparent und fair.
Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Björn Seelbach
Danke, liebe Mandantin! Ich bin froh, dass es so gut gelaufen ist und Sie zufrieden sind! Beim Unterhalt hatten wir eine kleine Zitterpartie. Aber alles lief optimal.
Bis zum nächsten Mal, alles Gute!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
Bis zum nächsten Mal, alles Gute!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
TE
von T. E. am 14.06.2019 um 19:23 Uhr
Recht gegen vorherigen Anwalt
Zivilrecht
Nach Übernahme des Mandats durch Revision eines Strafverfahrens, was Herr Seelbach dann mit Nachdruck und mehr als optimal für mich geregelt hat, hat er aufgedeckt das mein bisherige Anwalt deinen Pflichten nicht in Gänze nachkam und somit die Rückerstattung der geleisteten Anwaltsgebühren erwirkt. Ich kann ihn nur in allen Belangen empfehlen, da er sich in alle Richtungen kundig macht und alle Eventualitäten berücksichtigt. Für mich gibt es nur noch einen Anwalt. Nämlich ihn.
Antwort von Rechtsanwalt Björn Seelbach
Danke, lieber Mandant! Ich werde ganz rot.
Das unangenehme Strafverfahren konnte dadurch abgeschlossen werden, dass wir gemeinsam mit dem Landgericht die Staatsanwaltschaft zur Rücknahme ihrer Berufung bewegen konnten.
Dann mussten wir den früheren Anwalt noch auf die zu viel kassierten Gebühren hinweisen. Erst wollte er nicht, aber mit einigem Nachdruck, Nachweisen der Rechtslage und Klageandrohung hat er dann alles zurück bezahlt. In Gebührenfragen bin ich mittlerweile – leider oft wegen erforderlicher Nachfragen in eigener Sache bei den Gerichten – Experte.
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
Das unangenehme Strafverfahren konnte dadurch abgeschlossen werden, dass wir gemeinsam mit dem Landgericht die Staatsanwaltschaft zur Rücknahme ihrer Berufung bewegen konnten.
Dann mussten wir den früheren Anwalt noch auf die zu viel kassierten Gebühren hinweisen. Erst wollte er nicht, aber mit einigem Nachdruck, Nachweisen der Rechtslage und Klageandrohung hat er dann alles zurück bezahlt. In Gebührenfragen bin ich mittlerweile – leider oft wegen erforderlicher Nachfragen in eigener Sache bei den Gerichten – Experte.
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn