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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

MK

von M. K. am 01.01.2017 um 20:37 Uhr

Blitzer mit Motorrad
Allgemeine Rechtsberatung
Diese Kanzlei ist nur zum empfehlen...spitzen Mann und ein super Team... vielen Dank für eure Hilfe
GW

von G. W. am 27.12.2016 um 18:23 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Sehr guter Anwalt, Einstellung des Ermittlungsverfahrens wurde erreicht. Sehr gute und kompetente Beratung und Vertretung, kann ich nur weiter empfehlen.
JB

von J. B. am 22.12.2016 um 01:11 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Ich weiß gar nicht wie oft ich mir die Mühe gemacht habe, die Fakten zu meinem Fall wieder und wieder dem Anwalt darzustellen. Bei jedem Telefonat oder Mailwechsel hatte ich den Eindruck von vorne zu beginnen. Die Informationskultur ist sehr bescheiden ausgeprägt. Es wurden Hoffnungen geweckt, die nicht erfüllt wurden und der Eindruck war bis zum Schluss, dass die Aktivitäten auf ein höchst ökonomisches Minimum beschränkt wurden. Sehr dünne!
Vielen Dank für Ihr Feedback. Wir möchten, dass sich unsere Mandanten mit ihren Anliegen stets in guten Händen fühlen. Deshalb ist es hilfreich, wenn Sie uns auf Verbesserungsmöglichkeiten und Probleme aufmerksam machen. Es tut mir leid, dass Sie sich nicht gut informiert gefühlt haben. Ich habe mögliche Informationsdefizite mit meinen Mitarbeitern besprochen. Ich handle sehr ergebnisorientiert. Den Wunsch einiger Mandanten, dabei stärker über Zwischenschritte und meine anwaltlichen Überlegungen informiert zu werden, berücksichtigen wir gerne. Es ist mir auch äußerst wichtig, über Erfolgsaussichten und rechtliche Möglichkeiten realistisch und verständlich zu informieren. Ich werde mir überlegen, wie sich Missverständnissen besser vorbeugen lässt. Herzliche Grüße, C. Demuth
AL

von A. L. am 13.12.2016 um 21:20 Uhr

Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Sehr guter Anwalt mit viel verstand und wissen setzt sich für sein Mandant ein hat mich immer mit zu meiner vollsten Zufriedenheit verteidigt und um mein Recht gekämpft alles super
LS

von L. S. am 05.12.2016 um 15:55 Uhr

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung
Strafrecht
Herr Demuth konnte in kürzester Zeit die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreichen.
Sehr gute und kompetente Beratung und Vertretung
HG

von H. G. am 19.11.2016 um 11:25 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Meine Anfrage wurde leider nicht beantwortet.
Sehr geehrter Herr Gottschling,
leider liegt uns weder eine E-Mail, eine Telefonnotiz oder eine Kontaktanfrage über anwalt.de vor. Hier scheint etwas schief gelaufen zu sein. Sonst hätte ich mich gerne bei Ihnen gemeldet. Falls wir etwas übersehen haben, tut uns dies leid. Wir freuen uns telefonisch, per E-Mail, oder über anwalt.de von Ihnen zu hören. Für dringende Fälle gibt es eine Notrufnummer. Ansonsten bemühe ich mich stets, spätestens nach 24 Stunden zu antworten. Für Anliegen aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts, Verkehrsbußgeldrechts, Strafrecht oder des Fahrerlaubnisrechts stehen wir gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Christian Demuth
AS

von A. S. am 25.10.2016 um 08:16 Uhr

Anzeige wegen Beleidigung und Nötigung!
Verkehrsrecht
Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Demuth. Wir trafen uns zu einem kurzen Gespräch zu meinem Problem (Anzeige wegen Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr), dass sich eher umgekehrt darstellte, aber durch die Anzeige des Anderen natürlich für mich zu einem Problem wurde! Herr Rechtsanwalt Demuth hat es geschafft, dass der Sachverhalt bzw. die Beschuldigung gegen mich eingestellt wurden! Dafür möchte ich mich hier noch einmal herzlich bedanken!
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Oftmals hat tatsächlich nicht der Beschuldigte die Straftat der Nötigung begangen und der andere die Anzeige nur nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" erstattet. Der Beanzeigte befindet sich dann erstmal in der Defensive, denn das Prinzip "Aussage gegen Aussage" gleich Verfahrenseinstellung gibt es nicht und zumeist wird die gegenteilige Aussage des Beschuldigten von der Justiz als bloße Schutzbehauptung abgetan. So kann es durch die Behauptung eines einzelnen Autofahrers zum Verlust des Führerscheins kommen. Hier gilt es, sich taktisch klug zu verhalten, keine voreilige Einlassung abzugeben und rechtzeitig einen versierten Verteidiger zu konsultieren. Das haben Sie getan und ich freue mich, dass ich Ihnen helfen konnte.
BN

von B. N. am 06.10.2016 um 11:32 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Leider habe ich noch nicht einmal eine Rückmeldung erhalten!!!!
Sehr geehrte Frau Lange,

wir hatten in der Tat leider übersehen, Ihre per E-Mail gestellte Beratungsanfrage zu beantworten.
Ich hoffe, ein anderer Kollege konnte Ihnen inzwischen weiterhelfen.
Bitte zögern Sie nicht, uns auch telefonisch zu erreichen. Eine erste Kontaktaufnahme ist immer unverbindlich und kostet Sie nichts.

ML

von M. L. am 02.08.2016 um 16:30 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Vorwurf, Anzeige wg angeblicher Beschädigung eines Autos und Unfallflucht !
Anzeige von einem Autofahrer, der neben mir in 2.Reihe geparkt hatte und behauptete, dass die
Beschädigung an seinem Wagen von mir verursacht wäre.
Dieses war nicht der Fall und hat sich auch durch die Polizei und Herrn Rechtsanwalt Christian Demuth aufklären lassen. Das Ergebnis ist sicher nicht selbstverständlich und darum herzlichen Dank dafür !
MM

von M. M. am 28.07.2016 um 13:29 Uhr

Verkehrsdelikt: Kreuzung bei roter Ampel verlassen, Rückweisung des Fahrverbots
Verkehrsrecht
Sehr gute und effekitve Beratung sowie mit erfolgreichem Ergebnis,
vielen Dank.