1.103 Anwälte für ALG II | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Unger
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Corinna Unger (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht), Talstr. 11, 07545 Gera 6991.282178847 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Corinna Unger
aus 45 Bewertungen Ein großer Dank an RA C. Unger. Mit hoher Kompetenz und Professionalität verhalf Sie mir zu meinem Recht. Ich wurde … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Brandes
Kanzlei Sabine Brandes, Lübsche Str. 80, 23966 Wismar 6786.1129776742 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Frau Rechtsanwältin Sabine Brandes bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
(08.02.2024) Frau Brandes hat sehr rasch und kompetent auf meine Anfrage geantwortet und mir damit weiter helfen können.
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Reichelt
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Reichelt
Rechtsanwalt Reichelt, Steinstr. 5, 14822 Borkheide 6961.1783386629 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Karsten Reichelt
aus 11 Bewertungen Ich habe Herrn Reichelt als sehr ehrlichen und vertrauensvolle Person kennengelernt, der sich für seine Klienten sehr … (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Erlach
Kanzlei Olaf Erlach, Friedrich-Engels-Str. 18, 03238 Finsterwalde 7044.1196760378 km
Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Erlach - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
(10.08.2023) Wir hatten keine Absprache. Inkasso hat sich bei mir verabschiedet.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Fischer
Rechtsanwalt Sven Fischer
Kanzlei Sven Fischer, Magdeburger Str. 9, 14770 Brandenburg an der Havel 6930.8641898202 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Fischer gerne zur Verfügung
(02.06.2021) Herr Fischer war zu einem kurzfristigen Telefontermin bereit und konnte mir umfassend über meine Möglichkeiten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Roch
Kanzlei Andreas Roch, Mierendorffstraße 28, 69469 Weinheim 6855.8094588524 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Roch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(08.04.2024) Ich fühle mich gut aufgehoben. Gute Erklärung zum weiteren Vorgehen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Pfingsttag
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Pfingsttag
Dreis Rechtsanwälte, Behringstraße 7, 71083 Herrenberg 6923.7354664957 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Sascha Pfingsttag
aus 208 Bewertungen Sehr hilfsbereit und freundlich! Gute Arbeit geleistet, vielen Dank. (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Schwier
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kerstin Schwier, Markt 23, 04680 Colditz 7020.0789922676 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Schwier gerne zur Verfügung
aus 60 Bewertungen Mit Frau Schwier an meiner Seite habe ich mich bei der Verhandlung sehr gut gefühlt. Ich wurde sehr gut beraten und … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Petereit
Rechtsanwalt Dominik Petereit
Rechtsanwälte Petereit, Wilhelmstr. 24, 58511 Lüdenscheid 6702.0849301965 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dominik Petereit für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Maurer
Rechtsanwältin Sandra Maurer
Kanzlei Sandra Maurer, Rainer-Dierichs-Platz 2, 34117 Kassel 6810.2006717323 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Maurer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Sehr kompetente Juristin/Beraterin die sich sehr gut in den Ratsuchenden reinversetzen und vertreten kann. Sie ist … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Kanzlei Dr. Karina Woinikow, M. mel., Leipziger Straße 21, 06108 Halle (Saale) 6950.3843067727 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Auktor
Rechtsanwältin Monika Auktor
Rechtsanwälte Rudolf, Goldschadt und Kollegen, Gymnasiumstr. 25, 85049 Ingolstadt 7072.6474566471 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Auktor ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(07.02.2023) schnelle Antwort auf meine Anfrage
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Weiss
Kanzlei Klaus Weiss, Hoheluftchaussee 85, 20253 Hamburg 6717.1344526291 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Sportrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Weiss
(10.09.2021) Freundlich
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Koppmann
Rechtsanwältin Iris Koppmann
Kanzlei Koppmann.Krzefky, Goebenstr. 3, 50672 Köln 6673.6343316003 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Iris Koppmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Edwin Bojack
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Edwin Bojack
Kanzlei Klaus Edwin Bojack, Teichstr. 17, 58285 Gevelsberg 6678.1657730128 km
Nur wenn Sie als Mandant zufrieden sind, haben wir unsere Aufgabe mit Bravour erfüllt!
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Edwin Bojack unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 314 Bewertungen Im Rahmen der Antragstellung, bei Fragestellungen im laufenden Schriftverkehr, sowie bei der Beurteilung des … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. iur. Anette Oberhauser
Rechtsanwältin Dr. iur. Anette Oberhauser
Dr. Anette Oberhauser Rechtsberatung und Mediation, Sturmstr. 10, 90478 Nürnberg 7012.961633557 km
Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Mediation • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. iur. Anette Oberhauser
(17.05.2024) In Zeiten, in denen man Hilfe durch Rechtsbeistand nötig braucht, ist Frau Dr. Oberhauser eine starke Partnerin, die …
Profil-Bild Avukat/Anwalt TR Talha Barut
Avukat/Anwalt TR Talha Barut
Talya Anwaltskanzlei, Gänsemarkt 44, 20354 Hamburg 6719.4788207853 km
Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Avukat/Anwalt TR Talha Barut
(19.10.2022) Ich finde Herrn Barut klasse der ist freundlich und ganz nett süper Beratung und sehr vertraulich als grösse Fan …
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hnida
Rechtsanwalt Carsten Hnida
Anwaltskanzlei Hnida, Puschkinstraße 44, 14943 Luckenwalde 6985.8092390511 km
Am Ende wird alles gut - und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Hnida vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Herr Hnida half mir schnell und kompetent meine Frage zum Sozialrecht zu beantworten. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Obermeier
Rechtsanwältin Christine Obermeier
ReVo-Rechtsanwälte, Neupfarrplatz 2, 93047 Regensburg 7099.9971860463 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Obermeier ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
(22.10.2021) Nicht Positiv war ich habe Jahrelang für Magenta Sport und TV bezahlt obwohl alles gekündigt war und alle Geräte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Niklas Sander
sehr gut
Rechtsanwalt Niklas Sander
von der Ahe und Sander, Koloniestraße 84, 26802 Moormerland 6586.2028362722 km
Eala Frya Fresena
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Niklas Sander
aus 23 Bewertungen Herr Sander ist kompetent und ehrlich. Wir fühlen uns, auch wenn wir im Moment nicht weiter kommen, sehr gut aufgehoben. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel
Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel
Siewert, Schönenberg-Wessel und Partner mbB – Rechtsanwälte, Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel 6687.0245995852 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel
Profil-Bild Rechtsanwältin Gesa Hermsen
sehr gut
Rechtsanwältin Gesa Hermsen
Rechtsanwälte Gesa Hermsen & Peter Neumann, Obere Königsstr. 15, 34117 Kassel 6810.4960911633 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Gesa Hermsen im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 52 Bewertungen Sie hat mir geraten meine Krankenkasse Beitragsabteilung selbst anzurufen, weil Sie selber bei der gleichen … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Mühling-Wechsler
Rechtsanwältin Sabine Mühling-Wechsler
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Mühling-Wechsler, Westerwaldstr. 1, 91126 Rednitzhembach 7019.4005414301 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Mühling-Wechsler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Fühle mich bereits seit Jahren durch Frau Mühling-Wechsler optimal in allen Rechtsangelegenheiten beraten bzw. … (17.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Meinhardt
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Rechtsanwalt Holger Meinhardt
Kanzlei Meinhardt, Janusz-Korczak-Straße 8, 12627 Berlin 6985.3855799879 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Holger Meinhardt bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 63 Bewertungen Danke, danke!!!!!! Alle Mitarbeiter der Kanzlei arbeiten sehr empathisch und engagiert!!! Herr Meinhardt selbst findet … (24.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.