483 Anwälte für Aufenthaltsrecht | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwältin Madlen Stephan-Malak
sehr gut
Rechtsanwältin Madlen Stephan-Malak
Rechtsanwältin Madlen Stephan-Malak, Obernstraße 16, 28195 Bremen 6675.4443306921 km
Familienrecht • Ausländerrecht & AsylrechtMigrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Madlen Stephan-Malak hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Aufenthaltsrecht
aus 14 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, sehr hilfreich, klar und deutlich.!! Danke schön Frau Stephan -Malak. (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michaël C. Duc
sehr gut
Rechtsanwalt Michaël C. Duc
Candido de Oliveira Advogados, Rua Santa Luzia 651 - 23º, Rio de Janeiro, 20030-041, Brasilien 8127.4600592495 km
Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michaël C. Duc bietet Rat und Unterstützung im Bereich Aufenthaltsrecht
aus 30 Bewertungen Mr. Duc supported me in retrieving certain documents in Brasil that were required in Switzerland. It is my pleasure to … (05.03.2024)
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Kanzlei Reichert, Pfarrgasse 2, 63916 Amorbach 6885.3311044191 km
Fiat iustitia, et pereat mundus!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Reichert bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Aufenthaltsrecht
(21.09.2023) Herr Reichert ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Egal bei welchen Rechtsfragen, man fühlt sich bei ihm direkt …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufenthaltsrecht

Fragen und Antworten

  • Aufenthaltsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufenthaltsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufenthaltsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Aufenthaltsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufenthaltsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Unter einem Aufenthaltsrecht versteht man eine behördliche Genehmigung, die einen Ausländer zum befristeten oder unbefristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unterscheidet drei Formen des Aufenthaltsrechts:

  • das Visum

  • die befristete Aufenthaltserlaubnis und

  • die unbefristete Niederlassungserlaubnis

Das Visum begründet eine kurzfristige Aufenthaltsberechtigung und ist bei jeder erstmaligen Einreise erforderlich. Das Visum kann im Inland in eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird für die im Gesetz genannten möglichen Aufenthaltszwecke erteilt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch)

  • Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung (Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit gem. § 39 AufenthG notwendig)

  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (Asyl)

  • Aufenthalt aus familiären Gründen (Familienzusammenführung)

  • Aufenthalt wegen des Rechts auf Wiederkehr oder für ehemalige Deutsche

In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck nach § 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erteilt werden. Das Aufenthaltsrecht ist an den Zweck gebunden, wobei eine Aufenthaltserlaubnis auch für mehrere Zwecke gleichzeitig erteilt werden kann.

Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten Ausländer, die seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. Sicherung des Lebensunterhalts, keine Vorstrafen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Das jeweilige Aufenthaltsrecht wird einem Ausländer durch die Ausländerbehörden nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt. Grundsätzlich braucht in Deutschland jeder Ausländer, der keinem Staat der Europäischen Union angehört, ein Aufenthaltsrecht. Bürger anderer EU-Staaten erhalten für längere Aufenthalte eine sog. Freizügigkeitsbescheinigung nach dem Freizügigkeitsgesetz, die ihren gemeinschaftsrechtlichen Anspruch ausweist, sich ohne besonderen Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten. Angehörige freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger, die keine EU-Bürger sind und eigentlich einen Aufenthaltstitel benötigten, erhalten stattdessen eine Aufenthaltskarte, die ihre abgeleitete Freizügigkeit belegt.

Die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht sind in den §§ 16 - 38 AufenthG geregelt und kann unter denselben Voraussetzen wie sie erteilt wird auch verlängert werden, soweit die Ausländerbehörde dies bei der Erteilung oder zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht ausgeschlossen hat.

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