Blaue Karte EU - Welche Gehaltsgrenzen gelten 2024?

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Blaue Karte EU – Welche Gehaltsgrenzen gelten 2024?

Die Blaue Karte EU ist eine wesentliche Aufenthaltserlaubnis, die auf EU – Ebene geschaffen wurde, um die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten attraktiver zu gestalten. Inhaber einer Blauen Karte EU können unter anderem bereits nach 21 Monaten statt 4 Jahren das unbefristete Aufenthaltsrecht, die sogenannte Niederlassungserlaubnis, beantragen, wenn sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen können.

Seit 1. März 2024 ist es Inhabern einer Blauen Karte sogar möglich sein, schon nach 27 Monaten Aufenthalt in Deutschland die Niederlassungserlaubnis zu beantragen, auch wenn sie über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Neben einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss muss ein gewisses Mindestgehalt vom Arbeitgeber entrichtet werden.

Diese Gehaltsschwelle wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung deutlich abgesenkt.

  • Allgemeine Mindestgrenze seit Januar 2024: 45.300 Euro brutto (bisher: 58.400 Euro brutto)


  • Allgemeine Mindestgrenze für Mangelberufe und Berufsanfänger seit Januar 2024: 41.041,80 Euro  


Mangelberufe sind unter anderem Ingenieure, Naturwissenschaftler, Humanmediziner und Architekten.

Durch das neue Gesetz wurde auch die Liste der Mangelberufe erheblich erweitert: Auch Apotheker, Lehrkräfte, akademisch ausgebildete Führungskräfte der Kinder- und Altenbetreuung sowie Tier- und Zahnärzte fallen unter den privilegierten Personenkreis.



Foto(s): Maral Noruzi


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