Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Beruf
- 1.
„Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik“ oder „Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik“, - 2.
„Medizinische Technologin für Radiologie“ oder „Medizinischer Technologe für Radiologie“, - 3.
„Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik“ oder „Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik“ oder - 4.
„Medizinische Technologin für Veterinärmedizin“ oder „Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin“