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Rechtsanwalt und Mediator Reinhard Baade
Kanzlei Reinhard Baade, Höhenstr. 2, 86574 Petersdorf 7062.9034766385 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Reinhard Baade im Bereich Amtsgericht bietet Beratung und Vertretung
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Rechtsanwalt Rolf Bumann
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Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Bumann bietet im Bereich Amtsgericht Rechtsberatung und Vertretung
(08.03.2022) absolut kompetent und sehr freundlich !

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Amtsgericht

Fragen und Antworten

  • Amtsgericht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Amtsgericht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Amtsgericht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Amtsgericht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Amtsgericht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Das Amtsgericht (kurz: AG) ist ein ordentliches Gericht, das als erste Instanz über Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht und aus dem Strafrecht entscheidet. Es ist im gerichtlichen Instanzenzug die niederste Stufe. Die nächste höhere Instanz nach dem Amtsgericht ist das Berufungs- und Beschwerdegericht Landgericht (LG).

Gesetzliche Regeln zum Amtsgericht finden sich in den §§ 22 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Beim Amtsgericht wird die Entscheidung grundsätzlich durch einen Einzelrichter getroffen. Das sog. Schöffengericht ist ebenfalls am Amtsgericht ansässig und besteht regelmäßig aus drei Personen: einem Richter, der gleichzeitig den Vorsitz hat und zwei Schöffen als Beisitzer (ehrenamtliche Laien-Richter). Richter kraft Auftrag oder Richter auf Probe dürfen am Amtsgericht beschäftigt werden.

In die Zuständigkeit des AG fallen im Bereich des Zivilrechts Streitigkeiten aus dem Mietrecht, Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht und allen Zivilrechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht in erster Instanz zuständig. Das Amtsgericht ist auch in verschiedene Abteilungen untergliedert. Beispiele: Vollstreckungsgericht, Familiengericht, Insolvenzgericht, Vormundschaftsgericht und Registergericht. Im Bereich Strafrecht ist das AG für Vergehen zuständig, nur ausnahmsweise auch für Verbrechen, wenn keine Zuständigkeit eines höheren Gerichts (z.B. Landgericht, Oberlandesgericht) gegeben ist.

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