Bewertungen von Dr. Henning Hartmann
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Bewertungen
GG
von G. G. am 14.01.2015 um 11:41 Uhr
Strafverfahren (§ 229 StGB), Bußgeldverfahren Vorwurf Unfallverursachung. Ziel: Verfahrenseinstellun
Verkehrsrecht
Nicht das erste Mal perfekt gelaufen. Von mir 5 Sterne
MP
von M. P. am 14.01.2015 um 11:03 Uhr
Beratung Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung nach § 47 I OWiG
Verkehrsrecht
Sehr aufschlussreich
CF
von C. F. am 13.01.2015 um 21:21 Uhr
Beratung Ansprüche aus Unfallregulierung und Ablauf Zivilprozess bei Schadensersatz / Schmerzensgeld
Verkehrsrecht
Ich wurde sehr gut beraten und vertreten durch Herrn Dr.Hartmann. Die Kanzlei kann ich mit gutem Gewissen weiter empfehlen. Danke!
MT
von M. T. am 07.01.2015 um 20:32 Uhr
Beratung Verhalten gegenüber der Gegenseite nach behauptetem Verkehrsunfall Zivilrecht / Strafrecht
Verkehrsrecht
Ich war sehr zufrieden, da meine fragen professionell beantwortet wurden.
MH
von M. H. am 29.12.2014 um 15:00 Uhr
Verteidigung Vorwurf Rotlichtverstoß mit Fahrverbot. Ziel: Verfahrenseinstellung (AG Bielefeld)
Verkehrsrecht
Alles zur Zufriedenheit.
FM
von F. M. am 21.12.2014 um 11:45 Uhr
Verteidigung Vorwurf Geschwindigkeitsverstoß vor dem AG Lehrte Ziel: Reduzierung Fahrverbot
Verkehrsrecht
Hat alles reibungslos Geklappt. Super
AG
von A. G. am 21.12.2014 um 11:12 Uhr
Verteidigung Vorwurf Geschwindigkeitsverstoß mit Fahrverbot, Messgerät Vitronic Poliscan Speed
Verkehrsrecht
Durch die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner wurde ich zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten.
SB
von S. B. am 10.12.2014 um 16:37 Uhr
Verteidigung Tatvorwurf Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht (§ 142 StGB)
Strafrecht
Herr Hartmann hat es geschafft, dass meine Verhandlung eingestellt wurde, was für ein Glück.
Bei Fragen kam eine Antwort per Email oder ein persönlicher Rückruf. Die freudige Botschaft der Einstellung hat Herr Hartmann vorab telefonisch mitgeteilt. Ich bin sehr zufrieden! Sehr positiv fand ich sein Verständnis und seine aufbauenden Worte.
Vielen Dank!
Bei Fragen kam eine Antwort per Email oder ein persönlicher Rückruf. Die freudige Botschaft der Einstellung hat Herr Hartmann vorab telefonisch mitgeteilt. Ich bin sehr zufrieden! Sehr positiv fand ich sein Verständnis und seine aufbauenden Worte.
Vielen Dank!
OZ
von O. Z. am 26.11.2014 um 16:47 Uhr
Verteidigung Strafverfahren Verkehrsstrafrecht im weitesten Sinne. Ziel: Verfahrenseinstellung
Strafrecht
Die Beratung war sehr kompetent, pragmatisch und vor allem auch verständlich, nachvollziehbar und ausreichend detailliert. Man merkte die umfassende praktische Erfahrung in Strafverfahren. Und insbesondere war die Vorgehensweise und das Verfahren ein uneingeschränkter Erfolg und das Ziel der Einstellung wurde vollständig und zügig erreicht, was dann auch in überschaubaren Kosten zum Ausdruck kam. Auf jeden Fall eine deutlich positive Erfahrung und Empfehlung.
NR
von N. R. am 17.11.2014 um 20:48 Uhr
Verteidigung Owi-Verfahren Geschwindigkeitsverstoß. Ergebnis: Verfahrenseinstellung
Verkehrsrecht
Hartmann & Partner - einfach top!
Super Beratung, kompetente Abwicklung! Falls ich mal wieder Hilfe im Verkehrsrecht benötige, dann nur von Herrn Hartmann! Vielen Dank!
Super Beratung, kompetente Abwicklung! Falls ich mal wieder Hilfe im Verkehrsrecht benötige, dann nur von Herrn Hartmann! Vielen Dank!
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
Es handelte sich um eine Geschwindigkeitsmessung mit dem umstrittenen Messgerät Vitronic Poliscan Speed. Auch hier konnte eine Verfahrenseinstellung erreicht werden.