249 Anwälte für Abriss | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Krüger
sehr gut
Rechtsanwältin Jasmin Krüger
Demirel & Krüger Rechtsanwälte Partnerschaft, Halenreie 40, 22359 Hamburg 6724.2896796329 km
Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Abriss steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jasmin Krüger gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Die Rückmeldung hat mir geholfen, den juristischen Sachverhalt besser einzuschätzen. Wenn es zum Rechtsstreit kommen … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Oexle
Rechtsanwalt Jonathan Oexle
Theunissen Rechtsanwaltgesellschaft mbH, Kartäuserstr. 51a, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.6884452207 km
Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Juristische Fragen im Bereich Abriss beantwortet Herr Rechtsanwalt Jonathan Oexle
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Sarah Walisko
Rechtsanwältin und Notarin Sarah Walisko
Kanzlei Villa Verde A. Kolodziej & S. Walisko Rechtsanwälte, Fachanwältin und Notare in Sozietät, Lindhorststr. 140, 46242 Bottrop 6640.7645709591 km
Ich stehe inhaltlich aber auch emotional an Ihrer Seite! Sie können sich auf mich verlassen.
Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Öffentliches Baurecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Werkvertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Abriss bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Sarah Walisko
aus 9 Bewertungen Es war nervenaufreibend, wir waren froh Frau Walisko an unserer Seite gehabt zu haben. (08.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes
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Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes
Hirdes & Partner Rechtsanwälte, Kohlmarkt 9, 38100 Braunschweig 6820.3346225126 km
Digital, leistungsstark und trotzdem familiär.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes bietet im Bereich Abriss Rechtsberatung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Vielen Dank an die RA- Kanzlei Hirdes, dass ich sehr schnell und kurzfristig einen Termin erhalten habe. Es ging um … (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M.
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Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M.
Bär Crolly Uhl Partnerschaft von Rechtsanwälten, Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Main 6824.1299313382 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Abriss unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M.
aus 61 Bewertungen Perfekte Mischung aus: Möchte Genauigkeit in Informationen und setzt das Vorhaben zielgerichtet um. Bereits nun in 4-5 … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Roder
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Rechtsanwalt Dr. Thomas Roder
Dr. Roder | Kullmann | Schneider, Arcostr. 5, 80333 München 7118.3976079604 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Abriss hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Roder
aus 28 Bewertungen Hr. Dr. Roder hat eine Telefonkonferenz eingeleitet und am nächsten Tag Klage eingereicht. Es hat alles wunderbar … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Caspary
Rechtsanwalt Max Caspary, Beethovenstraße 13, 66606 Sankt Wendel 6766.1971582767 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilprozessrecht
Im Bereich Abriss bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Max Caspary
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Loibl
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Rechtsanwalt Martin Loibl
LOIBL LAW - Rechtskanzlei, Graflingerstr. 22, 94469 Deggendorf 7164.1207222027 km
Unser Ziel, Ihre Rechte sichern und schützen! Sie haben Fragen, wir die Antworten. Wir arbeiten schnell, unkompliziert und lösungsorientiert - Legal Tech, die digitale Zukunft der Anwaltstätigkeit.
Reiserecht • Öffentliches Baurecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Beamtenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Abriss bietet Herr Rechtsanwalt Martin Loibl
aus 56 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Erstberatung! (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin C. Over
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Rechtsanwältin Katrin C. Over
Kanzlei Katrin C. Over, Tengstraße 38, 80796 München 7117.492511912 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katrin C. Over bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Abriss
aus 41 Bewertungen Frau Over hat mich schnell und effizient beraten (13.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Abriss

Fragen und Antworten

  • Abriss: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abriss umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abriss und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Abriss: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abriss sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Abriss ist das kontrollierte Zerstören und unter Umständen auch die Entsorgung von Bauwerken. Der Abriss spielt gerade im Baurecht eine große Rolle, kann aber nur unter strengen Voraussetzungen im Rahmen einer Abrissverfügung - das ist ein Verwaltungsakt - von der Baubehörde angeordnet werden: So muss eine Baugenehmigung fehlen, obwohl das Vorhaben eigentlich genehmigungspflichtig ist, sog. formelle Illegalität. Außerdem muss das Bauwerk gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen, also z. B. nicht die nötigen Abstandflächen einhalten, sog. materielle Illegalität. Als Letztes darf kein milderes Mittel als der Abriss in Betracht kommen. Ein milderes Mittel wäre etwa eine Nutzungsuntersagung, ein Baustopp oder sogar die nachträgliche Erteilung der Baugenehmigung. Derartige Baumaßnahmen bzw. die Anforderungen, die der Bauherr bei dem Bauvorhaben beachten muss, sind in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt.

Verstößt ein Gebäude derzeit gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, hat der Bauherr zur Zeit der Errichtung die damals geltenden Bauvorschriften jedoch eingehalten, darf die Baubehörde allerdings keine Abrissverfügung erlassen. Denn sofern das Gebäude weiterhin rechtmäßig genutzt wird, besteht Bestandsschutz und ein Abriss des Gebäudes wäre unzulässig. Wird aber z. B. Wohnraum nach einem Immobilienkauf plötzlich gewerblich genutzt, entfällt der Bestandsschutz. Es liegt dann vielmehr eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor.

Viele rechtliche Probleme machen die sog. Schwarzbauten, die errichtet wurden, ohne dass der Bauherr einen Bauantrag gestellt und später eine Baugenehmigung erhalten hat. Selbst wenn das Haus bereits vor vielen Jahren gebaut wurde, kann sich der Eigentümer nicht auf Bestandsschutz verlassen. Schließlich ging der Bauherr bewusst das Risiko ein, dass seine Immobilie irgendwann unter Umständen abgerissen werden muss. Er ist damit grundsätzlich nicht schutzwürdig. Im Rahmen von einem Hauskauf sollte man sich daher genau informieren, ob der Verkäufer für das Kaufobjekt eine Baugenehmigung erhalten hat, bevor man den Kaufvertrag unterschreibt. Ansonsten läuft man Gefahr, dass man das gerade erworbene Traumhaus auf eigene Kosten abreißen muss. Aber: Es besteht die Möglichkeit, Schwarzbauten auch nachträglich genehmigen zu lassen.

Als Grundstückseigentümer sollte man ferner beachten, dass nicht nur der „normale" Hausbau rechtswidrig sein kann. Unter Umständen wird nämlich bereits ein kleines Häuschen im Garten, in dem der Rasenmäher und andere Utensilien abgestellt werden, genehmigungspflichtig, wenn es eine gewisse Größe erreicht.

Gegen eine Abrissverfügung kann der Hauseigentümer Widerspruch einlegen. Da aber z. B. in Bayern das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, kann sofort Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Bei sofortiger Vollziehbarkeit der Abrissverfügung kann man aber auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 V VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) beantragen.

(VOI)

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