1.101 Anwälte für ALG II | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Beck
sehr gut
Fachanwalt Arbeitsrecht, Bahnhofstr. 41, 66663 Merzig 6733.5930448737 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Holger Beck
aus 31 Bewertungen Sehr kompetenter und freundlicher Anwalt der unsere Angelegenheit zu einem guten Ergebnis führte.Herr RA Beck ist … (28.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronny Koch
sehr gut
Rechtsanwalt Ronny Koch
Kanzlei Ronny Koch, Adenauerallee 8, 20097 Hamburg 6721.0234950647 km
Fachanwalt Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Ronny Koch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Ich habe meine Unterlagen und Nachweise am 14.07.23 zugesendet. Da ich keine Ablehnung erhalten habe, benötigt Herr … (22.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wohlhöfner
sehr gut
Kanzlei Wohlhöfner, Poststr. 18, 87439 Kempten (Allgäu) 7062.8640230939 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wohlhöfner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 13 Bewertungen Ohne Herrn Wohlhöfner hätte ich wahrscheinlich nicht durchgehalten. Seine realistische Einschätzung, seine Strategie … (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bannert
Rechtsanwaltskanzlei Bannert, Kranichstr. 20, 99734 Nordhausen 6878.4254262139 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
(19.01.2024) Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert, ist für mich einer der besten Anwälte. Er konnte meinen Fall super lösen. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Hanke-Baspinar
sehr gut
Kanzlei Petra Hanke-Baspinar, Pichelsdorfer Str. 92, 13595 Berlin 6962.8095773091 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Hanke-Baspinar gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Danke für Tipps und Beratung, Unterstützung. Mir wurde mit Empathie begegnet und positiven Gedanken Mut gemacht. Die … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Flake
Kanzlei Pascal Flake, Kasseler Str. 40-42, 34308 Bad Emstal 6800.1759509525 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Pascal Flake gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Sehr kompetent und hat sich für die Beratung viel Zeit genommen. (22.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Recep Turgut
sehr gut
Rechtsanwalt Recep Turgut
Meiwes - Turgut Bürogemeinschaft, Hauptstraße 11, 45879 Gelsenkirchen 6653.8490846015 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Recep Turgut ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen İşininElhi, Tam bir profesyonel. İşi düşen herkese tavsiye ederim. Her şey için teşekkürler ederim. (30.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Stroth
Rechtsanwältin Kerstin Stroth
Rechtsanwaltskanzlei Stroth, Liebenauer Str. 180, 06110 Halle (Saale) 6950.5123605209 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Stroth - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Wir haben Frau Stroth bereits mehrfach beauftragt - auch für Arbeits-, und Verkehrsrecht - und sie hat uns auch vor … (31.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Loana Holtz
Rechtsanwältin und Notarin Loana Holtz
Kanzlei an der Kirche, An der Kirche 1a, 31832 Springe 6765.8980693156 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Loana Holtz im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
(05.11.2023) Kompetente Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Senftleben
Rechtsanwältin Kerstin Senftleben
Rechtsanwaltskanzlei Kerstin Senftleben, Kastengasse 14, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.4607024964 km
Betreuungsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Senftleben - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechts -und Fachanwältin Zemfira Dlovani
Kanzlei Zemfira Dlovani, Kastorpfaffenstr. 5-7, 56068 Koblenz 6745.5273319082 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechts -und Fachanwältin Zemfira Dlovani ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Malz
sehr gut
Kanzlei Michael Malz, Bautzener Allee 32a, 02977 Hoyerswerda 7087.9143453254 km
Leidenschaft für gutes Recht und den Sport! Der Erfolg setzt auf Erfahrung!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Malz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 10 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und Bearbeitung (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lenore Paschen
sehr gut
Rechtsanwältin Lenore Paschen
Kanzlei Paschen, Claus-Ferck-Straße 1b, 22359 Hamburg 6724.7022218759 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Lenore Paschen im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Frau Paschen beriet mich in einem komplexen Anliegen, das sowohl Sozial- als auch Erbrecht gleichermaßen betrifft, … (20.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Zacher
Rechtsanwalt Florian Zacher
Greger Woertge Jacob Leidigkeit - Rechtsanwälte, Erfurter Strasse 36, 98693 Ilmenau 6930.9879811045 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Florian Zacher
aus 6 Bewertungen Er hat Ahnung von seiner Arbeit. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Sigloch
Rechtsanwältin Christiane Sigloch
Kanzlei Christiane Sigloch, Schlossmühlgasse 11, 74653 Künzelsau 6935.1723803788 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Sigloch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
(04.04.2023) War für mich positiv.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Ruppert
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Ruppert
Anwaltskanzlei Ruppert, Bahnhofstr. 49, 66111 Saarbrücken 6767.2384545173 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Ruppert ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 28 Bewertungen Sehr zufriedenstellend (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Deniz Karsak
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Karsak, Gustav-Adolf-Straße 22, 63452 Hanau 6838.5825665634 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Deniz Karsak ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 11 Bewertungen Sehr kompetenter, hilfsbereiter Anwalt. Herr Karsak war immer zuverlässig erreichbar und hat sich über 18 Monate … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Markus Johannes Hirsch, Kurtalstraße 25, 76887 Bad Bergzabern 6837.8427931506 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
aus 6 Bewertungen Nach meiner Kontaktaufnahme erfolgte eine schnelle Rückantwort und eine zügige Bearbeitung meines Anliegens. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maximiliane Heinrich
sehr gut
Kanzlei Maximiliane Heinrich, Roßmayrgasse 9½, 85435 Erding 7130.0483714204 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Maximiliane Heinrich
aus 24 Bewertungen Sehr zufrieden,alles gut gelaufen. Sehr zufrieden mit Komunikation mit Anwältin. Mit einem Brief wurde alles zu meinem … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Liliya Velcheva
Rechtsanwältin Liliya Velcheva
Kanzlei Liliya Velcheva, Steinbachweg 6, 93128 Regenstauf 7096.9082185908 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Liliya Velcheva vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
(14.04.2020) Ich bin sicher, dass viele Menschen Ihre präzise Arbeitsweise zu schätzen wissen. Frau Velcheva legt ein sehr genaues …
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Vetter
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Rechtsanwältin Michaela Vetter
WSV Rechtsanwälte, Hölertwiete 3, 21073 Hamburg 6724.1306536326 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Michaela Vetter
aus 15 Bewertungen Sehr fähige Anwältin (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wichmann
Rechtsanwälte Jens Köhler & Thomas Wichmann, Bahnhofstr. 5, 42579 Heiligenhaus 6655.8963813183 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Wichmann
aus 6 Bewertungen Herr Wichmann hat uns super schnell und kompetent weiter geholfen, sodass wir schnell unser Geld bekommen haben (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Zick
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Zick
Morgenroth & Zick Rechtsanwälte / Fachanwälte, Rathausstraße 9, 58239 Schwerte 6686.1142472534 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Zick - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Ich hatte mir Sorgen gemacht, die Herr Zick ausräumen konnte. (23.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Knarr
sehr gut
Rechtsanwältin Sonja Knarr
Kanzlei Hölz, Knarr & Solf, Schönhauser Allee 48, 10437 Berlin 6974.1389915271 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Sonja Knarr
aus 13 Bewertungen Hatte bisher ein gutes und konstruktives Gespräch, die Fragen zwecks Zuarbeit sind klar und deutlich zu verstehen. (04.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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