1.108 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Müller
Kanzlei Claudia Müller, Dellbrücker Straße 297, 51469 Bergisch Gladbach 6680.6600820934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Müller
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Tiesies
sehr gut
Kanzlei Simone Tiesies, Kannengießergasse 2, 04808 Wurzen 7001.8054391501 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Simone Tiesies
aus 26 Bewertungen Ruhige Herangehensweise. Hat mir meine Ängste genommen. Fühlte mich von Anfang an gut aufgehoben und verstanden. Hat … (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Schell
sehr gut
Kanzlei Heike Schell, Rheinallee 40, 55118 Mainz 6805.4605154023 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Schell - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 24 Bewertungen Frau Schell ist eine sehr kompetente, engagierte Anwältin die einen sofort hilft, wenn man nicht weiter weiß. Man … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Boss & Meyer Rechtsanwälte, Minden-Weseler Weg 26, 32130 Enger 6709.7744326529 km
Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Ein ganz großes Lob an die Kanzlei und das gesamte Team . Ich wurde wunderbar beraten und zu jeder Zeit freundlich … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Bagge
Rechtsanwalt Thorsten Bagge
Kanzlei Bagge, Hauptstr. 56, 37412 Herzberg am Harz 6842.8854715244 km
Ihr Recht ist mein Anliegen
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Bagge ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(08.11.2018) Habe Endlich einen RA gefunden der für seine Mandant mit denk und auch handeln und nicht nur an sein Honorar denkt. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Wiesner
Kanzlei Petra Wiesner, Meyerstr. 64, 99423 Weimar 6939.2205220003 km
Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Wiesner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kill
Kanzlei Robert Kill, Wilhelmstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Kill ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
Kanzlei Alexander Koch, Hochstraße 36, 45894 Gelsenkirchen 6647.6783870709 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 54 Bewertungen Sehr sympathische und vertrauenswürdige Person. dazu hat Herr Koch mich fachbezogen beraten. Vorteile und Riskien … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schwieren
Rechtsanwalt Thomas Schwieren
Rechtsanwälte Schwieren & Partner, Disselhof 36, 45721 Haltern am See 6647.2704411053 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Schwieren für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Herr Schwieren gab mir telefonisch einen Ratschlag. Ich habe diesen erfolgreich umgesetzt. Nochmals vielen Dank. … (16.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Maywald
sehr gut
Kanzlei Maywald, Oraniendamm 68, 13469 Berlin 6965.2902135906 km
Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Maywald hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 18 Bewertungen Frau Maywald ist wirklich sehr zu empfehlen. Sie hat nicht nur ein offenes Ohr, sondern weiß auch in schwierigen … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Andresen
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Andresen
Kanzlei Breiter, Nicolaus-Otto Str. 10/1, 89079 Ulm 7002.5649313389 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Andresen
aus 12 Bewertungen ..hat alles verständlich erklärt und eine schriftliche Zusammenstellung in Aussicht gestellt ( die steht aber bis zum … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Gollor
Rechtsanwaltsbüro Rüdiger Gollor, Rennstr. 45, 32052 Herford 6718.0201745423 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schwerbehindertenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Rüdiger Gollor
aus 6 Bewertungen Herr Gollor ist ein sehr guter Anwalt.Ich bin mit ihm sehr zufrieden (30.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Hänsel
sehr gut
Rechtsanwalt Ulf Hänsel
Rechtsanwälte Heeren - Hänsel: Einzelanwälte in Bürogemeinschaft, Oraniendamm 68, 13469 Berlin 6965.2902135906 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulf Hänsel gerne zur Verfügung
aus 131 Bewertungen Wir führten ein gutes Beratungsgespräch, bei dem Herr Hänsel mir in netter und unkomplizierter Art einen … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gebhard Gras
Rechtsanwalt Gebhard Gras
Gänssle & Gras Rechtsanwälte, Alleenstr. 66, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.8418121081 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gebhard Gras gerne zur Verfügung
(16.11.2020) Sehr freundlich,sehr kompetent bin der Beratung sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Brandes
Kanzlei Sabine Brandes, Lübsche Str. 80, 23966 Wismar 6786.1129776742 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Frau Rechtsanwältin Sabine Brandes ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(08.02.2024) Frau Brandes hat sehr rasch und kompetent auf meine Anfrage geantwortet und mir damit weiter helfen können.
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Widiger
Rechtsanwältin Claudia Widiger
Kanzlei Claudia Widiger, Markt 21, 18273 Güstrow 6832.5665108056 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Widiger – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich ALG II
(09.04.2024) Frau Widiger hat mir in einer rechtlichen sozialen Sache sehr geholfen
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Schröder
Rechtsanwaltskanzlei Schröder, Oststr. 27, 59227 Ahlen 6689.4126904391 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Schröder ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Kozicki
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Kozicki
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Str. 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Reiserecht • Öffentliches Recht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Mark Kozicki
aus 27 Bewertungen Schnell, gründlich, effektiv. (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Grit Koschinski
sehr gut
Rechtsanwältin Grit Koschinski
Kanzlei Grit Koschinski, Nobelstraße 16, 18059 Rostock 6813.8099102806 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Grit Koschinski ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 11 Bewertungen Schnelle Antwort (19.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer
Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer
Familienkanzlei Stammberger, Egetenmeyer, Kupfer, Promenadestr. 17, 96047 Bamberg 6974.969050327 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Schulrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Beyer
Kanzlei Joachim Beyer, Dortmunder Str. 34, 45731 Waltrop 6666.6673601131 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Beyer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen SUPER - Anwalt !!! (08.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Fodor
Rechtsanwalt Maik Fodor
Kubon Rechtsanwälte, Mühlenstr. 6, 88662 Überlingen 6987.2516548015 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Maik Fodor – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Schnelle und sehr professionelle Antwort. (16.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Herberg
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Herberg
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Herberg ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 44 Bewertungen Das Verfahren mit dem DRV -Bund am Sozialgericht DD ging über mehrere Jahre . Was RA Matthias Herberg auszeichnet ist … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kallen
Rechtsanwalt Peter Kallen
Rechtsanwälte Büsges, Kallen, Roth, Breite Straße 67-69, 41460 Neuss 6645.093722171 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Kallen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
(23.01.2023) - kompetente Beratung - sehr nettes und hilfsbereites Team - E-Mails werden schnell beantwortet Ich freue mich auf …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.